C
Christof Berlin
Registrierter Benutzer
@ StrangeDinner.
Eines ist ja nun tatsächlich richtig, dass nämlich Unwissenheit nicht Strafe schützt. Erst einmal klare Sache.
Aber aus dem Schreiben des BfN (siehe Link weiter oben) geht nicht hervor, dass man alte Rio-Gitarren in die EU importieren darf. Zumindest lese ich das (leider) so und so schreibt es auch No.1 aus Hamburg auf ihrer Homepage. Eine Vermarktungsbescheinigung kann nur dann erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1.) die Gitarre ist vor 1992 gebaut worden
2.) das Holz war vor 1992 bereits in der EU
Also würde man zB. für eine 1962er Strat keine zum Import aus den USA notwendige Vermarktungsbescheinigung bekommen.
Wie gesagt, ich kann mich täuschen, aber so steht es da......
Eines ist ja nun tatsächlich richtig, dass nämlich Unwissenheit nicht Strafe schützt. Erst einmal klare Sache.
Aber aus dem Schreiben des BfN (siehe Link weiter oben) geht nicht hervor, dass man alte Rio-Gitarren in die EU importieren darf. Zumindest lese ich das (leider) so und so schreibt es auch No.1 aus Hamburg auf ihrer Homepage. Eine Vermarktungsbescheinigung kann nur dann erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1.) die Gitarre ist vor 1992 gebaut worden
2.) das Holz war vor 1992 bereits in der EU
Also würde man zB. für eine 1962er Strat keine zum Import aus den USA notwendige Vermarktungsbescheinigung bekommen.
Wie gesagt, ich kann mich täuschen, aber so steht es da......