Naja, das JugendArbeitsSchutzGesetz wird wohl in wenigen Schulen durchgesetzt, wo die Schüler auch Teile der Technik übernehmen. (In der freien Wirtschaft auch nicht, seis drum)
Auch der BGI Teil über anwesende Fachkrafte, Bühnenmeister und Studiomeister wird wohl selten eingehalten. Werden z.B. Traversen eingesetzt, bedarf das laut BGI 810 einen Veranstaltungsmeister, Beleuchtungsmeister oder einen Ingenieur für Veranstaltungstechnik weil das unter T2 fällt (umfangreich eingesetzte Technik). Das ist auch meine Kritik an der BGI - diese Einteilung ist schwach und in der freien Wirtschaft nicht durchsetzbar. Keine 500 Mann Rock&Roll Veranstaltung zahlt sowas...
Und wenn ich an meine Schule denke wurde auch die maximale Bestuhlungsreihe nach VStättV nicht eingehalten, genauso wie Absturzsicherung der Bühne, oder Kenntlichmachung der Absturzkante der Bühne. Dort gab es auch kein geschultes Personal dafür. Genauso standen bei offener Aula zum Mehrzweckraum hin Sitzbänke im Fluchtweg...
Auch ganz interessant fand ich den Punkt, dass die meisten öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtfeste und so garnicht stattfinden dürften. Denn Bühnen brauchen an mindestens 3 Seiten ein Geländer und an der Vorderkante ein heller Leuchtstreifen, Lichterkette o.ä. Und die Geländer müssen vertikal verstrebt sein wenn mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, sodass kein Kind darauf Klettern kann. Wir haben solche Geländer für unsere Anhängerbühne, Eschenbach Zeltbau hingegen besitzt sowas bspw. nicht.