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Ja klar, das streite ich alles ja garnicht ab. Selbstverständlich muss auch auf die Sicherheit geachtet werden, wenn Lasten auf einem Stativ stehen. Trotzdem bin ich nachwievor nicht überzeugt, dass dort die BGI-810-3 gilt. Der erste Satz lautet
Meiner Meinung nach ist eine Lampe auf einem Stativ (z.B. mit TV-Zapfen) keine hängende Last, eine Lampe an einem Querträger, der sich wiederum auf einem Stativ befindet allerdings schon.
Erneut, das heißt natürlich nicht, dass man diese Lasten nicht trotzdem gegen herunterfallen sichern muss! Nur greift meiner Meinung nach hier eben nicht die 810-3, die explizit eine Sekundärsicherung vorschreibt.
Eben, genau das meine ich ja. Sichern ja, aber nicht zwangsläufig durch ein Safety a la 810-3, denn Lautsprecherstacks fallen - genauso wie einzelne Lampen auf Stativen - eben nicht unter die hängenden Lasten.
Angenommen es gibt ein Stativ, das (z.B. mit C1-Zertifizierung) für das notwendige Gewicht ausgelegt ist, ausreichend gegen Umfallen gesichert ist und der Lautsprecher durch entsprechende Aufnahmen eine Vorrichtung für Stative hat, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Ob das praxistauglich ist, ist eine ganze andere Frage...
Von obiger Argumentation einmal abgesehen habe ich noch ganz andere Bedenken, wenn ich eine Last auf einem Stativ mit einem Safety sichern wollte. Ein Stativ ist doch überhaupt nicht darauf ausgelegt dynamische Lasten aufzunehmen. Angenommen der Gegenstand, den ich nach den BGV-C1-Gewichtsangaben problemlos auf meinem Stativ montieren darf, fällt ins Safety. Nun muss das Stativ durch das Safety ein vielfaches der Kraft aufnehmen, die vor allem nicht 100%ig vertikal wirkt. Es dürfte also wahrscheinlich sein, dass das komplette Stativ kippt und somit wär der Sinn einer Sekundärsicherung verloren.
Meine Argumentation würde also in die Richtung gehen, dass ich eine Last definitv sichern muss, aber eben nicht durch ein Safety. Eine Traversenkonstruktion kann eine, in das Safety fallende Last, aufnehmen, ein Stativ aber nicht. Klar ist das kein Problem bei einer Parkanne auf einem 100kg-Stativ. Aber wenn das hier die Norm ist, muss es genauso gelten, wenn die 50kg Last vom Stativ fällt. Und aus dem Bauch raus, würde ich sagen, dass ein 100kg eine 20cm fallende 50kg Last nicht aufnehmen kann. Somit schlage ich also vor, genauso wie highq sagt, das Stack muss z.B. durch Spanngurte gesichert werden - hier würde ein Safety auch nichts bringen - die Lampe auf dem Stativ anders zu sichern. Z.B. in dem ich eben sicherstelle das die Lampe erst garnicht von der Befestigung fallen könnte. Also z.B. durch selbstichernede Muttern, nur durch Werkzeug zu lösende Muttern, in dem ich vor Inbetriebnahme prüfe, ob die Verschraubung noch so fest sitzt wie vor dem Laden, etc.
Die Festlegungen und Erläuterungen in dieser
Schrift gelten für alle Produktionen und Veranstaltungen,
bei denen sich Beschäftigte
oder Besucher unter hängenden Lasten aufhalten.
Meiner Meinung nach ist eine Lampe auf einem Stativ (z.B. mit TV-Zapfen) keine hängende Last, eine Lampe an einem Querträger, der sich wiederum auf einem Stativ befindet allerdings schon.
Erneut, das heißt natürlich nicht, dass man diese Lasten nicht trotzdem gegen herunterfallen sichern muss! Nur greift meiner Meinung nach hier eben nicht die 810-3, die explizit eine Sekundärsicherung vorschreibt.
Lautsprecher auf Stacks müssen mit einem Spanngurt abgespannt werden. Alles andere wäre fahrlässig.
Eben, genau das meine ich ja. Sichern ja, aber nicht zwangsläufig durch ein Safety a la 810-3, denn Lautsprecherstacks fallen - genauso wie einzelne Lampen auf Stativen - eben nicht unter die hängenden Lasten.
Es ist auch nicht vorgeschrieben welche Lautsprecher auf Stative dürfen und welche nicht. Ein GAE Directortopteil hätte da aber nichts zu suchen
Angenommen es gibt ein Stativ, das (z.B. mit C1-Zertifizierung) für das notwendige Gewicht ausgelegt ist, ausreichend gegen Umfallen gesichert ist und der Lautsprecher durch entsprechende Aufnahmen eine Vorrichtung für Stative hat, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Ob das praxistauglich ist, ist eine ganze andere Frage...
Von obiger Argumentation einmal abgesehen habe ich noch ganz andere Bedenken, wenn ich eine Last auf einem Stativ mit einem Safety sichern wollte. Ein Stativ ist doch überhaupt nicht darauf ausgelegt dynamische Lasten aufzunehmen. Angenommen der Gegenstand, den ich nach den BGV-C1-Gewichtsangaben problemlos auf meinem Stativ montieren darf, fällt ins Safety. Nun muss das Stativ durch das Safety ein vielfaches der Kraft aufnehmen, die vor allem nicht 100%ig vertikal wirkt. Es dürfte also wahrscheinlich sein, dass das komplette Stativ kippt und somit wär der Sinn einer Sekundärsicherung verloren.
Meine Argumentation würde also in die Richtung gehen, dass ich eine Last definitv sichern muss, aber eben nicht durch ein Safety. Eine Traversenkonstruktion kann eine, in das Safety fallende Last, aufnehmen, ein Stativ aber nicht. Klar ist das kein Problem bei einer Parkanne auf einem 100kg-Stativ. Aber wenn das hier die Norm ist, muss es genauso gelten, wenn die 50kg Last vom Stativ fällt. Und aus dem Bauch raus, würde ich sagen, dass ein 100kg eine 20cm fallende 50kg Last nicht aufnehmen kann. Somit schlage ich also vor, genauso wie highq sagt, das Stack muss z.B. durch Spanngurte gesichert werden - hier würde ein Safety auch nichts bringen - die Lampe auf dem Stativ anders zu sichern. Z.B. in dem ich eben sicherstelle das die Lampe erst garnicht von der Befestigung fallen könnte. Also z.B. durch selbstichernede Muttern, nur durch Werkzeug zu lösende Muttern, in dem ich vor Inbetriebnahme prüfe, ob die Verschraubung noch so fest sitzt wie vor dem Laden, etc.