Naja, zunächst mal kommt die Idee überhaupt ein Safety zu benutzen aus der BGI-810-3 und diese heißt "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen -
Lasten über Personen". (highlight by me). Somit wär also zunächst zu klären, ob dein Scheinwerfer eine solche Last über Personen ist. Meiner Meinung nach, ist sie das nicht. Deshalb könnte es auch einen Unterschied machen, ob du einen Querträger verwendest oder nicht. Denn - die entsprechende Höhe vorausgesetzt - könnte sich eine Person unter dem Querträger befinden. Nichtsdestrotrotz sollte eine Lampe auf einem Stativ natürlich z.B. gegen Umfallen oder Stolpern über die Stativbeine gesichert werden, z.B. indem das Stativ nicht zugänglich ist.
Aus der BGI-810-3 kommt auch die Sache mit den Muttern, bzw. wie highq schon sagte, dass bei einer ortsfesten Installation eine Sekundärsicherung grundsätzlich entfallen kann. Ortsfest ist darin folgendermaßen definiert:
Bei ortsfester Montage kann auf die zweite
unabhängige Sicherung (Sekundärsicherung)
verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend
bemessen, nur mit Werkzeug zu
lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist
und damit als eigensicher gilt.
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
1.) ortsfest
2.) Befstigung muss ausreichend bemessen sein (logisch)
3.) nur mit Werkzeug zu lösen (also z.B. keine Flügelmutter, sondern eine "richtige" Mutter)
4.) gegen Selbstlockern gesichert (also selbstichernde Muttern)
Allerdings gilt das hier auch nur, wenn es sich eben um eine Last über Personen handelt. Ich würde aber empfehlen, trotzdem diese Voraussetzungen zu erfüllen, auch wenn das unter Umständen garnicht vorgeschrieben ist, denn es gilt "Better to be safe than sorry"
Wie die Last befestigt ist (hängend vs. stehend), sollte meiner Meinung nach keine Rolle spielen.