Key-Stammtisch

  • Ersteller bluebox
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Oder einfach mit MidiPatchbay 2Keyboardsplits anlegen. Ersten Teil lassen, 2ten Teil immer auf Kanal 10 umlenken :)
 
hi,
hat von euch jemand heute tv total geguckt? Heute hat sich das Saarland für den Bundesvisionsongcontest vorgestellt. Der Keyboarder hat auf nen Korg Kronos gespielt :)
 
hi,
hat von euch jemand heute tv total geguckt? Heute hat sich das Saarland für den Bundesvisionsongcontest vorgestellt. Der Keyboarder hat auf nen Korg Kronos gespielt :)

Irgendwie haben in den letzten 2 Wochen auch 2 andere Bands noch Keyboarder mit Kronüssen gehabt....
Und Helmut Zerlett hatte bei seiner Burg gestern ein Wersi Pegasus stehen:confused: ist der Endorser vom Musicstore?
 
jetzt wissen wir wenigstens WER die ganze erste Charge vom Kronos spielt...

aber dafür, dass er eigentlich noch nicht richtig lieferbar ist, sieht man den Kronos echt schon oft im TV. Beim großen T gibt es ihn immernoch nicht!?
 
Also beim PPC in Hannover steht der schon mindestens 1 Monat.. und ist wohl auch kaufbar.
 
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An alle Freiberufler: Wie macht ihr das eigentlich mit Gebrauchtkäufen?
Wenn ich jetzt über Ebay oder eine Kleinanzeige einen Synth gekauft hab - wie legt ihr das dem FA vor? schreibt man ne rechnung? reicht ein formloser zettel? oder wie?
 
Hallo ArtSoundz !

Ich habe meine Gebrauchtgeräte im Anlagenverzeichnis einfach mit dem Kaufpreis und der Restnutzungsdauer eingetragen. Als Beleg musste ich bis jetzt noch gar nichts vorlegen - im Zweifelsfall würde ich es aber mit einem Kaufvertrag bzw. mit der Ebay-Abrechnung beweisen können.

Gruß

bluebox
 
Bei mir taucht der entsprechende Posten in der Steuererklärung auch als 'Instrumentenausgaben' auf, ohne weitere Erklärung. Den Rest macht mein Steuerberater und da kamen noch nie Beschwerden vom FA.

Grüße vom HammondToby
 
Ich bin auch offiziell beim Finanzamt gemeldet, bin vorsteuerabzugsberechtigt und daher viel mehr daran interessiert, Neuware zu kaufen, wo ich als durchlaufenden Posten die MwSt im Prinzip einspare. Trotzdem kaufe ich hin und wieder gebrauchte Sachen, auch bei ebay. Hier lass ich mir entweder einen formlosen Beleg unterschreiben oder drucke den ebay-Beleg aus auf dem der Kaufbertrag incl. Versandkosten ersichtlich sind. Und wenn ich gebraucht etwas über 410 EUR kaufe, wird das genauso abgesetzt wie Neuware.
 
Und wenn ich gebraucht etwas über 410 EUR kaufe, wird das genauso abgesetzt wie Neuware.
Das versteh ich nicht. Wieso kann man etwas Gebrauchtes unter 410€ nicht absetzen? Oder meintest du 'ne Abschreibung?

Käufe in Auktionshäusern lassen sich durch Ausdruck von Mails beweisen. Bei Kleinanzeigen schick ich oft eine Quittung als fertiges PDF vorab per Mail, das der Verkäufer dann unterschreibt und mitsendet.

Mich würde ja mal interessieren wie man den Kauf von Mp3 nachweist. Hab schon bei unterschiedlichen Anbietern gekauft und mußte dann feststellen dass es niemals eine Rechnung o.ä. gab. Bei CDs (die runden Plastescheiben) gabs früher einen Kassenbon der abgeheftet werden konnte - sogar mit Mehrwertsteuer zum gegenrechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie man das über ebay macht, ist mir klar.
Allerdings ist es das in diesem Fall nicht ....
"Ich XY habe von YZ an dem und dem tag dieses Dings im wert von x € gekauft. Datum und Unterschrift von beiden." reicht das schon?
Ich mein der Beleg ist ja nur im Notfalls dem FA vorzulegen.

@bluebox: Ist das Anlagenverzeichnis ein Formular?
 
Wieso kann man etwas Gebrauchtes unter 410€ nicht absetzen?
Ich meinte natürlich Abschreibung. Absetzen tu ich alles, wofür ich einen Beleg habe. Geht zwar nicht mehr so viel wie früher, wo ich neben Klamottenrechnungen sogar die Friseur-Rechnung eingereicht hab (und das liegt jetzt nicht dran, dass die Haare deutlich weniger geworden sind!!)
Mich würde ja mal interessieren wie man den Kauf von Mp3 nachweist.
Bei Napster hab ich eine Flatrate von 9,95 monatl. Die Rechnung hab ich bislang ohne Probleme einreichen können.
Bei iTunes bin ich mir ziemlich sicher, dass ich auch einen Nachweis bekomme, kann jetzt aber adhoc nicht sagen, in welcher Form.
Bezahle ich mit Click&Buy gibt's auch jedes mal eine email mit "Abrechnung erfolgt" wo ausreichend Details drin stehen.

@ArtSoundz: Wenn ich gebraucht etwas kaufe, lass ich mir eine Empfangsquittung über den Betrag unterschreiben. Dort musste bislang noch nicht einmal genau ersichtlich sein, von wem ich das gekauft hab, sprich vollständiger Name/Adresse. Manche haben ja gerne Bedenken, dass sie das dann wiederum als Einnahme beim FA angeben müssten. Also lediglich:
"EUR 800,00 für ein gebrauchtes Rhodes E-Piano dankend erhalten." Datum, Unterschrift - fertig!

Für ein Anlageverzeichnis gibt es vorgefertigte Formulare, man kann sich aber auch ein Excel-Spreadsheet erstellen. Ist man bei einem Steuerberater führt der für einen dieses Anlageverzeichnis. Dort stehen alle Geräte die abgeschrieben werden, also über der 410-EUR-Grenze lagen mit Anschaffungsdatum, Bezeichnung, Anschaffungswert, vorgesehene Abschreibedauer, Abschreibebetrag, Zugänge, Abgänge, Buchwert Vorjahr, Restwert (Restwert bleibt bei 1EUR stehen, wenn die Abschreibedauer überschritten ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil ihr gerade bei dem Thema seid: Läuft die Abschreibung eigentlich auch, wenn man keine Einnahmen hat? Oder, anders gefragt, ist mein neues Keyboard für 1250 EUR in 3 Jahren abgeschrieben, auch wenn die Band bis dahin keine nennenswerten Einnahmen hat, oder könnte ich es dann auch im 4. Jahr noch geltend machen?

Und wenn ich mehrere teure Teile auf einmal gekauft habe, werden dann 410 EUR pro Teil im Jahr abgeschrieben oder insgesamt?
 
Wenn Du keine Einnahmen hast, brauchst Du ja auch keine Steuererklärung, sprich keine Gewinn- und Verlustaufrechnung (GuV) zu erstellen, und brauchst Dir damit auch eigentlich über Abschreibungen keine Gedanken machen. Ausgaben und Einnahmen werden in dem jahr berücksichtigt, wo sie angefallen sind, und nur in Ausnahmefällen (z.B. vergessen, Ersatz-Beleg angefordert etc.) im Nachhinein angegeben. Könnte natürlich sein, dass Du dieses Jahr ein neues Projekt beginnst, mit dem Du vorhast, in den nächsten Jahren Gewinne zu erzeugen. Dann kannst Du Dein Gewerbe natürlich jetzt beginnen, viele Ausgaben angeben, und damit ein Minus machen, aber möglicherweise erkennt das FA dies nicht an.
Wenn Du in diesem Jahr ein neues Keyboard kaufst, gibst du es in diesem Jahr als Ausgabe an, und da es über 410 liegt, schreibst Du es ab. d.h. Du überlegst Dir, wie lange die Nutzungsdauer ist, ob lineare oder degressive Abschreibung, und daraus ergibt sich ein Betrag, der Dein zu versteuerendes Einkommen für das Jahr verringert. Ich gehe mal davon aus, dass die 1250 EUR Brutto waren, d.h. Nettowert ist 1050,42 EUR.

Beispiel: lineare Abschreibung über drei Jahre, d.h. 33,3% des Anschaffungswertes pro Jahr, das heißt pro Jahr schreibst Du 350,14 ab. Im dritten Jahr würdest Du 349,14 abschreiben, und das Keyboard bleibt mit 1 EUR Rest-Buchwert in dem Anlageverzeichnis stehen. Verkaufst Du es, musst Du die Einnahme natürlich angeben, ist es nichts mehr wert, und du verschenkst oder verschrottest es, geht es mit 1 EUR Abschreibung aus den Büchern raus.

Du kannst es natürlich auch über 4, 5 od 7 Jahre abschreiben. Hängt ein bisschen davon ab, wie hoch ein Wertverlust eines Gerätes ist (es macht kein Sinn, dass der Buchwert, den reellen Marktwert übertrifft), oder auf wie viele Jahre Du die Ausgaben verteilen möchtest. wenn wenig Einnahmen da sind, sollte man die Abschreibungsdauer eher höher wählen.

Es gibt auch noch andere Abschreibungsmethoden (degressiv, progressiv), aber sowas ist höchstens bei größeren Anschaffungen, die man über einen deutlich längeren Zeitraum nutzen will.
 
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Friseur-Rechnung eingereicht hab (und das liegt jetzt nicht dran, dass die Haare deutlich weniger geworden sind!!)

:rofl: Haare sind doch überbewertet :ugly:

Weil ihr gerade bei dem Thema seid: Läuft die Abschreibung eigentlich auch, wenn man keine Einnahmen hat? Oder, anders gefragt, ist mein neues Keyboard für 1250 EUR in 3 Jahren abgeschrieben, auch wenn die Band bis dahin keine nennenswerten Einnahmen hat, oder könnte ich es dann auch im 4. Jahr noch geltend machen?

Das könnte es in der Tat ein Problem mit dem Finanzamt, unter dem Vorwand der "Liebhaberei", geben. Das ist dann der Fall wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht - also das ganze mehr ein Hobby ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
 
Danke für die ausführlichen Antworten. Klingt alles furchtbar kompliziert. Mir ging's eigentlich nur um folgendes: Wenn wir irgendwann mal mit der Band einen gut bezahlten Gig ergattern würden, könnte ich dann ein nicht mehr ganz neues Keyboard noch als Ausgabe gegenrechnen, um keine Steuern auf die Einnahmen zahlen zu müssen? Zugegeben, ein seeeehr hypothetischer Fall...
 
@ dr_rollo: 1+ für die Erklärung :D:great:
 
Boah, ist ja hier schon wie bei meinen Reallife-Stammtisch, wo meine Freunde auch nur noch über Lebensversicherungen, Riesterrente und Krankenversicherung reden. :eek:

Leute, wo bliebt der Rock'nRoll!? :D

Nee, mal im Ernst, für solche Diskussionen gibt's passendere Unterforen und im Prinzip ist die Situation für alle Selbständigen ähnlich, ob Musiker oder nicht.

Chris
 
Nee, mal im Ernst, für solche Diskussionen gibt's passendere Unterforen und im Prinzip ist die Situation für alle Selbständigen ähnlich, ob Musiker oder nicht.
Hast natürlich Recht, Chris. Und diese Diksussion haben wir tatsächlich in ähnlicher Form auch schon in einem anderen Unterforum geführt. Ich finde nur den Link nicht mehr.

Und Rock'n'Roll mache ich neben dem ganzen bürokratischen Teil, der manchmal dazugehört, übrigens auch noch - Musik just for fun, ohne Bezahlung, mit nicht verantwortbarem Aufwand ;)
 
Leute, wo bliebt der Rock'nRoll!? :D
Asche auf mein Haupt. :hail:

Soll ich was von unserem letzten Gig erzählen? Geburtstagsparty, Band in der Garage, Gäste draußen am Lagerfeuer, aber als wir nach zwei Stunden Mugge seine Wunschtitel spielten, kam das Geburtstagskind samt Frau in die Garage und geriet in Extase.
:rock:
Immerhin hat keiner gefragt, ob wir auch was anderes spielen können...
 

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