Öhm, … sind diese normalen Gitarristenhäuschen < 75 m3 auf Verkehrsinseln nicht ohnehin im Unterschwellenbereich und nur anzeigepflichtig, aber eben nicht genehmigungspflichtig? Gut, bei bekennenden Röhrennutzern wird man wohl nicht um ein dezidiertes Brandschutzkonzept herumkommen und für die umliegenden Anlieger sollten klare Fluchtwege gekennzeichnet sein. Gestalterisch sollten man das im Kontext bebauter städt. Bereiche ohnehin über §34 abfrühstücken können, sonst machen wir eben einen frischen B-Plan mit großer BürgerInnen-Beteiligung über partizipatorische Formate. Und das alles nur weil da jemand TOTES HOLZ mit Eisenseilen bespannt und das Geeiere der Drähte elektrisch verstärkt?