SaintJack
Registrierter Benutzer
Wenn man meine bisherigen posts in diesem Thread liest, dann wird jeder sehen, dass ich weiß Gott kein Freund der Geschäftsfilosofie von Hermann K. bin.Hallo,
Fazit:
Ein reibungsloses Geltendmachen des Rückgaberechts halte ich für ausgeschlossen.
Auch die reine Drohung mit der Beauftragung eines Anwalts fruchtet nicht.
Meine Einschätzung:
Im konkreten Fall ist man leider dazu gezwungen, einen solchen zu beauftragen.
Was ich aber an dieser Stelle anmerken muss ist, dass die Sache mit dem Widerruf und der Rücküberweisung reibungslos und schnell geklappt hat und das obwohl ich 10 Tage an der Klampfe rumgeschraubt hatte und den Karton leider im Regen hatte stehen lassen. HK hat mir wenige Tage nach der Rücksendung der Gitarre den vollen Kaufpreis und die Kosten für die Rücksendung überwiesen. Ich weiß nicht welche Probleme Du da hattest, aber genau so wie ich Nullposter mit Jubelarien über HK kritisch betrachte, so betrachte ich auch einen kritisch, der einen einzigen Beitrag verfasst hat, um sich über jemanden auszumeckern.
Wenn Du das Teil über ebay gekauft hast, dann hast Du da ja eventuell sogar Käuferschutz. Bei den Beträgen, um die es da geht mit dem Anwalt zu drohen ist ehrlich gesagt ne Lachnummer. Da kostet der erste Brief vom Anwalt schon mehr als drei von Hermanns Billigklampfen:screwy:
Grüße Jack