Pophymnen
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Es gibt kein FernAbsG mehr, das ist schon seit 2002 ins BGB integriert. Die Hinsendeversandkosten sind nach aktuellem Recht zurück zu erstatten. Das hat erst letztens (2008?) der EuGH entschieden. Nach europäischem Recht nicht zurück zu erstatten sind die Rücksendeversandkosten. Hier hat sich aber der deutsche Gesetzgeber dazu entschlossen, die kundenfreundliche Rückerstattung im Gesetz zu verankert mit der 20EUR-Grenze.Ich hab das Gefühl die leben größtenteils von den hohen
Versandkosten die bei Rückgabe nach FAG ja nicht
rückerstattet werden.
Sorry, dass ich den alten Thread nochmal rauskram, aber die Info sollte meines Erachtens wirklich mal publik werden:
Es gibt kein FernAbsG mehr, das ist schon seit 2002 ins BGB integriert. Die Hinsendeversandkosten sind nach aktuellem Recht zurück zu erstatten. Das hat erst letztens (2008?) der EuGH entschieden. Nach europäischem Recht nicht zurück zu erstatten sind die Rücksendeversandkosten. Hier hat sich aber der deutsche Gesetzgeber dazu entschlossen, die kundenfreundliche Rückerstattung im Gesetz zu verankert mit der 20EUR-Grenze.
Wenn hier also jemand seine Versandkosten nicht rauskriegt, würde ich nochmal nachhaken. So verarschen muss man sich jetzt auch nicht lassen.