DieterWelzel
Mod Emeritus
Diese Vorschrift scheint sich im Kontext auf Behörden und eine Pflicht zur Hinterlegung zu beziehen. Es zwingt Dich ja niemand Deinen Ausweis beim MS zu hinterlegen. Das scheint MS nur von Dir zu fordern, während Du ein Pedal testen willst.http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.htmlÖhm, die Jungs vom Musicstore, dass man seinen Ausweis nicht hinterlegen darf? Hinterlegungsverbot
Dann testet Du das Pedal halt anders (z.B. Online-Bestellung und bei Nichtgefallen kostenlose Rücksendung innerhalb der Geld-zurück-Zeit). Ist zwar umständlicher, aber dafür kannst Du das Pedal dann auch mit Deinem Equipment und sogar ausgiebiger testen.