Bruce_911
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Aber mein Gott, Gitarren bauen: hier ist das Ergebnis meist schnell zu merken. Was soll da schon passieren? (abgesehen davon, die Saiten an die Steckdose anzuschließen...) Instrumentenbau ist ein wenig Kunsthandwerk, da können Ideen von Quereinsteigern sogar helfen.
Ist das dein Kenntnisstand dieses Handwerks? Eine leichtfertige Pi-mal-Daumen Einschätzung ohne Wissenshintergrund?
Bitteschön: Berufsschule zum Zupfinstrumentenmacher, Mittenwald, eine von zweien in Deutschland.
Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben mit Begründung der Bewerbung in deutscher Sprache
- Vollständig ausgefüllter und handschriftlich unterzeichneter
Lebenslauf in deutscher Sprache mit einem Lichtbild - Schulnotenzeugnis, beglaubigte Kopie (Hauptschulabschluss oder weiterführende Schule), bei fremdsprachigen Zeugnissen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache inkl. Aufschlüsselung des Notensystems und Angabe des Zeugnisnotenschnittes
- Nachweis über einen mindestens zweijährigen regelmäßigen Unterricht auf einem Instrument der gewählten Ausbildungsrichtung (Streich-, Zupf-, Holz-, Metallblasinstrument) mit Angabe des erarbeiteten technischen und musikalischen Repertoires
- Bleistiftzeichnungen (DIN A4), freihand, freie Wahl der Perspektiven und des Maßstabs
- Geigenbau: Geigenschnecke in zwei Ansichten
- Zupfinstrumentenbau: Kopf und Steg einer Gitarre in zwei Ansichten
- Holzblasinstrumentenbau: Flöte ohne Klappen in zwei Ansichten
- Metallblasinstrumentenbau: Metallblasinstrument ohne Maschine in zwei Ansichten
- Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate), die folgende Aussagen enthält:
- Allgemeines Gesundheitszeugnis, das uneingeschränkte gesundheitliche Voraussetzungen bescheinigt bzw. vorhandene Einschränkungen ausweist.
- Bescheinigung eines uneingeschränkten Sehvermögens, oder eine Aussage, inwieweit eine vorhandene Schwäche durch Hilfsmittel ausgeglichen werden kann.
- Bescheinigung eines uneingeschränkten Hörvermögens, oder eine Aussage, inwieweit eine vorhandene Schwäche durch Hilfsmittel ausgeglichen werden kann.
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung der Stufe B2 des Goethe-Instituts für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder Bescheinigung einer staatlichen Bildungseinrichtung, dass der Kenntnisstand der deutschen Sprache des Bewerbers der Qualifikation B2 des Goethe-Instituts entspricht.
Eignungsprüfung:
- Vorstellungsgespräch
- Praktischer Teil (handwerklicher Test)
- Zeichnen (keine Vorkenntnisse erforderlich)
- Vorspiel auf dem erlernten Streich-, Zupf-, Holz- bzw. Metallblasinstrument (bitte eigenes Instrument mitbringen). Das Instrumentalvorspiel hat auf akustischen Instrumenten zu erfolgen.
- Teil I: Wahlstück. Das Musikstück (Werk oder Satz eines Werkes) ist frei wählbar und sollte dem aktuellen Ausbildungsstand des Bewerbers im Instrumentalspiel entsprechen.
- Teil II: Musikinstrumentale Aufgabe (die Kenntnis des Notenlesens (Violinschlüssel bzw. Bassschlüssel, keine Tabulatur!) wird vorausgesetzt.
Streichinstrument: Spiel von Tonleitern, Dreiklängen oder anderen einstimmigen Tonfolgen in verschiedenen Tonarten im Umfang von zwei Oktaven.
Zupfinstrument: Vomblattspiel eines leichten zweistimmigen Musikstücks.
Holzblasinstrument: Vomblattspiel einer einfachen Melodie.
Metallblasinstrument: Vomblattspiel einer einfachen Melodie.
- Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen einen mündlichen Sprachtest absolvieren.
Ausbildungsplätze pro Schuljahr: 4 (!!!)
Und wenn du zu den 4 Glücklichen gehörst, dann geht's erst richtig los.
Danach bist du dann Geselle.
Der Meister liegt in weiter Ferne.
Und wie war das noch mal in den USA?