Also Penny.... Ich bin ja hier nun auch schon etwas länger im Board, man kennt sich ja hier auch einander und bisher war ja auch immer alles top, aber nun muss ich sagen, dass ich mich (wenn auch indirekt) betroffen fühle mit dieser Aussage:
Wer von privat via Vorkasse von einem Unbekannten eine CC kauft, den kann man sicherlich auch nen Eisschrank in der Arktis andrehen oder Streusand in der Sahara.
Ich geh jetzt soweit zu sagen, Dummheit gehört bestraft.
Ich kaufe meine Gitarren NUR gebraucht (Ebay, Internetinserate usw.) und demnach IMMER auf Vorkasse - das gilt für nationale Käufe wie auch international (USA, UK, Japan, Kanada, Australien usw.). Ich schaue sie mir vorher nicht an, teste sie nicht und dennoch ist in meinen fast 10 Jahren Gebrauchtkäufen alles gut gegangen. Natürlich kann man auch mal richtig in die "Sch...e" greien, aber man muss auf Details und den allgemeinen Eindruck der Auktion / des Inserates aber vorallem auch auf das Gefühl achten, ob dahinter ein seriöser Verkäufer steht. Eine Kontaktaufnahme und zusätzlich, extra für mich gemachte Fotos sind dabei unersätzlich.
Und da ich ja wohl einer zu sein schein kann, dem man einen "Eisschrank in der Arktis" andrehen könnte und der "bestraft gehört", schalte ich jetzt mental einfach mal in den folgenden Modus:
- "Provozier- und Eingeschnapptmodus" - EIN
Im Internet gebraucht und auf Vorkasse zu kaufen hat nicht mit Dummheit zu tun, so lange man es richtig und äußerst verantwortungsbewusst anstellt.
Jeder, der in der heutigen Zeit eine neue Gitarre in einem Musikintrumentenladen kauft, dazu wohl noch 3x quer durch die Republik fährt, hat die Entwicklung der Beschaffungsmöglichkeiten für Verbaucher der letzten 15 Jahre komplett verpennt und ist total geistig umnachtet im Kopf wenn man freiwillig eine größere Gegenleistung (in dem Fall monetär) erbringt, als man bei gleichbleibender, zu erhaltender Leistung (Ware => Gitarre) überhaupt muss. Also auf Deutsch: im Internet auf dem Gebrauchtmarkt bekomme ich eine vergleichbare Gitarre für weniger Geld als im Laden.
Ich selbst, habe beispielsweise meine 2007er R9 im Jahr 2008 über Ebay (damals 6299 Euro Neupreis / gängiger Gebrauchtwert damals 3500 - 4000 Euro) für lächerliche 2450 Euro bekommen - aus Südfrankreich von einem Amerikaner, der sie auf Ebay-US in US-Dollar eingestellt hatte. Also sparte ich mir Zoll und EUSt. und im Gegenzug dazu erhielt ich noch einen guten € - $ Kurs.
Das wird niemand mehr jemals schaffen und dafür lache ich heute noch alle Neukäufer aus, die ihr Geld unnötig verbrennen und dann beim Direktvergleich sogar merken "ooooch... meine teure, neue LP aus dem Laden klingt ja gar nicht so spritzig und lebendig wie deine. oh man, das ist aber blöde. ich hätte nie gedacht, dass eine Gitarre so klingen kann" - "tja, da guckste was?? und dazu habe ich noch tausende Euros im Gegensatz zu dir gespart - voller Erfolg auf ganzer Linie -
*edit by C_Lenny: Zwei Worte gelöscht, bevor sie hier jemand irrtümlich auf sich bezogen sehen sollte*".
- "Provozier- und Eingeschnapptmodus" - AUS
So, jetzt wieder venünftig. Natürlich ist es total Blödsinn zu behaupten, dass man heute nur noch über Internet und am besten gebraucht kaufen sollte. Ich finde es gut, dass einige immer noch in Läden zu finden sind. Dort kann man schließlich mehrere Gitarren miteinander vergleichen, dass geht online natürlich nicht. Auf der anderen Seite, kann man bei richtiger Vorgehensweise (zwischen Verkäufer und Käufer kommt auch ein ordentlicher Kaufvertrag zustande der von beiden Seiten vertragskonform erfüllt werden muss) beim Online- und Gebrauchtkauf viel Geld sparen und sich die Gitarren endlich ergattern, die man schon früher, aus genau dem Baujahr oder das eine Modell haben wollte oder man ist scharf auf gewisse Baujahre, weil dort besonderes Holz verbaut wurde. Das gibt es bei den neuen nicht.
Also, es ist Unsinn zusagen "Gebraucht- / Onlinekauf ist besser weil günstiger" - aber genauso ist die allgemeine Aussage "Gebraucht- / Onlinekauf per Vorkasse zeugt von Dummheit und muss bestraft werden" ebenfalls Unsinn und der Zusatz der "Dummheit" macht es noch beleidigend. Wenn man es richtig anstellt, geht das durchaus problemlos.
Ich nehm dir das nun nicht krum. Mach dir keinen Kopf, du hast ja im "Eifer des Gefechts geschrieben" - ich musste halt einfach eine "Lanze" für die Gebraucht- / Onlinekäufer brechen.
Und bzgl. euren Gedanken zur Rücknahme:
Es ist überhaupt kein Problem ein Instrument online beim Händler zu kaufen und wieder zurück zu schicken - so lange keine Gebrauchsspuren durch euch gekommen sind. Ihr wisst ja alle, dass es das Fernabsatzgesetz gibt, welches ja letztes Jahr bzgl. der zu tragenden Rücksendekosten geändert wurde, dennoch bleibt das Widerrufsrecht eines solchen Kaufvertrags davon unberührt. Die Frist für einen Widerruf beträgt, wie auch bei den bekannten "Haustürgeschäften" nach §355 BGB Abs. 2 14 Tage - kulanterweise geben Onlinehändler eine Frist von 30 Tagen. Während dieser Zeit ist der geschlossene Kaufvertrag "schwebend wirksam".
Beachtet bitte auch den Passus des Gefahrenübergangs. Der findet beim Onlinekauf (Versendungskauf + Verbrauchsgüterkauf = Verkäufer ist Unternehmer / Käufer ist Verbraucher) bei der Übergabe der Ware von Verkäufer and Käufer statt. Da aber nun kein Händler selbst per Auto zu euch fährt, bedient er sich einem Tranportunternehmen und erst wenn der Frachtführer (z.B. Postbote) die Ware an euch übergeben hat (Unterschrift von euch beim Postboten), findet der Gefahrenübergang statt.
Gemäß §355 BGB Abs. 3 trägt der Unternehmer (Onlinehändler) im Falle eines Widerrufs auch die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Somit spielt es auf die "schwebende Wirksamkeit" des Kaufvertrags auch überhaupt keine Rolle ob ihr einen Grund für den Widerruf angebt oder nicht. Ein Grund ist nach §355 BGB Abs.1 völlig obsolet und daher kann man sich Anmerkungen wie "Klang hat mir nicht gefallen" sparen und gelten nicht als "Betrug" - wie "peewee" hier mal irgendwo meinte. Selbst wenn tatsächlich etwas nicht stimmt (Truss-Rod klappert), braucht man keinen Grund angeben, erleichtert aber die Kooperation und den Umtausch der Ware.
Wichtig ist noch für Leute, die gerne irgendwann später mal beim Händler anklopfen und sagen "ich habe vor einem Jahr das Produkt hier gekauft, da ist was nicht in Ordnung und ich habe doch 24 Monate Gewährleistung...", der Punkt der "Beweislastumkehr" (§476 BGB), die nach 6 Monaten eintritt. In der Regel gehen die Mitarbeiter bei den Händlern mit der Reklamation ab. Entweder verständlicherweise aus Kulanz oder aber weil sie die Rechtslage nicht genau kennen. In einem Streitfall ist die "Beweislastumkehr" jedoch von großer Bedeutung. In den ersten 6 Monaten nach in Krafttreten der Gewährleistung wird davon ausgegangen, dass der Mangel an der Ware bereits bei Gefahrenübergang bestand und der Verkäufer ist in der Beweispflicht. Nach diesen 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht, dass die Ware bereits mangelhaft war. Ausgenommen sind hier Mängel, die unmöglich bereits bei Gefahrenübergang bestanden haben können.
Sorry für die längere Ausführung und ich erzähle euch bestimmt kaum etwas neues. Diese allgemeinen BGB-Regelungen kennt man im alltäglichen Leben ja eigentlich und das nicht nur als Kaufmann. Hoffe trotzdem etwas "Licht ins Dunkel" gebracht zu haben. ;-)