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Gedankenexperiment Urheberrecht

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UranusEXP
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Da gerade mal wieder ein Thread zum Thema "Wie schütze ich meine Songs?" aufgetaucht ist, habe ich mich mal an folgendes Gedankenexperiment erinnert:

Der direkte Beweis der Urheberschaft ist ja nicht möglich. Also geht man den Umweg, wer "hatte" ein Werk früher. Wer z.B. ein Leadsheet oder eine Aufnahme vorzeigen kann, das/die nachweislich oder höchstwahrscheinlich (notariell beglaubigter Zeitpunkt) früher als das/die des "Gegners" entstanden ist hat gute Karten.

Nehmen wir an jemand würde Folgendes machen: Mittels einer simplen Software generiert er ALLE möglichen 8-taktigen Phrasen (Man könnte sagen, das seien viel zu viele, aber es gäbe wirklich einfache Methoden, das ganze deart zu beschränken, dass nur halbwegs musikalisch sinnvolle Phrasen übrig bleiben, die dann eine heutzutage problemlos überschaubare Datenmenge abgeben würden). Diese lässt er als Midi-File, Textdatei oder Notenblatt, ausgeben speichert sie und lässt einen entsprechenden Datenträger notariell beglaubigen. Ausserdem veröffentlicht er diese "Sammlung" im Internet. Seine Software durchsucht ab jetzt das Netz nach allen möglichen Midi-Dateien (praktische jeder "Hit" ist früher oder später als Midi-Datei im Netz verfügbar) und spürt all diejenigen auf, die seine bereits früher generierten Phrasen ganz oder teilweise enthalten.

Imho sollte es bei heutiger Rechenleistung und der allgemein geringen musikalischen Schöpfungshöhe nicht lange dauern, bis der "Versuchsleiter" eine nicht unerhebliche Anzahl an "Hits" erhält, "die ihm geklaut wurden". :D

Vor Gericht sagt er dann nur noch, Hookline von "Hit" soundso, entspricht ziemlich exakt meiner komponierten Melodie Nr. 87639761067806 auf DIESEM notariell beglaubigten Datenträger. Seinen Datenträger hat er derart gestaltet, dass man nicht mal Indizien für die "automatisierte" Kompositionsweise findet.

Ich ziele jetzt hier nicht auf eventuelle technische Probleme ab, ich denke technisch sollte das völlig problemlos sein, wenn nicht heute, dann morgen.

Jetzt seid ihr dran! :D
 
Eigenschaft
 
Die notarielle Beglaubigung wird zu teuer, da er viele Lines schützen muss.
 
Das hoffe ich doch..
ich kenn mich damit nicht gut aus, aber ich hoffe du hast das nicht vor... ;)
 
Die notarielle Beglaubigung wird zu teuer, da er viele Lines schützen muss.

Nein, das alles kommt auf einen Datenträger, DER wird "notariell beglaubigt". Vor Gericht wird der hervorgezaubert. Damit kann er dann beweisen, dass er Hookline XYZ (die eben auf dem Datenträger ist), schon "hatte", bevor Künstler ABC ihn veröffentlicht hat.

Das hoffe ich doch..
ich kenn mich damit nicht gut aus, aber ich hoffe du hast das nicht vor...

Nein, ich hab das nicht vor. Wie gesagt, ein Gedankenexperiment...

Schaut auch mal hier:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...hte-unterhaltungsmusik-mehr-produzierbar.html
 
Es gibt allein 12! = 479001600 Zwölftonreihen. Wenn Du davon die "sinnlosen" abziehst, dann kommst Du immer noch auf viele. Dann musst Du noch rhythmische Variationen betrachten, womit Du wahrscheinlich im Billiardenbereich landest. Wahrscheinlich ist allein die Rechenzeit des Generators so krass lang, dass das nicht klappen wird, und auf einen Datenträger geht das auch nicht. Außerdem würde ich gerne mal den Code sehen, der musikalisch "sinnloses" ausfiltert...
 
Das würde ich aber auch sagen... Es gibt so wahnsinnig viele Variationen. Du musst wenn du eine Urheberschaft anfechten möchtest, eine praktisch identisches Lied vorlegen. Nur ein "klingt ja so ähnlich" reicht da nicht. Selbst wenn du es schaffst, deine Dateien zu erstellen (Was in meinen Augen selbst mit einem Superrechner Jahre dauern würde, gerade weil du für jede Ton-/Rhythmusfolge eine Midi-Datei erstellen musst), dann ständest du immer noch vor der praktisch unlösbaren Aufgabe, diese Dateien nach gewissen Ton-/Rhythmusfolgen, die in den dann aktuellen Hits vorkommen, in juristisch relevanter Zeit zu durchsuchen. Das würde für jedes einzelne Lied einfach zu lange dauern (meiner Meinung nach Monate bis Jahre), um sich zu lohnen.
Ich finde es als ehemaliger Informatikstudent wirklich toll, dass es doch noch Menschen gibt, die an die Geschwindigkeit ihrer Rechner glauben, aber das geht dann doch zu weit :).
 
Außerdem würde es dann doch schon einige Beschwerden gegeben haben oder nicht?
Am F C G wurde ja schon so einige (tausende) Male verwendet.
 
Ich sagte doch ausdrücklich, abgesehen von eventuellen technischen Problemen, die wenn nicht heute, dann morgen, lösbar sind.

Aber nur kurz dazu: Man kann das ganze sinnvoll beschränken. Beschränken wir es auf 4-taktige diatonische Melodien in einer Tonart mit einem Umfang von höchstens einer Oktave, kürzeste Notenwerte sind Achtel. Die meisten "Ohrwürmer" erfüllen diese Bedingungen. Es reicht die Beschränkung auf eine Tonart. Dann machen wir jeden Takt mit durchgehenden Achteln voll. Rhythmik ist dadurch vernachlässigbar, weil es rein um die "Melodiekontur" geht, jede Note die länger ist als ein Achtel, "spielen" wir als mehrere Achtel mit dem gleichen Ton, wir "spielen" die Melodie quasi als langsames Tremolo.

Beispiel TAB:
aus 0-2-3-5 in Vierteln wird 00223355 in Achteln

4 Takte mit insgesamt 32 Noten, wobei es 8 unterschiedliche Töne gibt, also 8³² Möglichkeiten, oder? Wären:

79228162514264337593543950336

Einer dieser "Achtel-Songs" hätte 32 Noten, welche jeweils 8 verschiedene Zustände (3 Bit) haben können, also pro "Song" 96 Bit.

Unsere Sammlung hätte dann wohl ca. 79228 Yottabyte. Klar, das passt nicht auf meinen USB-Stick.

Aber um das geht es nicht, spätestens in wenigen Jahrzehnten werden wir über solche Datenmengen lachen. Es geht um ein GEDANKENEXPERIMENT und mich interessieren die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Ausgehend von diesem Experiment könnte man Fragen:

Fällt das Urheberrecht (für Werke in der genannten Schöpfungshöhe) ab einer gewissen Rechenkapazität? Das wäre nämlich der Fall, wenn unser "Versuchsleiter" mit seinem Experiment "durchkäme".
 
Ich bin mir nicht sicher, wie da immer entschieden wird, aber nur mal so in den Raum geworfen:

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du früher die Tonfolgen komponierst ("erzeugt" trifft es dann wohl eher) hast, bedeutet das ja nicht unbedingt, dass der Hit ein "Plagiat" ist. Solange Du nicht gleichzeitig nachweisen kannst, dass Du Deine Tonfolge aufgeführt oder veröffentlich hast, ist es ausgeschlossen, dass der ausgerechnet Deine Tonfolge kopiert hat.

Ich frage mich, ob ein Gericht nicht anerkennen könnte, dass identische Werke zufällig von verschiedenen Urhebern unabhängig voneinader geschaffen werden können, aber das veröffentlichte Werk - trotz späteren Schöpfungsdatums - dann ein höheres Schutzbedürfnis genießt als das, was jahrelang unveröffentlicht gelagert wurde.
 
U
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  • Grund: Inhalt von UranusEXP selbst gelöscht

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