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UranusEXP
Mod Emeritus
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Da gerade mal wieder ein Thread zum Thema "Wie schütze ich meine Songs?" aufgetaucht ist, habe ich mich mal an folgendes Gedankenexperiment erinnert:
Der direkte Beweis der Urheberschaft ist ja nicht möglich. Also geht man den Umweg, wer "hatte" ein Werk früher. Wer z.B. ein Leadsheet oder eine Aufnahme vorzeigen kann, das/die nachweislich oder höchstwahrscheinlich (notariell beglaubigter Zeitpunkt) früher als das/die des "Gegners" entstanden ist hat gute Karten.
Nehmen wir an jemand würde Folgendes machen: Mittels einer simplen Software generiert er ALLE möglichen 8-taktigen Phrasen (Man könnte sagen, das seien viel zu viele, aber es gäbe wirklich einfache Methoden, das ganze deart zu beschränken, dass nur halbwegs musikalisch sinnvolle Phrasen übrig bleiben, die dann eine heutzutage problemlos überschaubare Datenmenge abgeben würden). Diese lässt er als Midi-File, Textdatei oder Notenblatt, ausgeben speichert sie und lässt einen entsprechenden Datenträger notariell beglaubigen. Ausserdem veröffentlicht er diese "Sammlung" im Internet. Seine Software durchsucht ab jetzt das Netz nach allen möglichen Midi-Dateien (praktische jeder "Hit" ist früher oder später als Midi-Datei im Netz verfügbar) und spürt all diejenigen auf, die seine bereits früher generierten Phrasen ganz oder teilweise enthalten.
Imho sollte es bei heutiger Rechenleistung und der allgemein geringen musikalischen Schöpfungshöhe nicht lange dauern, bis der "Versuchsleiter" eine nicht unerhebliche Anzahl an "Hits" erhält, "die ihm geklaut wurden".
Vor Gericht sagt er dann nur noch, Hookline von "Hit" soundso, entspricht ziemlich exakt meiner komponierten Melodie Nr. 87639761067806 auf DIESEM notariell beglaubigten Datenträger. Seinen Datenträger hat er derart gestaltet, dass man nicht mal Indizien für die "automatisierte" Kompositionsweise findet.
Ich ziele jetzt hier nicht auf eventuelle technische Probleme ab, ich denke technisch sollte das völlig problemlos sein, wenn nicht heute, dann morgen.
Jetzt seid ihr dran!
Der direkte Beweis der Urheberschaft ist ja nicht möglich. Also geht man den Umweg, wer "hatte" ein Werk früher. Wer z.B. ein Leadsheet oder eine Aufnahme vorzeigen kann, das/die nachweislich oder höchstwahrscheinlich (notariell beglaubigter Zeitpunkt) früher als das/die des "Gegners" entstanden ist hat gute Karten.
Nehmen wir an jemand würde Folgendes machen: Mittels einer simplen Software generiert er ALLE möglichen 8-taktigen Phrasen (Man könnte sagen, das seien viel zu viele, aber es gäbe wirklich einfache Methoden, das ganze deart zu beschränken, dass nur halbwegs musikalisch sinnvolle Phrasen übrig bleiben, die dann eine heutzutage problemlos überschaubare Datenmenge abgeben würden). Diese lässt er als Midi-File, Textdatei oder Notenblatt, ausgeben speichert sie und lässt einen entsprechenden Datenträger notariell beglaubigen. Ausserdem veröffentlicht er diese "Sammlung" im Internet. Seine Software durchsucht ab jetzt das Netz nach allen möglichen Midi-Dateien (praktische jeder "Hit" ist früher oder später als Midi-Datei im Netz verfügbar) und spürt all diejenigen auf, die seine bereits früher generierten Phrasen ganz oder teilweise enthalten.
Imho sollte es bei heutiger Rechenleistung und der allgemein geringen musikalischen Schöpfungshöhe nicht lange dauern, bis der "Versuchsleiter" eine nicht unerhebliche Anzahl an "Hits" erhält, "die ihm geklaut wurden".
Vor Gericht sagt er dann nur noch, Hookline von "Hit" soundso, entspricht ziemlich exakt meiner komponierten Melodie Nr. 87639761067806 auf DIESEM notariell beglaubigten Datenträger. Seinen Datenträger hat er derart gestaltet, dass man nicht mal Indizien für die "automatisierte" Kompositionsweise findet.
Ich ziele jetzt hier nicht auf eventuelle technische Probleme ab, ich denke technisch sollte das völlig problemlos sein, wenn nicht heute, dann morgen.
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