dr_rollo
Mod Keyboards und Musik-Praxis
Das Thema hab ich gerade hinter mir, nachdem ich einen monatelangen Streit mit ebay geführt habe. Ich hatte einen DAT-Recorder angeboten, der nach Italien verkauft wurde. Der Käufer behauptete dann, dass das Gerät defekt sei und er auf Rückabwicklung bestehe. Ebay hat ihm recht gegeben, weil der Artikel nicht als defekt deklariert war. Ungetestet und keine Option mehr zu testen, weil ich keine DAT Cassetten mehr besitze, war kein ausreichender Grund. Ich hätte sogar noch den Rückversand bezahlen müssen, wenn ich das Gerät wiederhaben will, bin natürlich auf meinen Versandkosten nach Italien auch sitzengeblieben.Ein privater Verkäufer bietet in der Regel nichts an wie, Rücknahme, Garantie, Echtheitsgarantie, kein versteckter Pfusch, schneller Service (z.B. Austausch) bei Defekten., etc.
Bei einem gewerblichen Händler ist das Gesamtpaket einfach umfassender, egal ob neu oder gebraucht, dort ist eine höhere Kalkulation berechtigt. Bei einem Privatverkäufer, der sich aus jeder Verantwortung stehlen möchte, "gekauft wie gesehen", "keine Rücknahme", "keine Garantie oder Gewährleistung", eben nicht.
Das Erkenntnis nach mehrfachen Diskussionen war, dass ich, wenn ich online etwas als Privatverkäufer anbiete, Gewährleistung und Rücknahme ausschließe, am Ende doch eventuell angeschissen bin, wenn der Käufer den Artikel reklamiert, weil dieses Gesetz nur für Deutschland gilt. Also Gerät weg und auch noch 20 EUR Versandkosten draufgezahlt, weil der Käufer selbstverständlich den kompletten Betrag zurückerstattet bekommen hat. Ich hab nicht einmal die Option, zu beweisen, dass das Gerät nicht defekt ist.
Ein paar Wochen zuvor hatte ich einen CD-Spieler verkauft, der sollte auch defekt sein. Das war allerdings innerhalb Deutschland. Da hab ich mich dann mit dem Käufer geeinigt, dass er trotz ausgeschlossener Rücknahme den Kaufpreis zurückbekommt, wenn er das Teil zurückschickt. Ich hab dann das Teil getestet, alles funktionierte einwandfrei, was ich mit Video belegen konnte, und hab's dann an den nächst unterlegenen Bieter abgegeben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der DAT Recorder auch ok war, zu dem hatte ich auch 50EUR Erstattung angeboten, um mich an etwaige Reparaturkosten zu beteiligen.
Fazit daraus für mich: Ich verkaufe nicht mehr in's Ausland.