nervousfingers
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Der Empfänger hat keine Handhabe den Spediteur in die Verantwortung zu nehmen, das kann nur der Beauftrager - somit der Versender.
Das bedeutet ja aber nicht, dass der Versender hier haften muss. Die Pappnase hat dann der Empfänger, sofern er nicht nachweisen kann, dass nicht fachgerecht verpackt wurde.
Wenn er meint dies nachweisen zu können, kann er den Versender versuchen rechtlich zu belangen.
Sofern man sich an meine oben genannte Vorgehensweise hält, sollte dies schwierig werden.
Das bedeutet ja aber nicht, dass der Versender hier haften muss. Die Pappnase hat dann der Empfänger, sofern er nicht nachweisen kann, dass nicht fachgerecht verpackt wurde.
Wenn er meint dies nachweisen zu können, kann er den Versender versuchen rechtlich zu belangen.
Sofern man sich an meine oben genannte Vorgehensweise hält, sollte dies schwierig werden.