"genießen keinen Schutzanspruch auf störungsfreien Betrieb" aber Mobilfunk und Breitband schon?
Jep. Und das mit Recht. Das Musikerzeug ist und bleibt kommerzielle Technik und die ist nicht primär, sondern höchstens sekundär.
Es ist nebenbei auch irgendwie ein bisschen bescheuert, vom "UHF-Band" zu sprechen, weil UHF so ziemlich alles ist, was zwischen 300MHz und 3000MHz - Grenzen je nach Definition - rumschwirrt. Das heißt, dass 70cm (433MHz) genauso UHF ist wie der 6??-MHz-Bereich, das anmeldepflichtig ist und der 865MHz-Bereich.
Daher sollte man hier mit definierten Frequenzen umgehen und nicht mit "UHF", weil das alleine sagt mal garnix.
Es gibt Systeme die Breitbandinternet flächendeckend zur Verfügung stellen und laut der Initiative "Breitband für Deutschland" wesentlich kostengünstiger sind.
Das wäre einfach neue Optokoppler einzusetzen. In Coburg z.B. bietet die Telekom DSL Anschlüsse mittlerweile auch in Gegenden an, die optisch und nicht per Kupfer verdrahtet sind.
Eine Alternative wären Richtfunkstrecken mit anschließender Kabelverteilung - egal op optisch oder mit Kupfer. Siehe auch das RONJA-Projekt.
Findet ihr nicht, dass wenn es sich schon nicht umgehen lässt, die Bundesregierung sich bei den Nutzern öffentlich entschuldigen, oder zumindest warnen sollte? Ich glaube nicht, dass alle Besitzer einer Funkstrecke wissen, dass sie ihr System demnächst nicht mehr benutzen können/dürfen?!? Ich zumindest habe es bis eben nicht gewusst :screwy:
Nein, warum bitte das? Wenn du sowas betreibst, dann ist es deine Pflicht, dich um die Gesetzeslage zu kümmern und sicherzustellen, dass deine Geräte den aktuellen Vorschriften und Wellennutzungsplänen entsprechen. Wenn du die Zeit dafür nicht aufbringen willst, dann bist du nicht fähig, ein solches System zu betreiben.
Die Anlaufstelle für sowas ist die Bundesnetzagentur die zentrale Anlaufstelle, die die relevanten Infos auf ihrer Homepage veröffentlicht. Unentgeltlich und wie gesagt öffentlich. Der TÜV ruft auch nicht bei dir an und sagt dir "Hey ihr Auto muss mal wieder untersucht werden", da zahlst du auch Strafen, wenn man dich ohne Plakette erwischt. Warum sollte das hier anders sein?
Die Regierung informiert dich sehrwohl, eben über die BNetzA. Der Rest liegt bei dir.
ich glaube aber verstanden zu haben, dass die sendeleistung (wohl die funkstrecke, oder?) im bereich 863-865 doch relativ gering ist (für uns aber mit bis zu 50 m immer noch mehr als ausreichend).
Ja, die Leistung ist gering. Keiner will 2km weiter deine Gitarre empfangen, daher ist das so schon richtig.
sehe ich das falsch, dass natürlich auch hier interferenzen möglich, aber aufgrund der geringen sendeleistung eher geringer und vor allem seltener sind?
Eine Interferenz ist eine Überlagerung. Wenn ein Sender irgendwo steht, der an der Stelle, wod dein Empfänger steht, nur annähernd von der Feldstärke her in die Größenordnung deines Wireless-Systems kommt, dann hast du ein Problem. Und das Problem ist bei den gegebenen Sendeleistungen vorprogrammiert. Das ist ca. so wie wenn du versuchst, neben einem Presslufthammer ein 0,5W Transistorradio hinzustellen und Musik zu hören...das eine "drückt das andere weg".
Find das schon ziemlich unverschämt. Hört sich fast so an, als wären Musiker und andere Drahtlos-Benutzer Verbrecher. Versteht mich nicht falsch, aber ich werde das nicht so hinnehmen.
Da stehen zwei Begriffe:
-Sekundär
-Mitbenutzung
Falls einige das noch nicht verstanden haben: 433MHz (ja, darauf laufen eure Autoschlüssel, Rollosteuerungen, ferngesteuerten Steckdosen, LPD-Funk usw...) sind ebenfalls sekundär der Allgemeinheit zugewiesen, primär aber dem Amateurfunk. Wenn ihr auf einem Parkplatz steht und ihr habt ein Auto, das nur noch elektronisch zu öffnen ist und keinen Schlüssel mehr hat und ihr bekommt das nicht auf, weil einer auf dem Parkplatz steht und funkt oder in der Umgebung wohnt und funkt, dann könnt ihr NICHTS machen. Im Gegenteil - ihr müsst eurer Gerät außer Betrieb nehmen, wenn ihr einen primären Funkdienst stört. Wenn eure Rollosteuerung in die Empfangsanlage des Amateurfunkers einstreut und es bei ihm daher furzt und klackert, dann ruft der die BNetzA an, die kommen mit einem Messwagen, landen bei euch und weisen euch darauf hin, die störende Anlage abzustellen. Falls sie mehrmals kommen müssen, dann wirds teuer. Und das zu Recht.
Wer sich ein System kauft, das von Anfang an in einem Frequenzbereich arbeitet, wo nur sekundäre Nutzung durch den jeweiligen Anwender legitimiert ist, der braucht sich absolut nicht aufregen, dass das irgendwann mal zu Ende ist, denn deseben heißt es eben sekundäre Nutzung. Das ist ungefähr so wie mit Mietwohnung und Eigenbedarf...
=> Nicht aufregen, ihr seid eine Minderheit und euch wird keiner ernst nehmen. Ich sage das hart, aber ihr werdet feststellen, dass es eben genau so ist. Es ist klar, dass das weder angenehm noch sinnvoll ist, was hier abgeht - aus Sicht der Musiker - aber wie gesagt: Es wird keinen interessieren.