Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Dr. Bernd Pfaffenbach
Staatssekretär
[…]
Berlin 17. März 2009
Frau
Kerstin Andreae MdB
Wirtschaftspolitische Sprecherin
[…]
Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat März 2009
Frage Nr. 139
Sehr geehrte Frau Andreae,
namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Frage 3/139
Wie plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Breitbandstrategie vorgesehenen funkbasierten Breitband Versorgung zu gewährleisten, dass frequenzabhängige Veranstaltungstechnik wie Drahtlosmikrofone weiterhin genutzt werden können, ohne dass vorhandene Geräte flächendeckend ausgetauscht werden müssen oder Interferenzprobleme auftreten?
Antwort:
Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss vom 4.3.2009 über die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) einen Teil der Breitbandstrategie umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 -862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. Diese Zuweisung ermöglicht in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen.
Die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz werden aktuell neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik [Professional Wireless Microphone Systems (PWMS) auf sekundärer Basis mitgenutzt. Diese nachrangige Funkanwendung genießt keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen.
Die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91. Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).
Jedoch ist die Allgemeinzuteilung befristet bis zum 31.12.2015. D.h, drahtlose Mikrofontechnik kann auch weiterhin bis zum Ablauf diesen Datums genutzt werden.
Jedoch ist eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung aus rechtlichen und Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.
Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWM-Systeme verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452- 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)