rocknruler
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Das gilt vielleicht wenn du einen Verstärker kaufst oder eine Gitarre.
Bei Funk und Frequenzzuteilungen ist es jedoch anders. Das kann man wenn eher mit dem Straßenverkehr vergleichen. Es gibt eventuell Fahrzeuge für die man keinen Führerschein und keine Zulassung braucht, aber trotzdem ist man verpflichtet sich über die Straßenverkehrsordnung zu informieren wenn man mit diesen Geräten in den Verkehr will.
Die Lösung des Informationsnotstandes wäre nicht dass einem der Verkäufer den Arsch hinterträgt und über alle Bestimmungen im Funkrecht aufklärt sondern dass man klipp und klar eine Bescheinigung vorlegt die nachweist dass man genug Ahnung hat - so wie es bei anderen Bändern der Fall ist.
Wer keine Ahnung hat was die rechtliche Situation beim Funken hergibt und der auch nicht bereit sich darüber zu informieren der soll die Funkerrei einfach komplett sein lassen. Wer nicht bereit ist sich über grundlegende Verkehrsregeln zu informieren bekommt auch zu Recht Ärger wenn er sie bricht - selbst wenn er ein nicht zulassungspflichtiges Fahrrad fährt.
Und da kommt dann auch keiner auf die Idee den Fahrradladen zu beschuldigen weil der einen nicht aufgeklärt hatte was Rechts vor Links ist.
Wasn das für eine Antwort?
Es erwartet ja keiner einen Paragraphen-runterplappernden-Verkäufer! Ein einfaches "wahrscheinlich wird das Produkt, das du gerade kaufst, nächstes Jahr nicht mehr funktionieren" würde schon reichen! Und da ist es wurscht, obs ein Gitarrenverstärker, ein Funk, oder ein Heizschwammerl ist!