Hallo,
meiner hat jetzt auch geantwortet:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Februar 2009. Ich bitte um Entschuldigung, dass Sie erst jetzt meine Stellungnahme erhalten. Leider ist es mir aufgrund der Vielzahl an Anfragen erst heute möglich, Ihnen zu antworten.
In Ihrem Schreiben kritisieren Sie, dass Funkfrequenzen, die bislang für drahtlose Produktionstechnik (z.B. drahtlose Mikrofone) verwendet wurden, im Rahmen der Breitbandinitiative der Bundesregierung für funkbasierte Internetzugänge zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie fragen, wie in Zukunft die Funktionsfähigkeit von drahtloser Produktionstechnik gewährleistet werden kann.
Die von Ihnen angesprochenen Neuregelungen sollen durch Änderungen in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung erreicht werden. Vorgesehen ist, den bisher dem Rundfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereich 790 bis 862 MHz dem Mobilfunkdienst zu übertragen. In einem zweiten Schritt ist beabsichtigt, diese Frequenzen Mobilfunknetzbetreibern zuzuteilen. Damit sollen die Mobilfunknetzbetreiber in die Lage versetzt werden, durch leistungsstarke Funktechnologien breitbandige Internetzugänge in der Fläche insbesondere in bisher unterversorgten ländlichen Räumen aufzubauen und zu gewährleisten. Die Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.
Drahtlosen Produktionstechniken sind zurzeit die Frequenzteilbereiche 790 814 MHz sowie 838 862 MHz zugeteilt. Im Rahmen dieser so genannten Allgemeinzuteilung können drahtlose Produktionstechniken die genannten Frequenzbereiche nachrangig nutzen, d.h. es besteht kein Schutz vor Störungen bevorrechtigter Nutzungen. Ferner ist die Allgemeinzuteilung befristet bis Ende 2015. Eine Verlängerung ist aus rechtlichen Gründen und Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Insofern ist es unumgänglich, die Nutzung drahtloser Produktionstechniken in andere Frequenzbereiche zu verlagern.
Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich in seiner kommenden Sitzung ausführlich mit der gesamten Problematik befassen. Es ist zu erwarten, dass die Bundesnetzagentur noch in diesem Sommer Expertenanhörungen durchführt. Ich bin zuversichtlich, dass Ende des Jahres die Frequenzen feststehen, die ab 2016 für drahtlose Produktionstechnik zur Verfügung stehen. So haben Hersteller und Nutzer genügend Zeit, sich auf neue Frequenzen einzustellen.
Als Abgeordneter aus dem ländlichen Raum unterstütze ich die Breitbandinitiative der Bundesregierung ausdrücklich. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass auch die Menschen im ländlichen Raum über ausgezeichnete Verbindungen ins Internet verfügen. Breitband-Internet ist nicht nur für Wirtschaft und Arbeitsplätze von großer Bedeutung, sondern auch für Bildung, Gesundheit und Freizeitgestaltung. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können und zwar unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen.
Hervorheben möchte ich, dass durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung Ihre Veranstaltungstechnik nicht von jetzt auf gleich völlig unbrauchbar wird. Es wird einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur den genannten Frequenzbereich an Mobilfunkbetreiber vergeben haben wird. Weitere Zeit wird vergehen bis die Mobilfunkbetreiber in der Lage sein werden, funkbasierte Internetzugänge anzubieten erst dann sind Störungen für die drahtlose Produktionstechnik zu erwarten. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass funkbasierte Internetzugänge auch für Ballungsräume geschaffen werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort in der Regel eine leitungsgebundene Breitbandversorgung auf DSL-Basis existiert.
Ich teile die Einschätzung der Bundesregierung, dass es für die Nutzer drahtloser Produktionstechnik nicht zu unzumutbaren wirtschaftlichen und betrieblichen Nachteilen kommen wird und die zukünftigen Frequenzbedarfe vollständig befriedigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner
Büro Kurt Segner, MdB
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Zitat Ende
"...erst dann sind Störungen für die drahtlose Produktionstechnik zu erwarten. ..."
Das bedeutet: Die Funke kann funktionieren, muß sie aber nicht...
Naja, dan immer schön noch das Kabelmikro als Backup mitnehmen, man weis ja nie
Gruß
Fish