Ich dachte halt, dass es ganz praktisch ist, wenn alle bei solchen Themen das gleiche Vokabular benutzen.
Solange wir uns hier ja eigentlich mit barocker Harmonielehre/Kontrapunkt beschäftigen wäre das ganz praktisch.
Ist im Prinzip auch ganz einfach:
Man betrachte jetzt erst mal den Anhang (Klauseln).
Ich bin jetzt von
C-Dur ausgegangen.
In der Einstimmigkeit, oder generell bei einzelnen Linien kann man Schlusswendungen mit diesen Begriffen bezeichnen.
Die Logik der Begrifflichkeiten liegt einfach in der Stimmführung. Wir gehen jetzt mal immer von Dominante-Tonika, bzw. der Auflösung eines solchen Akkords aus (also G-Dur Grundstellung in Terzlage zu C-Dur Grundstellung in Oktavlage).
Da macht der Bass natürlich einen Sprung nach unten (vom G zum C), oder nach oben.
Der Tenor geht stufenweise zum Grundton vom D, oder kann auch zur Terz E gehen.
Der Alt kann vom G aus liegen bleiben, oder eben auch zum E springen, bzw. Stufenweise über das F gehen.
Der Sopran (Diskant) geht vom h zum C. Als Leitton bleibt ihm nichts anderes übrig.
So entstehen dann auch diese Bezeichnungen. Die Klauselbeispiele die ich angeführt habe sind alle einstimmig (also wenn im ersten Takt die Bassklausel zwei mal steht, dann meine ich die beiden auch jeweils einzeln. Nicht als Zusammenklang lesen!).
In der Einstimmigkeit war die Tenorklausel die stärkste Kadenz.
Bei Schlusswendungen in Stücken kann man in den einzelnen Stimmen (zum Beispiel bei Chorälen) solche Klauseln bestimmen und benennen.
Nach diesen Klauseln funktioniert auch die Barockmusik.
Wenn wir jetzt von einem vierstimmigen Satz ausgehen (in einem Generalbass), dann fällt der Bassstimme die Bedeutung der Kadenz zu.
Und um bei den Klauseln auch hervorzuheben, dass es sich um die Kadenzen in der Bassstimme handelt, setzt man überall den Suffix -zanz hintendran.
Im Prinzip heißt das nichts weiter, als dass diese Klauseln, die am Anfang der PDF stehen, jetzt jeweils im Bass stehen und auch genauso so vielfältig ausgesetzt werden können (da kann die Bassstimme von D nach C, aber auch von D nach E).
Bei der Altizanz muss man vorsichtig sein. Von G nach E oder von G nach G ist kein Problem.
Aber willst du von F nach E, dann ist das F immer die Sekunde eines Dominantsekundakkords (der Dritten Umkehrung des D7) und muss vorbereitet werden (also das F muss vorbereitet werden). Auch ist die Altizanz sehr schwach. Sie muss ergänzt werden mit einer nachfolgenden stärkeren Kadenz.
Als Anmerkung: Hab ich noch vergessen hinzuschreiben. Die "Bassizanz" wird auch als clausula perfectissima bezeichnet, weil sie eine der stärksten Kadenzen ist (zur Stärksten komm ich gleich).
Ausnahme ist hier am Schluss der PDF die aufgeführte Clausula in Mi.
Bedeutet hier, dass sich ein Mollakkord zu einem Durakkord bewegt und zwar so, dass die Bassstimme von Sextakkord zu Grundstellung führt (und zwar als Halbtonschritt. Sie ist immer ergänzungsbedürftig, also verlangt nach einem stärkeren Schluss.
Im Anhang "Klauseln2" gehts weiter:
Die Stärkste Kadenz im vierstimmigen Satz ist die Klausel mit dem halben Sextil.
Im Prinzip das, was wir als S-D-T kennen.
Die Clausula minus perfecta ("weniger perfekt") ist der Trugschluss, er verlangt immer nach einer starken Kadenz.
Die Clausula perfecta kennen wir als Halbschluss.
Mit solchen Benennungen ist es dann auch einfacher Schlusswendungen zu bezeichnen. So können wir eigentlich schon in Fugatos Anhängen die Klauseln bestimmen:
Im Quartvorhalt haben wir oben eine Diskantklausel unten eine Bassklausel.
Beim Septvorhalt oben eine Diskantklausel unten eine Tenorklausel.
Beim Sekundvorhalt oben eine Tenorklausel und unten eine Diskantklausel.
Ich weiß, dass geht arg in den vierstimmigen Satz rein, aber diese Grundbegriffe halt ich bei Barockmusik doch für wichtig.
EDIT: Und wen es überfordern sollte, der frägt nach, oder ignoriert einfach meinen Post.