wenn 300 Bands sich um Gigs in 5 Clubs reißen, weils einfach nicht mehr Locations gibt, dann werden die Clubbesitzer ganz einfach die Bedingungen diktieren.
Richtig! Deshalb gibt es auch die von Dir erwähnten "Kautions-Clubs". In Los Angeles ist das längst ein alter Hut. Dort soll es rund 3.000 Bands geben. 3.000 Bands in
einer Stadt! Und auftreten wollen sie natürlich alle mal. Zumal sich für viele von ihnen die Frage "Lieber touren oder lieber ins Studio gehen?" noch nicht stellt. Was macht also der typische Clubbesitzer? Er holt sich an einem Abend 4-5 Bands ins Haus. Die ersten zwei oder drei müssen ihm dafür eine Gebühr zahlen; der Co-Headliner spielt umsonst, und nur der Headliner bekommt eine Gage.
Im Moment lässt sich leider in vielen Bereichen, nicht nur in der Musikszene, eine gesteigerte preisliche Differenzierung beobachten, bei der die Mittelklasse zunehmend wegbricht. Das ist bei den Arbeitseinkommen für Arbeitnehmer und leitende Angestellte so, bei HiFi-Geräten, Fotogeräten, Gitarren, Fernsehern und so weiter. Die Marktwirtschaft ist nämlich kein Instrument zur Vermeidung von Versorgungsengpässen auf Erich-Honecker-Niveau!
Viele Verbraucher gönnen sich einfach nichts mehr. Vor 30 Jahren gab es noch recht rustikale Fernseher. Die primitivsten hatten nicht einmal Stationstasten. Solche Geräte gab es ab 250 Mark. Für über 400 Mark Aufpreis gab es sie auch in Farbe. Immerhin funktionierten sie klaglos.
Zu Beginn des noch jungen Jahrtausends gab es immer noch 250-Mark-Fernseher, aber die hatten Farbe, Fernbedienung, Kabeltuner und Videotext. Der Papierform nach waren diese Geräte also stark verbessert, und das trotz jahrzehntelang stagnierender Preise. Da müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn es da keinen Haken gäbe. Den gibt es dann auch, z. B. in Form lausiger Bedienungselemente.
Stagnierende Preise können schon deshalb nicht funktioneren, weil auch die Hersteller mit steigenden Kosten konfrontiert werden, manchmal auch mit sprunghaft steigenden Kosten wie nach der EU-Handelsrechtsnovelle zum Jahreswechsel 2001/02. Die Kosten der Warenabgabe sind also gestiegen. Die Anbieter haben jedoch die Kunden mit niedrigen Preisen ins Geschäft gelockt und für Artikel mit abgelaufener Gewährleistung die Ersatzteilversorgung verweigert. Hier hat also eine nicht durchdachte Gesetzesänderung den Verbrauchern und der Umwelt gleichermaßen geschadet.
Bei den Mittelklasse-Produkten wird dann auch noch kräftig die Hand aufgehalten. Lichtstarke Objektive, solide Plattenspieler und Verstärker kosten von Jahr zu Jahr 4,25 % mehr und erweisen sich somit als Inflationsmotor.
Einzig bei Gitarren gibt es noch stabile Preise ohne auf den ersten Blick erkennbare Nebenwirkungen. Sperrholzbretter und "Massiv"-Korpusse aus acht Teilen Mahagoni oder Agathis, wie sie vor langer Zeit sogar bei machen Gibsons aus US-Fertigung anzutreffen waren, fand man in den Achtzigern nur noch bei asiatischen Instrumenten der Preisklasse zwischen 180 und 420 Euro. Inzwischen sind auch diese mit vernünftigen Korpussen ausgestattet. Manchmal macht sich das auch klanglich positiv bemerkbar.
Im Bereich der Schleuderware gab es über die Jahrzehnte sogar deutliche Preissenkungen. Dafür werden für Les-Paul-Reissues nun Preise ausgerufen, bei denen einem Hören und Sehen vergeht.
Die Schattenseite billiger Produkte erkennt man aber spätestens beim Blick in die Arbeitslosenstatistik und in die Gehaltsstatistik. In vielen Bereichen halten die Arbeitseinkommen in Deutschland nicht mit der Inflation Schritt, obwohl den Mitarbeitern immer mehr abverlangt wird. Früher mussten nur Schreibkräfte und Informatiker mit Computern umgehen können. Heute werden auch in Nicht-Büroberufen PC-Kenntnisse verlangt. Der Büroangestellte schließlich muss heute i. d. R. über ein Computerwissen verfügen, das vor weniger als einer halben Generation hochbezahlten Spezialisten vorbehalten war. Bei derartig schnell wechselnden Anforderungen dürfte es Eltern und Lehrern auch schwerfallen, den Stellenwert regelmäßiger Weiterbildung richtig einzuschätzen und dies ihren Schützlingen zu vermitteln.
Viele Arbeitgeber wollen also nicht mehr den Preis für gute Arbeit bezahlen und viele Verbraucher nicht mehr den für gute Ware. Immerzu wird im Schnäppchenwahn geguckt, ob es noch irgendwo billiger geht. Und so wird auch für Musik nicht mehr viel ausgegeben. Hinzu kommt noch, dass den Leuten durch Castingshows vermittelt wird, jeder Hinz und Kunz könne von seinem Geträller reich werden.
Dass dann, wie einer meiner Vorredner schon angesprochen hat, jeder sich selbst der Nächste ist und versucht, irgendwie doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen, kann man ihm nicht verübeln. Das ist eben Marktwirtschaft!
einfaches beispiel ist tila tequila: die ist einfach nur durch myspace bekannt geworden, weil sie mehr als 1.000.000 freunde hatte (!!!) und nun verdient die sich ein schweine geld als celebrity mädel , auch wenns ne eintagsfliege ist, ^^
Eintagsfliege? Ich denke, den Job als Playmate des Monats (ist das eigentlich dasselbe wie Celebrity-Mädel?) kann man schon ein paar Jahre lang ausüben.
Und weil hier irgendwer das
Thema Arbeitsrecht ins Spiel gebracht hat: Nirgendwo findet man so groteske Gerüchte wie in Internet-Foren, in denen Rechtsthemen zur Sprache kommen. Hier geht es noch einigermaßen, aber ich habe auch schon Fälle erlebt, bei denen ich mich fragte, ob ich im Irrenhaus bin.
Das Arbeitsrecht dürfte in den meisten Fällen überhaupt nicht greifen! Es regelt nämlich nur die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und die Nationalhymne auf einem Kamm blase, bin ich Freiberufler. Vielleicht wirft mir jemand eine Münze in den Hut, vielleicht auch nicht. Wenn ich davon nicht leben kann, dann habe ich eben das falsche Geschäftsmodell gewählt.
Wenn ich mich mit ein, zwei weiteren Leuten in die Fußgängerzone stelle und wir die Nationalhymne dreistimmig auf unseren Kämmen blasen und die Einnahmen brüderlich teilen, dann sind wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jeder von uns ist Gbr-Gesellschafter. Wenn wir mit unserer Katzenmusik nichts verdienen, haben wir einfach Pech gehabt.
Freiberufler fungieren entweder als Einmannbetrieb oder haben noch Untergebene. Vorgesetzte haben sie jedenfalls nicht; sie sind Unternehmensleiter und Eigentümer in einer Person. Bei der GbR ist es ähnlich. Jeder Gesellschafter hat einen Teil der Arbeitsmittel in das Unternehmen eingebracht und fällt einen Teil der Entscheidungen; eine Trennung zwischen Unternehmensleiter und Eigentümer gibt es auch hier nicht. Die Gesellschaft kann Mitarbeiter haben oder auch nicht. Bei Kapitalgesellschaften ist es dagegen allgemein üblich, dass es sich bei Eigentümern, Unternehmensleitern und Mitarbeitern um verschiedene Personen handelt.
Daneben gibt es noch Berufe, deren Angehörige nicht als Selbständige oder Freiberufler eingestuft werden, die aber ebenfalls "auf eigene Faust" handeln, z. B. Inhaber kleiner Handelsbetriebe. Das nennt sich dann Einzelunternehmung. Daneben gibt es noch Spezialfälle wie den eingetragenen Kaufmann oder die Einmann-GmbH.
Gehen wir mal davon aus, dass keiner meiner Freunde Lust hat, die Nationalhymne auf einem Kamm zu blasen. Ich stehe also allein in der Fußgängerzone und dudele die Nationalhymne. Vielleicht wechsele ich ab und zu auch mal zu "Fuchs, du hast die Gans gestohlen", schließlich habe ich hier ja sämtliche Freiheiten. Plötzlich läuft mir der örtliche Musikalienhändler über den Weg und ist ganz begeistert von dieser schrägen Aktion. Er schlägt mir vor, dass ich dieses Schauspiel in Zukunft vor seinem Laden abziehe. Ich soll dann täglich zur selben Zeit auf der Matte stehen und bekomme ein festes Gehalt; außerdem macht mir der Kerl klar, dass sich meine Playlist nach seinen Anweisungen zu richten hat. Die Frage, ob ich seinen Verkäufern vorschreiben darf, wem sie wieviel Rabatt geben, schneiden wir gar nicht erst an.
Wenn das so läuft, bin ich jetzt ein Arbeitnehmer, wie er im Buche steht. Der Händler ist nicht mein Kunde, sondern mein Chef. Und nun greift auch das Arbeitsrecht. Ich kann auf die Einhaltung gewisser arbeitsrechtlicher Mindeststandards pochen und brauche z. B. keine sittenwidrige Entlohnung zu akzeptieren. Dafür habe ich auch nichts davon, wenn es der Firma ein paar Monate lang mal besonders gut gehen sollte.
Der Ladeninhaber dagegen kann von seinen Kunden nicht verlangen, dass sie ihm ein gewisses Mindesteinkommen finanzieren. Er bestellt das, was sich seiner Einschätzung nach gut verkauft. Wenn er neue Leute einstellt, dann in der Hoffnung, seinen Kunden eine besondere Attraktion zu bieten oder seinen Service zu verbessern. Letztlich ist das aber ein Experiment mit offenem Ausgang. Er kann davon reich werden, aber es kann auch passieren, dass nicht genug hängen bleibt, um auch nur den Lehrling zu bezahlen.
Im letztgenannten Fall ist man als Eigentümer natürlich enttäuscht. Immerhin hat man, sofern man reiner Eigentümer ist, nicht viel Arbeitszeit in die Firma investiert, sondern die meisten Entscheidungen einem leitenden Angestellten überlassen. Auch leitende Angestellte haben Anspruch auf die vertraglich ausgehandelte Vergütung. Haarig wird es aber, wenn man gleichzeitig Unternehmensleiter und Eigentümer in einer Person ist. Hier kalkuliert man eine fiktive Vergütung ein, die man anderswo als leitender Angestellter hätte durchsetzen können, und hofft, dass nach Abzug dieser Vergütung sowie aller tatsächlichen Kosten noch eine angemessene Verzinsung für das eingesetzte Kapital übrig bleibt. Kommt es jedoch ganz dicke, dann hat man für 20 Cent Stundenlohn gearbeitet oder gar noch Geld dafür ausgegeben, dass man arbeiten durfte.
Nächstes Thema:
Ist der Begriff Musiker geschützt? Soviel ich weiß, ist dieser Begriff nicht geschützt! Zwar setzen bestimmte Berufe im musikalischen Bereich diverse Berechtigungsscheine voraus. Auch wird es einem unterhalb eines bestimmten Kenntnisstandes nicht gelingen, als Lehrer an einer Musikschule anzuheuern. Unterrichten kann man dann lediglich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Es kann eben nicht jeder Schlagzeuglehrer werden! Musiker darf sich dagegen jeder nennen, der vor Publikum seinen Nachttopf vertrimmt.