Eine rechnung gilt natürlich auch als quittung und ist somit ohne probleme zu verwenden und der zoll muss das akzeptieren. Es ist ohne frage möglich eine 1962er strat für 300 dollar zu kaufen, naja dank des intenets sicher nicht mehr heute, dann lässt man sich eine quittung geben und fertig. Da können sich die beamten vom zoll auf den kopf stellen. Die aufgabe des zolls ist es nicht heraus zu finden ob ich den verkäufer übern tisch gezogen habe. Hier würde ich es sogar auf eine anzeige ankommen lassen, zu der es nie kommen würde da die quittung absolut ausreichend ist.
Das ist das gleiche märchen wie die verzollung der kompletten versandkosten. Dürft ihr gerne weiterhin bezahlen, ich habe mich bis heute immer geweigert und selbst bei waren die automatisch verzollt wurden, habe ich Einspruch eingelegt und einen teil des geldes immer zurück bekommen.
Ich denke solche beiträge, wie bei wiki, sind erstellt vom zoll um solche legend weiter aufrecht zu erhalten. Die haben nicht einmal ansatzweise die möglichkeit eine bezahlte ware, mit rechnung zu nehmen, dir zu unterstellen diese stimmt nicht und dann hast du das Problem. Dass der zoll es gerne immer wieder versucht, ist mir aber vollkommen klar. Womit ich nie anzweifeln würde, dass euch entsprechendes schon passiert ist.
ich nehme z.b. Immer den roten Ausgang und lasse mir eine einfuhrbescheinigung ausstellen und das für alles. Selbst wenn es aich dabei nur um einen kopfhörer handelt der 20 dollar kostet. Weil damit bist du dann auf der sicheren seite wenn du das zeug wieder außer landes bringst um wieder zurück. Wenn es sich um etwas teures handelt, lasse ich mir zusätzlich immer noch eine ausfuhrbecheinigung ausstellen.