Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
Wenn ich z.b. ein Schnäppchen schieße und eine Gitarre mit 1400 Euro Neuwert für 500 Euro Gebraucht kaufen würde.

Bei "Schießen" denke ich an Ebay. Hilfreich sind da mit Sicherheit Ausdruck von der Auktionsplattform und Paypal bzw. Kopie der Kreditkartenabrechnung (soweit verfügbar). Mit diesen Unterlagen hatte ich noch nie Probleme bei Selbstabholung am Zoll, zugegebenermassen ging es dabei allerdings um historische Computerteile und nicht Gitarren.
 
Eine rechnung gilt natürlich auch als quittung und ist somit ohne probleme zu verwenden und der zoll muss das akzeptieren. Es ist ohne frage möglich eine 1962er strat für 300 dollar zu kaufen, naja dank des intenets sicher nicht mehr heute, dann lässt man sich eine quittung geben und fertig. Da können sich die beamten vom zoll auf den kopf stellen. Die aufgabe des zolls ist es nicht heraus zu finden ob ich den verkäufer übern tisch gezogen habe. Hier würde ich es sogar auf eine anzeige ankommen lassen, zu der es nie kommen würde da die quittung absolut ausreichend ist.


Das ist das gleiche märchen wie die verzollung der kompletten versandkosten. Dürft ihr gerne weiterhin bezahlen, ich habe mich bis heute immer geweigert und selbst bei waren die automatisch verzollt wurden, habe ich Einspruch eingelegt und einen teil des geldes immer zurück bekommen.


Ich denke solche beiträge, wie bei wiki, sind erstellt vom zoll um solche legend weiter aufrecht zu erhalten. Die haben nicht einmal ansatzweise die möglichkeit eine bezahlte ware, mit rechnung zu nehmen, dir zu unterstellen diese stimmt nicht und dann hast du das Problem. Dass der zoll es gerne immer wieder versucht, ist mir aber vollkommen klar. Womit ich nie anzweifeln würde, dass euch entsprechendes schon passiert ist.
ich nehme z.b. Immer den roten Ausgang und lasse mir eine einfuhrbescheinigung ausstellen und das für alles. Selbst wenn es aich dabei nur um einen kopfhörer handelt der 20 dollar kostet. Weil damit bist du dann auf der sicheren seite wenn du das zeug wieder außer landes bringst um wieder zurück. Wenn es sich um etwas teures handelt, lasse ich mir zusätzlich immer noch eine ausfuhrbecheinigung ausstellen.
 
Ok, danke schon einmal für die Antworten, meine zweite Frage wäre, bezieht der prozentuale Zollbetrag zuerst auf die Ursprungswährung und danach wird umgerechnet, oder wird der Warenwert erst in Euro umgerechnet und anschließend der % Betrag daran errechnet?
 
Maßgeblich ist der aktuelle Wechselkurs, dabei wird m.W. aber so ein Monatsmittel verwendet. Also wird der Prozentsatz erst nach dem Umrechnen auf Euro erhoben.
 
Den aktuellen Wechselkurs vom Zoll kann man auf deren Homepage nachschauen -> http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...tenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html

Dabei sei zu beachten das der Zoll sich einen Durschnittswert für den Monat zieht und nicht den aktuell schwankenden Kurs nimmt. So kann man z.B. ein Schnäppchen in den Staaten kaufen wenn der Dollar gut steht (wobei es Pa*Pa* auch versaut mit den abnormalen Gebühren), aber muss vermehrt bei der Verzollung + Versteuerung zahlen wenn der Durschnittskurs schlechter steht :/ Der Januar war aus unser Käufersicht gesehen ein guter Monat, da hier der Dollar gut verloren hat, daher hat der Februar jetzt auch einen ziemlich guten Dollar Umrechnungskurs :D
 
Sag' ich ja.........PayPal-Gebühren fallen nur für den Empfänger des Geldes an, also den Verkäufer. Der Kaufpreis ist also i.A. gleich dem Überweisungsbetrag, die Gebühr wird dem Empfänger danach abgezogen.
 
Sag' ich ja.........PayPal-Gebühren fallen nur für den Empfänger des Geldes an, also den Verkäufer. Der Kaufpreis ist also i.A. gleich dem Überweisungsbetrag, die Gebühr wird dem Empfänger danach abgezogen.

Ja, das fiese ist halt nur und das meinte ich damit, dass PayPal auch nicht den aktuellen Wechselkurs verwendet so dass Sie nicht nur am Verkäufer, sondern auch am Käufer verdienen. Meiner Erfahrung nach ist der Wire Transfer (Bank Überweisung) bei höheren Beträgen in die Staaten deutlich günstiger als mit PayPal zu zahlen, dafür fehlt halt dann der Käuferschutz.
 
Meiner Erfahrung nach ist der Wire Transfer (Bank Überweisung) bei höheren Beträgen in die Staaten deutlich günstiger als mit PayPal zu zahlen, dafür fehlt halt dann der Käuferschutz.

Das funktioniert aber i.d.R. nur mit größeren Shops. Der durchschnittliche Amerikaner, der seine Gitarre bei ebay oder in Foren anbietet, ist da hochgradig paranoid und wittert beim Wort "wire transfer" sofort einen Scammer. Und hält seine Kontoverbindung so geheim wie unsereins die EC-PIN. Ich wundere mich immer wieder, wie wenig die tatsächlich über Banken-Prinzipien wissen, und dass eine Überweisung wesentlich sicherer (und für den Käufer riskanter) ist als Paypal. Jedenfalls sind die "potential scam?"-Diskussionen dort ein Hort des Halbwissens und der Gerüchteküche ;)

Bernd
 
Von einer Überweisung rate ich eher ab, wenn es nicht gerade ein Händler ist. Das soll nicht heißen, dass bei eBay-Käufen mit PayPal komplette Sicherheit für den Käufer angesagt ist, aber bei einer Überweisung hat man nun wirklich keine Handhabe mehr - abgesehen vom Rechtsweg, und damit gehen die Chancen gegen null!

Selbst hierzulande gilt: Wenn eine Überweisung erfolgt ist, ist die Kohle weg. Es ist dann sehr schwierig und wahnsinnig aufwändig, sein Geld wiederzubekommen.
 
so ähnlich drückte man sich bei meiner Bank auch aus, was Überweisungen vom SB Terminal betrifft
dh wenn jemand meine Karte zu diesem Zweck benutzen würde...

cheers, Tom
 
@ Shazgurot: Für den Zoll ist die Rechnung ausschlaggebend. Nach dem Wert, der auf der Rechnung steht, wird verzollt. Hat der Zoll Zweifel am Wert, fordert er einen Zahlungsbeleg an (z.B. Paypal-, Kreditkarten- oder Kontoauszug). Kannst Du diesen nicht vorlegen, wird u.U. der Warenwert geschätzt. Dazu bedient sich der Zoll einschlägiger Internetseiten, also bei Gebrauchtwaren z.B. EBay, bei Neuwaren z.B. Amazon oder auch Thomann, bei Musikinstrumenten. Gerade letzte Woche hatte ich einen Kunden, der eine Rechnung für einen Korg Krono über 850 USD vorgelegt hat. Bei EBay sind die unter 2000 kaum zu bekommen. Der Zoll wollte 2500 ansetzen und hat dann 1939 akzeptiert, nachdem ein Überweisungsbeleg mit diesem Betrag vorgelegt werden konnte.

Wie Motiersbad geschrieben hat, wird der aktuelle Monats-Wechselkurs zugrunde gelegt.

Zu den Versandkosten schreibt der Zoll: "Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden." "Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen."
 
Die suchen dann nach Rio Palisander und da sie Rio vom anderen Palisander nicht unterscheiden können, hast Du dann andere Probleme.:gruebel:
 
@Garcia: verstehe den Zusammenhang gerade nicht.... Generell: bei möglicherweise geschützten Arten hilft immer, den wissenschaftlichen Namen anzugeben. Wenn natürlich "Dalbergia nigra" genannt ist, wird's schwierig. Die Angabe "Dalbergia stevensonii" oder zumindest "Honduras-Palisander" wäre dann schon hilfreich, damit man um das CITES-Gedöns herumkommt.
 
Ok, danke schon einmal für die Antworten, meine zweite Frage wäre, bezieht der prozentuale Zollbetrag zuerst auf die Ursprungswährung und danach wird umgerechnet, oder wird der Warenwert erst in Euro umgerechnet und anschließend der % Betrag daran errechnet?

Das Ergebnis ist gleich, egal ob zuerst umgerechnet wird oder nicht.
 
Hallo

Das ist das gleiche märchen wie die verzollung der kompletten versandkosten. Dürft ihr gerne weiterhin bezahlen, ich habe mich bis heute immer geweigert und selbst bei waren die automatisch verzollt wurden, habe ich Einspruch eingelegt und einen teil des geldes immer zurück bekommen.
wie sieht denn solch ein Widerspruch aus bzw. auf welche Paragrafen bezieht er sich? Ich war heute beim Hauptzollamt in Hamburg vorstellig und habe dort erfahren, dass Versandkosten wenn angemeldet [und das tue ich bei Vorlage einer Rechnung mit Versandkosten] auch mit einbezogen würden. Eine andere Vorgehensweise sei dazu nicht bekannt und habe man auch noch nie gehört.

Gruß,
Dietmar
 
Ich war heute beim Hauptzollamt in Hamburg vorstellig und habe dort erfahren, dass Versandkosten wenn angemeldet [und das tue ich bei Vorlage einer Rechnung mit Versandkosten] auch mit einbezogen würden. Eine andere Vorgehensweise sei dazu nicht bekannt und habe man auch noch nie gehört.

Das ist korrekt und ist auch beim Zoll so nachzulesen (Box: "Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?"). Es gibt eine gewisse Differenzierung zwischen kommerziell und rein privat begründetem Import, beim privaten würden die Versandkosten nicht einbezogen werden, wenn nicht angemeldet. Sobald aber die Versandkosten auf der Rechnung stehen, mit der man anmeldet, werden sie mit verzollt/versteuert. Die Versandkosten gelten als "importierte Dienstleistung".

Bernd
 
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Ich plane mir demnächst ein NYC pedalboard aus Amerika zu bestellen. (wohne in Österreich) Website: http://www.nycpedalboards.com/pedalhead-deluxe-pedalboard-case-combo/
Der Inhaber selbst schreibt selbst das er weltweit verschickt jedoch schreibt er keine Information zu Zoll und Versand.
Deswegen wollte ich euch fragen mit wie viel Euro Versand und Zoll ich rechen sollte.
Vielen Dank.
LG
 
Ich plane mir demnächst ein NYC pedalboard aus Amerika zu bestellen. (wohne in Österreich) Website: http://www.nycpedalboards.com/pedalhead-deluxe-pedalboard-case-combo/
Der Inhaber selbst schreibt selbst das er weltweit verschickt jedoch schreibt er keine Information zu Zoll und Versand.
Deswegen wollte ich euch fragen mit wie viel Euro Versand und Zoll ich rechen sollte.
Vielen Dank.
LG

Mit dem Zoll hat er nichts am Hut - Das betrifft dann Dich wenn die Ware eintrifft. Versandkosten je nach Versandunternehmen (USPS, FedEx oder UPS) . Eine direkte Abholung beim Zoll kann man in der Regel vermeiden, wenn der Verkäufer eine ausführliche Handelsrechnung (Commercial Invoice) beifügt
 
Schlagt mich wenn ich jetzt falsch liege, aber da meines Wissens nach die Regelungen EU-weit gelten, kann auch ich als Deutscher dir was dazu sagen:

Grundsätzlich gilt: (Artikelwert in € inklu. Versand + Zollsatz) + 19% EU-Steuer.

189$ sind MOMENTAN ca. 147€.
Der Zollsatz beträgt 2,7%, das sind knapp 4€, zusammen sind das also 151€.
Darauf schlägt die EU jetzt noch 19% Einfuhrsteuer, das sind ca. 29€. Gesamt würde dich das ganze also nach meiner Rechnung 180€ kosten.

Da auf die Nummer aber ja noch Versandkosten draufkommen, wirst du da nochmal neu rechnen müssen, ich weiß nicht, was das kostet.
Ausführlichere Infos findest du z.B. hier: Import & Zoll
 
Vielen Dank für die Hilfe.
War gerade auf der USPS Website dort kann man die Versandkosten berechnen. Dabei kommt 90$ heraus, vielleicht habe ich mich vertan aber wenn das die tatsächlichen Versandkosten sind dann überlege ich mir das lieber noch. :D
 

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