Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
Die Threadsuche hat nichts zu diesem Thema ausgespuckt:

Was ist, wenn ich mit jemandem in Amerika einen Amp tauschen will? Also ein ganz normaler "Trade" ohne Bezahlung, oder vielleicht mit Wertausgleich. Kennt jemand das Verfahren in diesem Fall?

wenn du einen amp tauschen willst dann musst du diesen auch ausführen. für die ausführung sollte man auch einen antrag stellen und bekommt eben ein schreiben in dem steht, dass man diesen amp schon bei der abreise dabei hatte.
zum einen weiß ich jetzt nicht wie genau dieses schreiben ist. vielleicht steht nur gitarrenverstärker drauf, aber so wie ich die deutschen behörden kenne steht da sicher die marke mit seriennummer und co drauf.
hier würde ich wirklich mal beim zoll anfragen wie das genau funktioniert. da habe ich zu wenig ahnung von, ABER wenn du diesen amp explizit aus der EU schaffen willst, müsste dir der zoll eigentlich die mwst wie auch den zoll erstatten. im gegenzug dürfen die usa darauf bestehen, dass du diesen amp bei ihnen verzollst.
 
Hallo, hat jemand schon mal eine Gitarre aus China bestellt, ich hab bei e-bay eine Epiphone Black Beauty für 250 Euro zum Sofortkaufen gesehen! Hat da jemand erfahrungen gemacht?
 
Grundsätzlich gelten für China die gleichen Gesetze, Richtlinien, Verordnugen, etc. wie für jedes andere Drittland auch.

Allerdings wäre ich extremst vorsichtig und würde die Gitarre ohne die 100%ige Sicherheit, dass es auch ein Original ist, nie kaufen.
 
Jetzt ist mir ja was interessantes bei einem Import passiert. Wollte mal hören/lesen, ob jemandem von Euch schon einmal das gleiche passiert ist. Oder ob jemand eine Idee hat, wie ich mich verhalten soll.

Ich bekam eine Lieferung aus USA per FedEx. Warenwert ca. US$ 1000. Der Zusteller hat keinen Zoll kassiert und zwei Wochen später kam, wie erwartet, von FedEx die Zollrechnung... über einen lächerlichen Betrag. Wie den beigefügten Unterlagen zu ersehen war, hat der Versender den Warenwert nämlich nur mit US$ 50 deklariert.

Da sollte man denken "schön..." und sorglos weiterleben, aber auf dem Zollabfertigungsformular stand der Vermerk, dass das Paket vom Zoll geöffnet wurde, der Inhalt beschaut und der deklarierte Warenwert als unrealistisch eingestuft wurde, belegt durch Internetrecherchen bei einschlägigen Onlineshops.

Da ich nicht möchte, dass man mir Steuerhinterziehung o.ä. anhängt, habe ich bei FedEx angrufen und dem Kundenberater den Sachverhalt mitgeteilt und dass ich bereit bin die anfallenden Abgaben über den tatsächlichen Betrag zu zahlen. Aber der FedEx Mitarbeiter hat mich abgewimmelt, ich soll doch froh sein, dass es so lief und wenn der Zoll das Paket zur Zustellung freigegeben hat, wäre ja wohl alles in Ordnung.

Dann habe ich beim Zoll angerufen und denen den Sachverhalt mitgeteilt. Dort bekam ich nur die Auskunft, dass ich mich deswegen mit FedEx in Verbindung setzen soll.

Interessant ist:
Wieso hat sich niemand bei mir gemeldet und sich über den tatsächlichen Wert erkundigt?
Wieso wurde das Paket, trotz offensichtlich falsch deklariertem Wert, vom Zoll freigegeben?
 
Hi,

soweit ich weiss ist FedEx selbst verantwortlich für die Gestellung beim Zoll.
Das heisst, FedEx geht komplett in Vorleistung beim Zoll und übernimmt Gebühren etc., bei dir an der Tür stellen sie dir das nur in Rechnung und übergeben dir die Papiere.

Insofern denke ich, dass du aus der Sache raus bist.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, faxe FedEx einen Schrieb mit dem Sachverhalt rüber.
Sollte dann noch irgendwas seitens des Zolls kommen kannst du dich darauf berufen und dein Engagement nachweisen.

Was mich interessieren würde ist, was der Zoll auf seine Unterlagen (und wo) draufgeschrieben hat.

Grüße,
Schinkn
 
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, faxe FedEx einen Schrieb mit dem Sachverhalt rüber. Sollte dann noch irgendwas seitens des Zolls kommen kannst du dich darauf berufen und dein Engagement nachweisen.

Ich denke, das werde ich tun. Dann kann keiner sagen, dass ich nich bezahlen wollte ;)

Was mich interessieren würde ist, was der Zoll auf seine Unterlagen (und wo) draufgeschrieben hat.

Den exakten Worlaut habe ich gerade nicht parat, ich werde ihn heute Abend mal posten.
Das steht auf dem Zollabfertigungsformular unter der Überschrift "Anmerkungen". Ich habe mal bei anderen Formularen geguckt, da gab's diese Überschrift gar nicht.
 
Da ich nicht möchte, dass man mir Steuerhinterziehung o.ä. anhängt,..

Ich wüsste nicht weshalb. Du hast alle Forderungen seitens FedX beglichen - damit ist die Sache durch. Wenn du noch eine Rechnung bekommst, dann musst du die natürlich bezahlen. Solange ads nicht der Fall ist... freu dich :)
Desweiteren hast du auf den Sachverhalt keinerlei Einfluss, es kann dir niemand vorwerfen dass DU irgendwen betrogen hättest. Wenn, dann ist das die Sache des Händlers. Du kannst nicht dafür dass er den Warenwert mit $50 deklariert hat.

Gruß
 
Was mich interessieren würde ist, was der Zoll auf seine Unterlagen (und wo) draufgeschrieben hat.

So, ich habe mal nachgeguckt. Auf dem Formular "Zollanmeldung/Steuerbescheid" steht unter der Überschrift "Vermerke":

"Beschau am 05.04.2010, 1 Paket öffnen lassen, Beschaffenheitsbeschau durchgeführt, deklarierter Wert des Inhalts unrealistisch, laut Internetrecherche haben ähnliche Geräte einen Verkaufspreis von ca. 900-1100 $, Anmeldung nicht abschließend festgesetzt"

Und dann steht da noch: "Informationen Abschließende Steuerfestsetzung: Beschau"

Ich wüsste nicht weshalb. Du hast alle Forderungen seitens FedX beglichen - damit ist die Sache durch. Wenn du noch eine Rechnung bekommst, dann musst du die natürlich bezahlen. Solange ads nicht der Fall ist... freu dich :)
Desweiteren hast du auf den Sachverhalt keinerlei Einfluss, es kann dir niemand vorwerfen dass DU irgendwen betrogen hättest. Wenn, dann ist das die Sache des Händlers. Du kannst nicht dafür dass er den Warenwert mit $50 deklariert hat.

Gruß

Ich bin mir da nicht so sicher, deswegen habe ich's ja hier geschrieben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Insofern denke ich, dass du aus der Sache raus bist.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, faxe FedEx einen Schrieb mit dem Sachverhalt rüber.
Sollte dann noch irgendwas seitens des Zolls kommen kannst du dich darauf berufen und dein Engagement nachweisen.

alles richtig, ABER nicht per FAX sondern einschreiben. ein fax hat im falle eines falles keine rechtsgrundlage. auch keine e-mail und ähnliches. nur einschreiben bzw mit quittung vom potsboten, dass dieser das schreiben übergeben oder eingeworfen hat.
 
alles richtig, ABER nicht per FAX sondern einschreiben. ein fax hat im falle eines falles keine rechtsgrundlage.

Doch das Fax hat eine Rechtsgrundlage, da das Faxgerät eine Kopie mit Datum und Uhrzeit des verschickten Textes erstellen kann.
Damit ist wie beim Einschreiben auch gleich der Empfang quittiert.

Buzzdriver schrieb:
"Beschau am 05.04.2010, 1 Paket öffnen lassen, Beschaffenheitsbeschau durchgeführt, deklarierter Wert des Inhalts unrealistisch, laut Internetrecherche haben ähnliche Geräte einen Verkaufspreis von ca. 900-1100 $, Anmeldung nicht abschließend festgesetzt"

Und dann steht da noch: "Informationen Abschließende Steuerfestsetzung: Beschau"
Das klingt mir fast so, als wollte man das noch gescheit verzollen, aber irgendwer hat das Paket zugemacht und dann doch rausgeschickt. - Evt. ein Versehen?
Ich würde es handhaben wie beschrieben. :)

Grüße,
Schinkn
 
eben nicht.
es gab bis heute noch keine grundsatzentscheidung ob ein FAX anerkannt werden muss.
in einigen Fällen wurde der nachweis eines sendeberichtes anerkannt und der kläger hat recht bekommen, in noch mehr anderen hat der kläger nicht recht bekommen. als der kläger recht bekommen hat, hat sich das gericht darauf berufen, dass die technik heute so zuverlässig ist, dass ein positiver sendebericht als beweis ausreichen KANN. wobei auch das sehr stark vom alter des Faxgerätes abhängt. hast du ein 10 jahre altes fax, wird dir kaum ein gericht das sendeprotokoll als beweis akzeptieren.
die betonung liegt eindeutig auf KANN und nicht MUSS, somit keine rechtsgrundlage. zumindest keine auf die man sich verlassen sollte.
das ganze kannst du hier auch noch vertiefen.

http://www.antispam.de/wiki/Beweiswert_elektronischer_Kommunikation#Fax

wer sich darauf verlässt, dass ein sendeprotokoll eines faxes ein eindeutiges beweismittel vor gericht ist, der liegt falsch und sollte diese einstellung noch einmal überdenken.
im grunde kannst du alles vergessen was digital ist.
merke :
wenn man wirklich etwas wichtiges verschicken will., dann kommt man an dem guten alten einschreiben nicht vorbei.
 
Danke für den Link.

Das ist interessant, da deutsche Behörden, das tatsächlich so handhaben, dass ein Fax eine Rechtsgrundlage hat.

Grüße,
Schinkn
 
Danke für den Link.

Das ist interessant, da deutsche Behörden, das tatsächlich so handhaben, dass ein Fax eine Rechtsgrundlage hat.

Grüße,
Schinkn

wie gesagt es KANN, aber nicht MUSS.
die behörde stellt sich damit selber ein bein wenn es wirklich einmal darauf ankommt. du kannst dir garnicht vorstellen was ich schon alles erlebt habe. in der baubranche wird alles drei und vierfach gemacht, hier ein beispiel.
wir schicken dem bauherrn eine behinderungsanzeige, da dieser versäumt hat ein Gerüst zu bestellen oder ähnliches.
dieses anschreiben kommt dann als original einmal an den bauleiter, an den oberbauleiter und in den vertragsordner.
dann wird das schreiben per fax an den bauherren geschickt und das protokoll wird kopiert und geht an den bauleiter, an den ober bauleiter und in den vertragsordner.
dann geht das schreiben noch per einschreiben raus und die bestätigung geht dann an den bauleiter, an den oberbauleiter und in den vertragsordner.
dann wird das anschreiben noch per e-mail an den bauherrn geschickt und auch ein ausdruck dieser bestätigung geht an den bauleiter, den oberbauleiter und in den vertragsordner.
somit gibt es mindestens drei personen die unabhängig von einander den verlauf des schreibens schritt für schritt nachweisen können und nur so etwas hat bestand vor gericht.
 
Hallo Leute,

vielen Dank für die FAQ. Ich habe mir auch den Thread von der ersten bis zur letzten Seite durchgelesen aber trotzdem noch eine Frage.
Ich finde momentan neu in USA eine Fender American Standard für 850$. Zwar verschicken die Shops nicht nach Deutschland aber ich habe zum Glück Verwandschaft in USA die sich die schicken lassen können.
Die Wertermittlung ist mir klar, aber wie ist das Procedere für meine Verwandtschaft, damit das ganze reibungslos läuft?
Sollten meine Verwandten einfach das Paket von dem Versender kurz öffnen, prüfen und so wie es ist bei USPS (wahrscheinlich der günstigste?) wieder aufgeben und dabei den Rechnungsbetrag als Warenwert angeben?
Oder müssen die noch irgendwelche Voranmeldungen machen, Formulare ausfüllen, etc.?
Von der Verpackung her, müsste es ausreichend sein, da die American Standard ja in einem Koffer kommt und was innerhalb der USA stabil genug ist, sollte auch interconti-fähig sein?
Oder können sie gar den Koffer allein schon als Gepäckstück aufgeben, weil es Abmaße und somit wahrscheinlich Versandkosten spart?:gruebel:

Gruß,
Rainer
 
Hi Rainer,

deine Verwandten sollten bei Paketerhalt die Gitarre auf offensichtliche Mängel prüfen.
Wenn dann alles stimmt brauchen sie das nur nach D an deine Adresse zu schicken.
Dann sollen sie die Rechnung des Musikladens einfach ins Paket legen.

So kannst du die Gitarre dann beim Zoll abholen und mithilfe der Rechnung verzollen lassen.

Grüße,
Schinkn
 
Hi Schinkn,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Wenn Sie aber den Wert direkt beim USPS angeben und außen auf dem Paket deklariert wird, kann ich mir aber den Gang zum Zoll sparen oder gilt das nur für kommerziellen Versand?
Die Verpackung, falls die Gitarre im Koffer liegt, sollte aus euerer Erfahrung i.O sein?

Gruß,
Rainer
 
UPS kann die Verzollung selbst übernehmen - das Paket wird, wenn es in D angekommen ist, beim Zoll vorgeführt. Wenn eine Rechnung beiliegt, wird anhand dieser die EUSt. und Zollgebühr errechnet, die von UPS vorgestreckt wird. Bei der Lieferung wird der UPS-Lieferant diese Gebühr (zzgl. 10€) kassieren.

Bei anderen Lieferunternehmen läuft das fast genauso ab, solange diese mit einem deutschen Transportunternehmen kooperieren (z.B. DHL).

Unpraktisch wird es, wenn keine Rechnung bzw. Nachweis über den Wert (übrigens: MIT Versandkosten!) beiliegt, weil dann entweder der Wert ermittelt wird oder man selbst einen Nachweis (z.B. Kontoauszug, Rechnung, Auktions-Ausdruck o.ä.) vorlegen muss.
 
HI,
ich hab mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber wie sieht es denn aus wenn ich aus Japan eine Gitarre in die SChweiz importieren will. Da fallen doch bei weitem nicht soviele Gebühren an, wie nach DEutschland oder ?!
 
Moin,

obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, ist das Vorgehen genauso wie beim deutschen Zoll, auch Zollnummern und zugehörigen Zölle sind identisch. Lediglich die Mehrwertsteuer mit 7,6% ist deutlich geringer als in D-Land.
 
Dann importier ich einfach in die SChweiz :)
 

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