Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
Die Sache mit dem Umrechnungskurs ist normal. Es ist eben kein Tageswechselkurs, sondern ein über den vergangenen Monat gemittelter Wechselkurs.

Hi,
das wusste ich ja, allerdings guckt man eben wenn man den Kauf tätigt den Tageswechselkurs nach. Auf die Idee, den Durchschnittskurs beim Zoll zu suchen, bin ich jedenfalls noch nicht gekommen bisher. Wieder was gelernt für's nächste mal.
 
dann hat die zollbeamtin genau das richtige getan. wie ich schon seit langer zeit immer wieder sage. der versand ist im grunde nicht teil des zu verzollenden betrages. wenn es gemacht wird, dann hat der zollbeamte/beatmin keine ahung oder tut dieses mit absicht. da ich mir nicht vorstellen kann,dass die beatmten keine ahnung haben wenn es um eine sache wie versand geht. unterstelle ich hier wieder dem zoll, dass dieser die mitbürger übern tisch zieht!!!
freut mich für dich, dass es bei dir nicht so war!!!
 
Und wer hat nun Recht? Bartek oder der Zoll?


Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).

Quelle: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html

Bei der Zollwertfeststellung nach Artikel 29 ZK sind dem gezahlten oder zu zahlenden Preis die Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft hinzuzurechnen, wenn sie nach den Lieferbedingungen noch nicht in ihm enthalten sind.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...ef_vers_kosten/c0_luftfrachtkosten/index.html
 
Ja, genau das Verständnisproblem hatte ich ja auch ein oder zwei Seiten vorher im Thread. Man fühlt sich da schon etwas dem Glück ausgeliefert.
 
auch hier unterstelle ich dem zoll beabsichtgte fehlinformation!!!!
das beginnt bei dem punkt der einbringung.
laut den aussagen vom zoll gilt der versand nur bis zum einfuhrort in die EU. sprich wenn meine gitarre einen zwischenstopp in spanien hat, DARF mir der zoll den restlichen versand von spanien nach deutschland nicht verzollen. es muss ein bestimmter anteil vom betrag abgezogen werden.
das wird nicht gemacht!!
dann gbt es bestimmte einteilungen zu wieviel % der versand verzollt werden darf und dieser hängt vom startflughafen ab. auch das wird nicht beachtet und es wird sehr oft der gesamte betrag verzollt.

beides kann man selbst unter dem link von Hans finden

http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/anteilige_luftfrachtkosten.pdf

sagen wir ich habe nicht recht und der zoll ist "fair" dann sollte man zumindest darauf bestehen, dass der versand nicht zu 100% verzollt wird und sich der beamte bitte an die eigene tabelle zu halten hat.
was auch nicht gemacht wird ;)

der zoll ist wirklich reine abzocke um gelder in die staatskasse zu bringen.
wie der TÜV.
der tüv entscheidet ob mein auto fahren darf oder nicht und kostet geld. im falle eines unfalls bei versagen von geprüfter technik übernimmt dieser dagegen keine verantwortung. sehr komisch das ganze oder? immerhin habe ich ja geld bezahlt damit geprüft wird ob auch alles stimmt.

edit: zitat eines zollbeamten

Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen im zollwertrechtlichen Sinne (nicht im Sinne der ZollbefreiungsVO) zu Grunde liegen, werden die Versandkosten nicht zugerechnet.

sprich wenn ich die gitarre weiter verkaufen will muss ich den versand verzollen. wird diese gitarre von mir behalten, wird auch der versand nicht verzollt!!!!

zitat von der zollseite:

Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...gen/c0_bef_vers_kosten/index.html#Postverkehr

Für Sendungen kommen,mit kommerziellen Erwägungen, also auch eBay-Geschäfte, die Befreiungen der Versandkosten in Betracht. Das allerdings auch nur, wenn der inländische Empfänger kein Gewerbetreibender ist.

das ist eine erklärung von vor 2006 oder 2008. weiß nicht mehr wann das mit dem versand geändert wurde, aber auch hier sieht man ganz genau!!!
der versand wurde auch damals niemals zu 100% verzollt, sondern nur ein teilbetrag.

Bezahlt hingegen der Kunde den Paketdienst, so müssen die Frachtkosten bis zur EU-Grenze vor der Verzollung auf die Rechnungssumme aufgeschlagen werden (z. B. T-Shirt-Rechnung vom Versender über 1.000 Schilling, 600 Schilling kassiert der Paketdienst). Diese Versandart trägt das Frankatur-Kürzel FOB, free on board - der Händler zahlt nur den Weg bis zur Verladung in Flugzeug, Schiff oder LKW. Falls ein Versender auf der Rechnung keine Frankatur angibt oder fälschlicherweise FOB einträgt, obwohl er dem Kunden die Versandkosten berechnet, so werden die Auslands-Frachtkosten dennoch aufgeschlagen. Das heißt, daß aufgrund einer falschen Deklaration, die zu Lasten des Kunden gehen dieser zu viel bezahlen muß. Leider kein seltener Fall; es lohnt sich also, die Zollpapiere zu prüfen.

puh das war jetzt viel arbeit für einen morgen an dem ich nur lernen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
zitat von der zollseite:

Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen

Der Zoll versteht aber alles, was gekauft und bezahlt wurde, als gewerblich und unterscheidet dabei nicht, ob der Empfänger es privat gekauft hat oder nicht. Letztlich würde es ja auch keinen UNterschied machen, ob ein Händler die eingekaufte Ware weiterverkaufen würde oder ein Privatmensch.

Nichtgewerbliche Einfuhren sind zolltechnisch offenbar nur Sachen, für die man nicht bezahlt hat, also Geschenke.
 
nein das stimmt so nicht.
das hat schon alleine damit zu tun, dass du als gewerblicher den versand wie auch die gezahlte mwst wieder zurückbekommst bzw bei der steuer mit angeben kannst.
des weiteren kann der zoll nicht einfach jeder person ein gewerbe unterstellen. das wird gemacht in dem man die leute den versand bezahlen lässt, was aber so nicht zulässig ist. erst wenn ich die bestellte gitarre weiterverkaufe muss ich als erste die mwst abführen und in diesem zug wird geprüft wo ich die ware her habe und so muss ich den versand nachverzollen.

du verwechselt hier nämlich zwei dinge.
die kommerzielle erwägung und die gewerbliche erwägung.

Also ich versuche es mal anders zu erklären.
Eine gewerbliche erwägung beinhaltet immer eine komerzielle erwägung.
die kommerziele erwägung hat stattgefunden wenn geld bezahlt wurde oder es einen geldfluss gab.

dann ist der stand, dass es eine komerzielle erwägung war und für Sendungen mit kommerziellen Erwägungen, zum beispiel eBay-Geschäfte, die Befreiungen der Versandkosten in Betracht kommt,aber auch nur wenn der Empfänger kein Gewerbetreibender ist.

Eine Senung wird dann gewerbliche wenn,zusätzlich zur kommerziele erwägung, eine weiterveräußerungsabsicht besteht oder ich ein eigenes und angemeldetes gewerbe habe. ob ich die gitarre dann privat verwende ist eine andere sache und auch dann muss ich den versand verzollen, da ich ein gewerbe laufen habe und man mir unterstellen kann, dass ich diese weiter verkaufe!
in diesem fall ist der versand , ohne frage, zu verzollen!!!

jetzt verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist wenn ich etwas im handgepäck importiere? kann ich das dan alles gleich zahlen? muss ich das importierte dann abgeben und es wird mir zugeschickt?
 
Hallo,

wenn du es im Handgepäck bzw. bei der Einreise dabei hast gehst du durch den roten Ausgang am Gate direkt zum Zoll und sagst den Jungs dass du was zu verzollen hast.
Das musst du dann dort direkt zahlen soweit ich weiss. Evt. ist das auch "auf Rechung" möglich, glaube ich aber nicht.

Grüße,
Schinkn
 
Moin,

ich brauch etwas Hilfestellung bei meiner Rechnung, ich möchte mir gerne eine ESP Ltd EC-1000 VB kaufen, ich finde das ist eine echt schöne Metal-Paula und ich habe auch dementsprechend viele Angebote im Internet gefunden.

Sie kostet bei einem Händler in den USA 799,00 $ + 25,00 $ Versand nach Deutschland.
Ausgewählte notierte Währung beim Zoll aktuell 1,42760 € ~ 1,00 $
Warenwert in USD = 824,00 $
Zollwechselkurs im Monat Januar 1,00 $ = 1,42760 €
Warenwert in € = 577,20 Euro
Zoll E-Gitarre = 3,7% bei 577,20 € = 21,36 € + 577,20 € = 598,56 €
Endstumme = 598,56 € + 113,73 € (19% Eu-St.) = 712,29 €

So beim großen T kostet die Gitarre 1049,00 € und UVP 1248,31 €, somit hätte ich zum deut. Händler erst mal 336,71 € gespart.
Ich habe noch etwas im Internet recherchiert und da war die Rede von 19% MwSt, ist damit die EU-Steuer gemeint oder kommt die noch da drauf, da die ja auch 19% beträgt, vllt hab ichs auch überlesen.. hoffe nicht!

Danke für eure Hilfe im voraus!
MfG
 
Moin,

ich brauch etwas Hilfestellung bei meiner Rechnung, ich möchte mir gerne eine ESP Ltd EC-1000 VB kaufen, ich finde das ist eine echt schöne Metal-Paula und ich habe auch dementsprechend viele Angebote im Internet gefunden.

Sie kostet bei einem Händler in den USA 799,00 $ + 25,00 $ Versand nach Deutschland.
Ausgewählte notierte Währung beim Zoll aktuell 1,42760 € ~ 1,00 $
Warenwert in USD = 824,00 $
Zollwechselkurs im Monat Januar 1,00 $ = 1,42760 €
Warenwert in € = 577,20 Euro
Zoll E-Gitarre = 3,7% bei 577,20 € = 21,36 € + 577,20 € = 598,56 €
Endstumme = 598,56 € + 113,73 € (19% Eu-St.) = 712,29 €

So beim großen T kostet die Gitarre 1049,00 € und UVP 1248,31 €, somit hätte ich zum deut. Händler erst mal 336,71 € gespart.
Ich habe noch etwas im Internet recherchiert und da war die Rede von 19% MwSt, ist damit die EU-Steuer gemeint oder kommt die noch da drauf, da die ja auch 19% beträgt, vllt hab ichs auch überlesen.. hoffe nicht!

Danke für eure Hilfe im voraus!
MfG
Das Ergebnis ist soweit ich da nix Übersehen habe richtig.
Du hast zwar die Dollar/Euro-Relation verdreht geschrieben (1€ = 1,42...$ und nicht 1$=1,42...€), aber in der Umrechnung ist das Ergebnis richtig. Das einzige was mir sehr niedrig erscheint, sind die 25$ Versandkosten, aber wenn der Shop das für den Preis anbietet ist das halt so...

Gruss
TheMystery
Ps. Die 19% sind die Einfuhrumsatzsteuer für Deutschland, mehr kommt ausser dem Zollsatz (3,7%) dann nicht mehr dazu
 
@TheMystery besten Dank! Hm, da war wohl der Fehlerteufel schuld! :D

MfG
 
$25 für´s Shipping kann ich mir nicht vorstellen! - Eher ab $50 bis $150 je nach Versandmethode und Versicherung.

Da würde ich explizit nachhaken.

Davon abgesehen ist der Briefkurs schlechter als der Wechselkurs.
Und je nach Zahlungsart fallen Gebühren an.
Das schmälert auch nochmal deutlich die "Ersparnis"

Grüße,
Schinkn
 
Aufpassen muss man bei Amerika darauf dass die manchmal ihre preise ohne ihre mwst. angeben.
 
Aufpassen muss man bei Amerika darauf dass die manchmal ihre preise ohne ihre mwst. angeben.

Ich hab den ESP-Dealer mal gefragt, ob noch weitere Kosten nach der Bestellung für mich entstehen, also wie das mit der VAT (MwSt) und dem Transport nach Deutschland aussieht.

The price is just $799. Free shipping through our website and $25 on eBay

Das klingt doch sehr eindeutig! Da muss ich mir jetzt echt nen Kopf drüber machen, welche Farbe ich möchte. Danke für eure Hilfe.

MfG
 
Moin,

ich hab da noch eine Frage, in dem FAQ ist zu lesen:

Das oben beschriebene Prozedere wird etwas komplizierter wenn der Warenwert einen Betrag von 1000€ übersteigt. In diesem Falle ist die Ware schriftlich anzumelden, d.h. man erhält einen Vordruck den man ausfüllen muss.

Die Gitarre, für die ich mich interessiere, kostet bei einem deutschen Händler ca. 995,00 Euro bis 1045,00 Euro. Bezieht sich der der Warenwert in dem "Zitat" auf den deut. Warenwert oder auf den Warenwert in Amerika. Das wären dann US $799,00 bzw. ca. EUR 565,50.

MfG
 
Hallo,

lies das FAQ nochmal, da steht drin wie der "Warenwert" definiert ist.

Es wird der amerik. Einkaufspreis zugrunde gelegt und mit dem zöllischen Wechselkurs in Euro aufgewogen.

Grüße,
Schinkn
 
Alles klar, vielen dank!
 
Es leuchtet mir ein, dass EU Bürger, die in den USA etwas kaufen und zurückbringen, Zoll zahlen müssen.
Aber wie steht es darum, wenn ein Onkel, der in den USA lebt und US-Bürger ist, seine Gitarre mitbringt und seinem Lieblingsneffen hier lässt.
Er bringt ja einen persönlichen Gegenstand mit, den müsste er ja nicht verzollen, sonst müsste er ja auch seine Kleidung, Notebook etc. verzollen, oder?
Und dass er sie nicht wieder mit in die USA nimmt kontrolliert ja keiner, oder verstehe sehe ich das falsch?
 
Hallo,

das ist ja nichts anderes als ein Geschenk und dieses Geschenk stellt einen Wert dar, der verzollt werden muss.

Grüße,
Schinkn
 

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