auch hier unterstelle ich dem zoll beabsichtgte fehlinformation!!!!
das beginnt bei dem punkt der einbringung.
laut den aussagen vom zoll gilt der versand nur bis zum einfuhrort in die EU. sprich wenn meine gitarre einen zwischenstopp in spanien hat, DARF mir der zoll den restlichen versand von spanien nach deutschland nicht verzollen. es muss ein bestimmter anteil vom betrag abgezogen werden.
das wird nicht gemacht!!
dann gbt es bestimmte einteilungen zu wieviel % der versand verzollt werden darf und dieser hängt vom startflughafen ab. auch das wird nicht beachtet und es wird sehr oft der gesamte betrag verzollt.
beides kann man selbst unter dem link von Hans finden
http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/anteilige_luftfrachtkosten.pdf
sagen wir ich habe nicht recht und der zoll ist "fair" dann sollte man zumindest darauf bestehen, dass der versand nicht zu 100% verzollt wird und sich der beamte bitte an die eigene tabelle zu halten hat.
was auch nicht gemacht wird
der zoll ist wirklich reine abzocke um gelder in die staatskasse zu bringen.
wie der TÜV.
der tüv entscheidet ob mein auto fahren darf oder nicht und kostet geld. im falle eines unfalls bei versagen von geprüfter technik übernimmt dieser dagegen keine verantwortung. sehr komisch das ganze oder? immerhin habe ich ja geld bezahlt damit geprüft wird ob auch alles stimmt.
edit: zitat eines zollbeamten
Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen im zollwertrechtlichen Sinne (nicht im Sinne der ZollbefreiungsVO) zu Grunde liegen, werden die Versandkosten nicht zugerechnet.
sprich wenn ich die gitarre weiter verkaufen will muss ich den versand verzollen. wird diese gitarre von mir behalten, wird auch der versand nicht verzollt!!!!
zitat von der zollseite:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...gen/c0_bef_vers_kosten/index.html#Postverkehr
Für Sendungen kommen,mit kommerziellen Erwägungen, also auch eBay-Geschäfte, die Befreiungen der Versandkosten in Betracht. Das allerdings auch nur, wenn der inländische Empfänger kein Gewerbetreibender ist.
das ist eine erklärung von vor 2006 oder 2008. weiß nicht mehr wann das mit dem versand geändert wurde, aber auch hier sieht man ganz genau!!!
der versand wurde auch damals niemals zu 100% verzollt, sondern nur ein teilbetrag.
Bezahlt hingegen der Kunde den Paketdienst, so müssen die Frachtkosten bis zur EU-Grenze vor der Verzollung auf die Rechnungssumme aufgeschlagen werden (z. B. T-Shirt-Rechnung vom Versender über 1.000 Schilling, 600 Schilling kassiert der Paketdienst). Diese Versandart trägt das Frankatur-Kürzel FOB, free on board - der Händler zahlt nur den Weg bis zur Verladung in Flugzeug, Schiff oder LKW. Falls ein Versender auf der Rechnung keine Frankatur angibt oder fälschlicherweise FOB einträgt, obwohl er dem Kunden die Versandkosten berechnet, so werden die Auslands-Frachtkosten dennoch aufgeschlagen. Das heißt, daß aufgrund einer falschen Deklaration, die zu Lasten des Kunden gehen dieser zu viel bezahlen muß. Leider kein seltener Fall; es lohnt sich also, die Zollpapiere zu prüfen.
puh das war jetzt viel arbeit für einen morgen an dem ich nur lernen wollte.