Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
  • Erstellt am
handelt sich um einen Traynor Amp. Bin mir nicht sicher, ob man ihn zu Boutique zählen darf, kommt jedenfalls ursprünglich aus Kanada und ist nicht ganz so oft vorzufinden - aber auch nicht gänzlich unbekannt.

Also ich vermute, eher unter "von der Stange" einzusiedeln
ne Idee, wie ich am sinnvollsten UK-intern nach dem Amp such?
per google.co.uk wurd ich nämlich nicht so sehr fündig
 
und zwar hatte ich drüber nachgedacht, mir einen Amp aus den USA zu kaufen.. allerdings braucht der ja dann eine andere Spannung und Wechselfrequenz, nicht?
Ist das dann quasi ein KO-Kriterium, weil ich nicht drumrumkomme, den Amp umbauen zu lassen, dass er mit dem hiesigen Netz klarkommt, oder gibt's da irgendeine einfache Möglichkeit dafür?

Ich denke, dass das eher ein Fall für das Amp- oder das Technik Forum ist, denn meines Wissens ist der Zoll für Spannungswandlungen nicht zuständig :D
 
ne Idee, wie ich am sinnvollsten UK-intern nach dem Amp such?
per google.co.uk wurd ich nämlich nicht so sehr fündig


Ich würde auf der Internetseite des Herstellers mal unter (international) Dealers schauen. Auch wenn Traynor jetzt nicht zu den ganz großen gehört, werden die bestimmt einen oder mehrere Vertriebspartner in Europa haben.
Gutes Gelingen hierbei!

Sorry an alle anderen für OT!
 
Neu ab 1.12.2008

Die Einfuhrfreimenge für Käufe außerhalb der EU erhöht sich 175 auf 430 Euro (unter 15 Jahren: 175 EUR). Gilt allerdings nur, wenn man's als See- oder Flugreisender selbst mitbringt.

Für Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern erhöht sich die zollfreie Menge von 22 Euro auf 150 Euro. Allerdings muss hier trotzdem die deutsche Umsatzsteuer bezahlt werden, wenn der Betrag >22 EUR ist. Von daher keine große Änderung, da die paar Euro weniger Zoll bei einem Einkauf von z.B. 100 EUR den Kohl nicht fett machen.
 
Na dann bringe ich mir vll tatsächlich ein Deja Vibe mit ... oder / und ein Clyde Deluxe ... besser konnten die das nicht timen :)
 
hab dank der Informationen hier mir jetzt eine Lieferung aus den USA in 2 Pakete zu jeweils unter 20€ verpacken lassen - hoffe ma, das klappt dann so problemlos :)
 
Hi,

Sendungen zu 20€ gehen so oder so durch.

Diese Erhöhung der Freimenge bezieht sich aber wie gesagt nur auf die Zollbegreiung, nicht auf Befreiung der Einfuhrumsatzsteuer. Diese muss in vollem Maße, d.h. 19% des Warenwertes, verrichtet werden.

Also wirklich profitieren, würde man nur wenn man Güter mit Zollsätzen jenseits der 10% importieren wollte.
 
Hallo,

wie sieht es beim online Gitarrenkauf in England aus ??
Pfund Sterling steht momenan sehr günstig. Dabei lassen sich bis zu 30 % einsparen.
Muß man dann die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und kann man dann die Mehrwertsteuer erstattet bekommen.
Kennt sich jemand damit aus ????:eek:
 
Hallo,

du zahlst keine EUSt, erstattung der "MwSt" ist sicher nich drin.
Ich weiss dass man in D die 19% immer zahlen muss, wenn man aus einem Land der EU einkauft.

Grüße,
Schinkn
 
Ich weiss dass man in D die 19% immer zahlen muss, wenn man aus einem Land der EU einkauft.
Nein, Du zahlst schon beim Kauf die MWSt. des Landes in dem Du kaufst.
Wenn Du als Deutscher z.B. hier in Wien eine Gitarre kaufst, zahlst Du 20% MWSt. Die bekommst Du an der Grenze nicht retour und Du musst auch in D keine 19% mehr zahlen.
 
Hi,

völlig richtig! Vielleicht missverständlich von mir ausgedrückt.

Ich meinte, dass ich weiss, dass wenn man aus dem europäischen Ausland in Deutschland kauft, man die 19% Umsatzsteuer zahlen muss, aber keine weiteren Zollgebühren hat.
Ich denke, dass es auch genau umgekehrt funktioniert, weiss es aber nicht 100%.

Grüße,
Schinken
 
Hi,

völlig richtig! Vielleicht missverständlich von mir ausgedrückt.

Ich meinte, dass ich weiss, dass wenn man aus dem europäischen Ausland in Deutschland kauft, man die 19% Umsatzsteuer zahlen muss, aber keine weiteren Zollgebühren hat.
Nein, nochmal: Du zahlst die Steuer des Landes des Verkäufers , also z.B. in Österreich 20%.
Wenn es woanders 16% USt. gibt (keine Ahnung wo, nehmen wir es nur mal an), zahlst Du nur die.

Richtigerweise keinen Zoll.
 
Nein, nochmal: Du zahlst die Steuer des Landes des Verkäufers , also z.B. in Österreich 20%.
Wenn es woanders 16% USt. gibt (keine Ahnung wo, nehmen wir es nur mal an), zahlst Du nur die.

Sag ich doch :D
 
Nein, Du schreibst immer, dass Du die deutschen 19% zahlen musst.

Das muss beispielsweise ich als Österreicher, wenn ich was bei Musik-Service kaufe.
Ja genau, weil ich davon ausgehe dass, z.b. du als Österreicher kaufst.
Das tue ich, da ich in diesem Fall weiss, dass es so ist.
Für den Umgekehrten Fall, nehme ich einfach an, dass es genauso funktioniert.

Grüße,
Schinkn

PS: Sorry, für die "Verbalinkontinenz", heute scheint mir nicht mein Tag :redface:
 
Also wenn ich das richtig verstehe, zahle ich ganz einfach den bei dem Online-Shop ausgewiesenen Preis plus die Versandkosten.
Das ist ja echt genial, da lässt sich zur Zeit einiges einsparen.
Wenn ich die Preise hier so sehe ....saaaabbbber...
http://www.soundslive.co.uk

Ich glaube ich werde morgen mit meiner Bank reden müssen ..... :p
 
Ja, guter Punkt; mit der Bank reden!
Banküberweisungen ins UK sind mitunter recht kostspielig!

Grüße,
Schinkn
 
Wofür hat man denn eine Kreditkarte :D
 
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Warenimport aus England (Line6 Pod X3)
Ich habe mir den Thread durchgelesen und habe festgestellt, das man wenn man Sachen aus England bestellt, keine Steuern mehr draufzahlen muss. (Ich glaub ab 15.000€ gilt das nicht mehr)

Eine User vor mir hat das Herkunftslandprinzip in den Raum geworfen, was ich mir auch durchgelesen habe.
Nach diesem Prinzip Heißt es ja,wie gesagt, das man keine Steuern draufzahlen muss, wenn die Sendung innerhalb der EU bleibt.
Aber hier eine Auszug aus Wikipedia:

''In der EU konnte das Herkunftslandprinzip bis heute formal nicht verwirklicht werden. Das Bestimmungslandprinzip wurde weitgehend beibehalten.''


Das müsste ja heißen das das Herkunftslandprinzip überhaupt nicht in Kraft ist und wir unsere Handel nach dem Bestimmungslandprinzip tätigen.

Allerdings verstärkt sich mein Gedankenbild dieshinzüglich immer mehr in sofern, das ich doch Steuern draufzahlen muss, hier ein kleiner Auszug:

''Unter Bestimmungslandprinzip im Sinne des Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes. Das heißt, die Umsatzsteuer trägt der Letzt-Verbraucher in dem Staat, in dem der Endverbrauch der Lieferung oder Leistung erfolgt.''

Das hieße ja, das ich auf den angegeben Artikel 19% MwSt bezahlen müsste, da das Bestimmungsland ja Deutschland ist und das spricht ja gegen das, was vorher hier im Thread besprochen wurde.

Ich bin verwirrt!​

Gruß Felix
 

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