Das ist eine etwas, sagen wir mal, "originelle" Rechtsauffassung. Kannst Du Deine These belegen oder wenigstens erläutern?
Ok, ich hatte zwar nur ein Semester "Recht für Informatiker", aber ein paar Sachen sind hoffentlich noch hängen geblieben.
Äh, das ist nicht "originell", das ist eine Tatsache und folgt direkt aus Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Gehen wir mal von einem Foto aus (da Fotos immer urheberrechtlich geschützt sind, bei Texten bedarf es einer gewissen "Schöpfungshöhe"), das ich auf meiner Webseite veröffentliche . Außer anschauen darf erst mal keine anderer damit etwas machen:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377
Nur ein paar Beispiele dazu:
"
§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
"
Kopiert jemand das Bild und stellt es auf seine Webseite ist das nicht erlaubt und ich kann dagegen vorgehen, da gabs ja mal einen berühmten Fall mit Kochbuchfotos und vielen, vielen Rechnungen an Leute, die die Fotos selbst auf ihre Seiten geladen hatten ...
Wenn ihr die User aber "zwingt" jedem auf der Welt Nutzungsrechte einzuräumen und darf auch jeder legal alles mit den hier geposteten Fotos und Texten machen. Ich dürfe also auch alle Reviews speichern und auf meine eigene Webseite setzen. Da man sicherlich auch das Recht zur Bearbeitung eingeräumt hat kann muss ich nebenbei nicht mal den Namen des eigentlichen Urhebers stehen lassen, wenn er im Text vorkommt.
Wie der Kollege schon sagte, klar kann man viel tun, die Frage ist nur, ob mans auch darf und ob der Urheber dagegen vorgehen kann, wenn mans getan hat.