Forumsregel Nummero 13

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Ich würde eher sinnvoll finden, das Nutzungsrecht für dritte zu streichen UND dafür lieber eine Klausel einfügen, daß der Betreiber des Boards nicht haftbar gemacht werden kann, wenn Mißbrauch passiert.

warum liest denn keiner die Erklärungen z.B. das mit der Zitat-Funktion und Google ist auch ein Dritter.

Und selbst bei Bilder-Daten-Banken steht sowas in den AGBs
Der Urheber räumt darüber hinaus der pixelio media GmbH eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für den Betrieb der Plattform PIXELIO ein. Insbesondere räumt der Urheber das Recht ein, die Bilder zu vervielfältigen und auf PIXELIO öffentlich zugänglich zu machen

Ich habe es schon mal irgendwo geschrieben - wer das nicht will, ist in einem Forum und im Internet am falschen Platz und sollte dort einfach nichts veröffentlichen. <- mal über das Wort nachdenken ;)
 
na ja, weil es andere oder viele oder gar fast alle machen, war für mich noch nie ein Grund das genauso machen zu müssen!
 
Der Urheber räumt darüber hinaus der pixelio media GmbH eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für den Betrieb der Plattform PIXELIO ein. Insbesondere räumt der Urheber das Recht ein, die Bilder zu vervielfältigen und auf PIXELIO öffentlich zugänglich zu machen

Ich denke, dieser Ausschluss der Nutzung außerhalb der jeweiligen Plattform ist auch nicht unwichtig. Wenn man z.B. in die Regel einfügt, dass die Nutzung durch Dritte (und auch durch die Board-Betreiber) nur hier im MB stattfinden darf, wäre das - denke ich - sinnvoller.
 
Was ist mit google und nicht eingeloggten Dritten, wenn man das Nutzungsrecht ausserhalb des Forums untersagen würde?
 
na ja, weil es andere oder viele oder gar fast alle machen, war für mich noch nie ein Grund das genauso machen zu müssen!

die machen das nicht, weil sie nichts besseres zu tun haben. Sondern weil unsere Rechtssprechung, die dann noch nicht einmal einheitlich ist, jeden der eine Webseite betreibt, dazu zwingt, sich gegen alle nur erdenklichen Fälle abzusichern.

Übrigens ist jeder der meinen Beitrag jetzt hier liest ein Dritter :D
 
Was ist mit google und nicht eingeloggten Dritten, wenn man das Nutzungsrecht ausserhalb des Forums untersagen würde?

Keine Ahnung, deswegen bin ich kein Jurist. ;)
Hm... *grübel* Man müsste dann eine Ausnahme formulieren, die Dritten einfache Nutzungsrechte erteilt, bei denen es sinnvoll ist, dass diese darüber verfügen.:gruebel:

Wie auch immer die nun aussehen mag.
 
Geht es nicht, dass man allen Dritten außerhalb des Boards, nur Leserechte gibt, aber keine weiteren Nutzungsrechte? Innerhalb des Boards gelten aber für alle User, alle Nutzungsrechte, solange die Weiterbearbeitung im Board passiert, somit wäre auch die Zitat-Funktion noch möglich, aber nicht der Missbrauch außerhalb der Plattform.

Vielleicht denke ich jetzt auch zu einfach, aber das kam mir gerade in den Kopf. :gruebel: :redface:

MfG
 
Wenn ich ein Foto von mir irgendwo im Netz sehe und ich der Meinung bin dass das dort nicht verwendet werden darf, kann ich dagegen vorgehen. Wenn ich es aber auch hier gepostet/hochgeladen habe sagt derjenige einfach "das hast du aber im MB gepostet und wie dort in den Regeln steht hast du mir ein Nutzungsrecht eingeräumt und ich darf das hier verwenden". -> ich kann nicht dagegen vorgehen.
Das ist eine etwas, sagen wir mal, "originelle" Rechtsauffassung. Kannst Du Deine These belegen oder wenigstens erläutern?

00Schneider hat da sehr Recht (...)!
Auch hier würde mich interessieren, wie Du darauf kommst. Belege?

Ich würde eher sinnvoll finden, das Nutzungsrecht für dritte zu streichen UND dafür lieber eine Klausel einfügen, daß der Betreiber des Boards nicht haftbar gemacht werden kann, wenn Mißbrauch passiert.
Schöne Idee, das mit der Entlastungsklausel, funktioniert aber nicht. Jedenfalls nicht im Fall des Vorwurfs eines qualifizierten Verschuldens.

Dann laßt doch um Himmels Willen einen Anwalt an die Formulierungen, der davon was versteht!
Auch wenn die Vergütung des Rechtsanwalts außerhalb der Forensik nach RVG (im Gegensatz zur früheren BRAGO) verhandelbar ist: welchen Spendenbetrag in vierstelliger Höhe und harter Währung von Dir darf ich notieren? ;)

Ich bin mir sicher, daß man die interne Nutzung innerhalb des Boards so regeln kann, daß es erstens sinnvoll, zweitens möglich, drittens legal und viertens geschützt ist.
Wir haben für Deinen konkreten Vorschlag immer ein offenes Ohr; nur her damit. :)

die machen das nicht, weil sie nichts besseres zu tun haben. Sondern weil unsere Rechtssprechung, die dann noch nicht einmal einheitlich ist, jeden der eine Webseite betreibt, dazu zwingt, sich gegen alle nur erdenklichen Fälle abzusichern. Übrigens ist jeder der meinen Beitrag jetzt hier liest ein Dritter :D
So einfach kann Recht sein. Ja, stimmt genau. :great: Und wer als Boardbetreiber meint, dem sei nicht so, der ist entweder ein Träumer oder handelt in hohem Maße fahrlässig.

dösofskaipod;4293579 schrieb:
Geht es nicht, dass man allen Dritten außerhalb des Boards, nur Leserechte gibt, aber keine weiteren Nutzungsrechte
Darüber haben wir uns auch den Kopf zerbrochen. Mit den Leserechten geht allerdings die Möglichkeit des „copy & paste“ bzw. „Ziel speichern unter ...“ einher. Es ist daher ein Leichtes, Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zu kopieren. Außerdem können auch resgistrierte User Schindluder treiben und Inhalte an Außenstehende weitergeben, ohne dass es mit ökonomisch vertretbarem Aufwand nachweisbar wäre.
 
Das ist eine etwas, sagen wir mal, "originelle" Rechtsauffassung. Kannst Du Deine These belegen oder wenigstens erläutern?

Ok, ich hatte zwar nur ein Semester "Recht für Informatiker", aber ein paar Sachen sind hoffentlich noch hängen geblieben.

Äh, das ist nicht "originell", das ist eine Tatsache und folgt direkt aus Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Gehen wir mal von einem Foto aus (da Fotos immer urheberrechtlich geschützt sind, bei Texten bedarf es einer gewissen "Schöpfungshöhe"), das ich auf meiner Webseite veröffentliche . Außer anschauen darf erst mal keine anderer damit etwas machen:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377

Nur ein paar Beispiele dazu:

"
§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
"

Kopiert jemand das Bild und stellt es auf seine Webseite ist das nicht erlaubt und ich kann dagegen vorgehen, da gabs ja mal einen berühmten Fall mit Kochbuchfotos und vielen, vielen Rechnungen an Leute, die die Fotos selbst auf ihre Seiten geladen hatten ...

Wenn ihr die User aber "zwingt" jedem auf der Welt Nutzungsrechte einzuräumen und darf auch jeder legal alles mit den hier geposteten Fotos und Texten machen. Ich dürfe also auch alle Reviews speichern und auf meine eigene Webseite setzen. Da man sicherlich auch das Recht zur Bearbeitung eingeräumt hat kann muss ich nebenbei nicht mal den Namen des eigentlichen Urhebers stehen lassen, wenn er im Text vorkommt.

Wie der Kollege schon sagte, klar kann man viel tun, die Frage ist nur, ob mans auch darf und ob der Urheber dagegen vorgehen kann, wenn mans getan hat.
 
mir gefällt artikel 13 auch nicht.
13. Der Nutzer gewährt dem Forum das unentgeltliche Recht, sämtliche von ihm eingestellten Inhalte (dies umfaßt neben Texten u.a. auch Bilder, Videos etc.) zeitlich und örtlich unbegrenzt und nicht ausschließlich zu nutzen. Zum eingeräumten Nutzungsrecht gehört auch das Recht, Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu löschen, zu ändern, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen. Darüber hinaus räumt der Nutzer Forumsteilnehmern und Dritten die einfachen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts an diesen Inhalten ein und gestattet, die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
wenn man die regel auslegt, gewährt sie dem musiker-board, dass die zb. im komponieren-unterforum geposteten songs in nem studio aufzunehmen und zu veröffentlichen (bei nennung des namens des komponisten). der musiker würde dabei kein anspruch auf den gewinn haben - wenn also das musiker-board album in den charts landet, hat der komponist nichts davon, ausser dass sein name bzw nickname im booklet steht.
und das ist die sache, die ich extrem bedenklich finde.

ich denke mal, so ist es unbedenklicher. hatte mal ein semester Ö-recht.
13. Der Nutzer gewährt dem Forum das unentgeltliche Recht, die von ihm veröffentlichten Textinhalte zeitlich und örtlich unbegrenzt und nicht ausschließlich zu nutzen. Zum eingeräumten Nutzungsrecht gehört auch das Recht, Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu löschen, zu ändern, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen. Die vom Benutzer veröffentlichten lyrischen (Umfasst auch die als oben beschriebenen Textinhalt dargestellten Werke, sofern als solche gekennzeichnet), musikalischen, bildlichen, videografischen und sonstigen Kreationen dürfen vervielfältigt, gelöscht, bearbeitet, übersetzt und gespeichert sowie innerhalb des Musiker-Boards für die Forenteilnehmer und Dritte dargestellt werden. Eine Veröffentlichung, Aufführung, Darstellung, oder sonstige kommerzielle wie inkommerzielle Verbreitung ausserhalb des Musiker-Boards ist für diese Werke ohne Zustimmung des Urhebers ausgeschlossen. Der Nutzer räumt Forumsteilnehmern und Dritten die einfachen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts an den Textinhalten und Werken ein und gestattet, die Textinhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen. Das Musiker-Board übernimmt keine Haftung für Verstöße seitens Dritter.
letztendlich bin ich kein jurist, aber das ganze sagt im grunde aus, dass unsere ganzen forenbeiträge zwar dem forum gehören, aber unsere veröffentlichten songs etc nur hier ausgestellt werden dürfen und nicht an irgnedwelche websites etc weitergegeben dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
<°}}}<;4294778 schrieb:
Der Nutzer räumt Forumsteilnehmern und Dritten die einfachen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts an den Textinhalten und Werken ein und gestattet, die Textinhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Versteh ich nicht, jetzt können Dritte (also jeder) die Werke doch wieder unentgeltlich legal verbreiten, senden und aufführen, oder nicht?
War es nicht genau das, was du verhindern wolltest?
 
<°}}}<;4294778 schrieb:
wenn man die regel auslegt, gewährt sie dem musiker-board, dass die zb. im komponieren-unterforum geposteten songs in nem studio aufzunehmen und zu veröffentlichen (bei nennung des namens des komponisten). der musiker würde dabei kein anspruch auf den gewinn haben - wenn also das musiker-board album in den charts landet, hat der komponist nichts davon, ausser dass sein name bzw nickname im booklet steht.
und das ist die sache, die ich extrem bedenklich finde.

So hatte ich das beim ersten Lesen auch interpretiert: Alle Inhalte, die man hier im Board zur Diskussion stellt, werden allein durch das Einstellen automatisch zu 'Public Domain' und können danach beliebig von jeder Person so verwurstelt und verwertet werden, wie es ihr in gerade den Sinn kommt.

Ein Abgrenzung zwischen den Daten, die zum Betrieb des Boards notwendig sind, und den künstlerischen Inhalten der User fände ich auch sehr angebracht.
 
Kann man nicht einfach die erlaubten Nutzungsrechte weiter eingrenzen? Also hier auf das Board im Rahmen von Diskussionen und Antworten mit Zitaten? Und alles andere einfach weglassen?

Das Suchmaschinen das Board harvesten ist wohl jedem bekannt, aber darum muss man sich AFAIK nicht kümmern und auch nicht entsprechende Rechte einräumen. Klar, Google deswegen verklagen kann man aber wohl auch nicht, wenn mans nichts möchte reicht ja ne einfache robots.txt. Aber man will ja eh im Google-Index auftauchen. :)
 
da viele von uns ja auch bei mySpace 'vertreten' sind - schaut mal die dortigen Bedingungen an, auch wenn da mehr Text steht, die Aussage ist letztendlich die gleiche wie hier.

Warum wohl ....
 
da viele von uns ja auch bei mySpace 'vertreten' sind - schaut mal die dortigen Bedingungen an, auch wenn da mehr Text steht, die Aussage ist letztendlich die gleiche wie hier.

Warum wohl ....

Also kann ich mir beliebige MySpace-Songs nehmen, auf CD brennen und verkaufen ohne das ich den Erstellern etwas von dem CD-Erlös abgeben muss? Gut zu wissen, wenn ich mal wieder Geld brauche. :)
 
da viele von uns ja auch bei mySpace 'vertreten' sind - schaut mal die dortigen Bedingungen an, auch wenn da mehr Text steht, die Aussage ist letztendlich die gleiche wie hier.

Warum wohl ....

Nene. Myspace:
Inhalt, der als "privat" gekennzeichnet ist, darf von MySpace jedoch nicht außerhalb der MySpace Services und verlinkten Services verbreitet werden. Diese beschränkte Lizenz gewährt MySpace nicht das Recht, Ihren Inhalt außerhalb der MySpace Services oder verlinkten Services zu verkaufen oder auf sonstige Weise zu verbreiten. Wenn Sie Ihren Inhalt aus den MySpace Services entfernen, werden wir die Verbreitung so bald wie praktikabel und möglich einstellen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verbreitung aufhört, endet auch die Lizenz.

Insbesondere ist die Abtretung der Nutzungsrechte widerruflich und nicht etwa zeitlich/örtlich unbeschränkt. Dadurch eignet sich Myspace auch für zeitlich beschränkte Werbeaktionen. Das ist meines Wissens nach auch bei Youtube so. Aber genau das ist beim Musiker-Board anders.
 
Also kann ich mir beliebige MySpace-Songs nehmen, auf CD brennen und verkaufen ohne das ich den Erstellern etwas von dem CD-Erlös abgeben muss? Gut zu wissen, wenn ich mal wieder Geld brauche. :)
richtig lesen ! und vor allem keine eigene Interpretation der Gesetze!

Nein, das darfst Du nicht - die Regel schützt nur mySpace davor, von dem Urheber dafür belangt zu werden wenn Du so etwas tust.

Recht, Gesetze und Rechtsempfinden sind völlig unterschiedliche Dinge - oder wie mein Anwalt immer sagt 'Bei Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil'

Die Gesetze werden doch nur deswegen immer verworrener, weil es immer wieder Leute gibt, die für eigenen Profit, jede noch so kleine Lücke suchen :evil: und um sich davor zu schützen, entstehen dann solche Bedingungen bzw. Regeln, die nach Möglichkeit jede Eventualität und Lücke abdecken.

Vereinfacht ausgedrückt - ohne diese Regelung wäre der Betrieb eines Forums, Blogs oder sonstiger WEB2.0 Technik nicht möglich bzw. für den Betreiber so etwas wie Selbstmord.

@Fahnder
das wichtige steht gleich in den ersten Worten!! 'Inhalt, der als "privat" gekennzeichnet...' - und um private Daten geht es ja hier in der Regel 13. nicht.
 
Die Gesetze werden doch nur deswegen immer verworrener, weil es immer wieder Leute gibt, die für eigenen Profit, jede noch so kleine Lücke suchen :evil: und um sich davor zu schützen, entstehen dann solche Bedingungen bzw. Regeln, die nach Möglichkeit jede Eventualität und Lücke abdecken.

Oder alternativ, weil das Gesetz von Ahnungslosen verwaltet wird. (Also Gesetzentwurf, Rechtssprechung, Exekutive)

@Fahnder
das wichtige steht gleich in den ersten Worten!! 'Inhalt, der als „privat“ gekennzeichnet...' - und um private Daten geht es ja hier in der Regel 13. nicht.
Ja könnte man denken, hab ich auch unsauber zitiert. Es geht im 1. Satz noch um die "privat" Kennzeichnung, im nächsten aber wieder um die "beschränke Lizenz". Das Musiker-Board hat nun keine "privat"-Kennzeichnung, was ein Leistungsmerkmal von Myspace ist und dem Benutzer sozusagen eine zeitliche Rechteverwaltung ermöglicht. Noch aufregender ist der Service von Myspace "Wenn Sie Ihren Inhalt aus den MySpace Services entfernen, werden wir die Verbreitung so bald wie praktikabel und möglich einstellen" - dies steht nun direkt im Gegensatz zum Grundgedanken von Board Regel 13. Im Übrigen schlage ich vor, Regel 13 zu streichen und den Inhalt nach Regel 14 zu verlegen. Nur mal so :)

* Anm: Den vollständigen Wortlaut der Myspace-Nutzungsbedingunen vom 29.6.2009 findet man übrigens hier, das Zitat von oben stammt aus Abschnitt 6.1
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig lesen ! und vor allem keine eigene Interpretation der Gesetze!

Nein, das darfst Du nicht - die Regel schützt nur mySpace davor, von dem Urheber dafür belangt zu werden wenn Du so etwas tust.

Ich habe richtig gelesen! Ich habe nur deine Aussage weiter geführt, wonach die Regeln bei MySpace genau so wären wie hier. Demnach hätte dann jeder einzelne MySpace-Besucher uneingeschränkte Verwertungsrechte an sämtlichen Bildern und Songs unter MySpace.com und dadurch die Erlaubnis, mit den Inhalten zu tun, was auch immer er will. Genau das lese ich aus dem letzten Satz:

Darüber hinaus räumt der Nutzer Forumsteilnehmern und Dritten die einfachen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts an diesen Inhalten ein und gestattet, die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
 
damit das hier auch vollständig ist - bzw. der Passus, der Inhaltlich zu Regel 13. passt

Mit dem Posten von Inhalt auf den/über die bzw. in Verbindung mit den MySpace Services gewähren Sie MySpace eine beschränkte Lizenz, den Inhalt lediglich auf den/über die bzw. in Verbindung mit den MySpace Services zu nutzen, zu modifizieren, daraus zu löschen, zu ergänzen, öffentlich darzubieten, zu reproduzieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verbreitung über die MySpace Services an Anwendungen, Widgets, Websites sowie Mobil-, Desktop- oder andere Services, die mit Ihrem MySpace Account ("verlinkte Services") verbunden sind. Dazu gehört ohne Einschränkung auch die Verbreitung eines Teils oder der gesamten MySpace Services und die darin beinhalteten Inhalte in beliebigen Medienformaten und über beliebige Medienkanäle.

aber wie auch immer, hier gilt die Regel 13 und wem das nicht passt, der sollte einfach keine seiner Werke hier veröffentlichen und auch sonst nirgends.
 
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