(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

was ein Case angeht, da würde ich immer fragen und nicht davon ausgehen, dass bei eine Gitarre automatisch das Originalcase dabei sein muss.
a020.gif
 
Was da nicht drin steht wird offensichtlich nicht mit verkauft, auch wenn es "serienmäßig" dazu gehört.
Das ist natürlich völlig legitim, kann aber (siehe oben) im blödesten Fall auch mißbräuchlich genutzt werden.

Noch ein Nachtrag: Habe vor kurzer Zeit einen Marshall JVM410H mit Box gekauft für einen guten Preis. Als ich vor Ort war, lag da noch der zugehörige Bodentreter bei. Angesichts des Preises war ich nicht davon ausgegangen, dass es den dazu gab und er war auch nirgendwo auf dem Foto zu sehen. Am Ende hat mir der nette Kollege noch zwei Lautsprecherkabel und den Fußtreter mitgegeben ohne Aufpreis. Also es ist nicht alles schlecht auf EBK! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Bitte richtig lesen und nicht aus dem Zusammenhang reißen! Mein Zitat bezog sich auf den AUSLIEFERUNGSZUSTAND! Also die Frage, wie Fender die Gitarre liefert.
Von Auslieferungszustand hat aber, außer dir jetzt, niemand gesprochen. Und die Frage, wie Fender Gitarren ausliefert, ist auch irgendwie nicht Thema...
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich hatte dadurch mal eine Irritation mit einem Verkäufer
Jo, die hätte ich auch. Liegt aber an dir, wenn du als Käufer Dinge erwartest, die weder generell üblich sind, noch in einer Verkaufsanzeige erwähnt werden.
 
Wie du anhand der damaligen Reaktionen auf meinen Post siehst, gibt es eben keine generelle Üblichkeit. Die einen sehen es so, die anderen anders. Welche Variante du für richtig hältst wissen wir. Aber du kannst doch nicht das, was ein Teil für richtig hält, als tatsächlich richtig und selbstverständlich oder üblich feststellen?

Was spricht denn bloß dagegen, als Verkäufer den Satz aufzunehmen, dass nur das, was auf einem Bild ist, auch geliefert wird?

Und was spricht auf Seiten des Käufers dagegen, nachzufragen?

Ich habe ein sensibles Thema aufgezeigt, das offenbar nicht jeder auf dem Schirm hatte und Lösungen vorgeschlagen. Soll lieber jeder seine Ansicht für richtig halten und dann geklagt werden? Das freut nur die Rechtsanwälte. Wenn du schreibst, die eine Variante sei generell üblich und selbstverständlich, dann förderst du diese Folgestreite vor den Gerichten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 6 Benutzer
Mich hat die Erfahrung gelernt. Immer genau nachzufragen wenn nicht aufgelistet/Foto was wirklich dabei ist .

Hatte mal einen Verstärker gekauft der kam sogar ohne das Standard storm Kabel .

Tja war nicht aufgeführt in der Anzeige also nicht mit gegeben. Wobei ich sagen muss ein kalt Geräte Standard storm Kabel sollte schon drin sein und gehört dann doch für mich selbstverständlich dazu.

Hatte zum Glück noch einige Storm kabel von aussortieren PC's .
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
So wieder mal eine erfreuliche Erfahrung gemacht.
Auf eine meiner Anzeigen hat sich letzte Woche jemand gemeldet. Kurz miteinander telefoniert. Aus zeitlichen Gründen für heute einen Termin ausgemacht.
Er kam mit seiner ganzen Band und einem Verstärker - hat die Gitarre ausprobiert - wurde von der Band für gut befunden bezahlt und mitgenommen. (y)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 7 Benutzer
punkadiddle
  • Gelöscht von stoffl.s
  • Grund: Boardregel #3: Nettiquette
DirkS
  • Gelöscht von stoffl.s
  • Grund: Bezug gelöscht
allerdings ohne den herstellerseitigen Akku
Da hättest du aber IMHO sehr gute Chancen gehabt, so etwas nachzuverlangen bzw. den Kauf rückgangig zu machen. Denn ohne so etwas kann man das Gerät nicht betreiben (bzw. bei portablen Geräten nur mit Anschluss ans Netz betreiben, was dann die portable Nutzung ausschliesst). Selbst ne Liste, was dabei ist, nützt halt nur, wenn man weiß, dass der Akku nicht fest im Gerät ist. Schliesslich wird das Gerät ja nicht als defekt/zum Basteln verkauft. Ich hab mal nen Drucker gebraucht gekauft, der kam bei mir ohne Druckpatronen an, und eBay hat mir recht gegeben, dass ohne solche ein Drucker nicht komplett ist und das Fehlen durch den Käufer erkennbar gemacht werden müsste.

Bei Gitarren ist ein Koffer nicht zur Funktion notwendig, insofern bin ich auch eher der Meinung, wenn so etwas in der Anzeige nirgendwo auftaucht, kann man den auch nicht verlangen. Egal ob der bei der Originalgitarre dabei war oder nicht. Viele Verkäufer würden sogar abstreiten, dass sie den Tremoloarm liefern müssen, wenn der nicht mit abgebildet oder erwähnt ist. DAS wäre IMHO eher was, wo man verschiedener Meinung sein kann. Aber wie gesagt - nachfragen macht schlauer. Es sei denn, man will die Gitarre sowieso kaufen und behält das "in der Hinterhand" :evil: :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hättest du aber IMHO sehr gute Chancen gehabt, so etwas nachzuverlangen bzw. den Kauf rückgangig zu machen.
Das kann gut sein, aber was da an Stress, Ärger, Zeit und ggfs. auch Kosten dranhängt, muss der mögliche (!) Gewinn ja erst einmal aufwiegen. Viele kommen mit so Maschen bestimmt durch, weil die Geschädigten (so wie ich) genervt resignieren statt einen Rechtsstreit zu beginnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich denke mal es kommt doch immer auf die Situation an.
Gehörte zu einer Gitarre ab Werk eine Koffer dazu, und dieser ist auch auf den Bildern zu sehen und nicht ausdrücklich erwähnt das er nicht Teil des Angebotes ist gehe ich auch davon aus das ich den mitkaufe.
Ist kein Koffer auf den Bildern -> frage ich nach. Kommt dann halt auf den Preis an.
Gab es orig. kein Koffer dazu würde ich immer lieber nachfragen. Ebenso wenn die Gitarre im Gigbag ausgeliefert wurde das aber nicht mit zu sehen ist und auch nicht erwähnt.
Gerade bei Formen etwas abseits Strat/Tele/LP ist es ja nicht immer leicht einen vernünftigen Koffer zu bekomme.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
weil es für die Staatsanwaltschaft uninteressant sein könnte
Die Polizei nimmt die Anzeige nur auf, mehr nicht
Jup, habe Anfang des Jahres eine Anzeige erstattet wegen nicht Lieferung. Habe bis heute nichts von der Staatsanwaltschaft gehört. Lt. Polizist sollte das aber Mai sein, wenn ich etwas höre. Im schlimmsten Fall.

Zu den Anekdoten:
Habe vorgestern nen Steavens Brian 35 geliefert bekommen. Ansich ein Schnapper, aber leider suboptimal verpackt. Der war freifliegend verpackt, also nen bisschen Karton zusätzlich mit reingepackt, keine Polsterfolie oder Packpapier. Nun ausgepackt, angeschlossen, auf Low (Emdstufenwahlschalter Low und High vorhanden) alles i.O., auf High war es wie nen Tremolo, ständige Lautstärkeschwankung. Den Verkäufer angeschrieben, telefoniert und er hatte mir noch nen Video geschickt, wie er den vor verpacken gespielt hat. Da war er voll i.O.. Gestern Amptech angerufen, abgeklärt, dass die Endstufenröhren wohl i.O. sind, er wolle sich das angucken, vielleicht nen Kondensator auf der High-Einstellung. Nun, da auch Low alles i.O. war, habe ich etwas gespielt und nach 5 Minuten wird eine Endstufe knallrot und es fängt an zu stinken und qualmen. Jetzt ist ein Widerstand an der Röhre durch, hat das Board etwas geschmurgelt ... die Geräuschkulisse glich auch dem Soundtrack eines Horrorfilms.
Jetzt hoffe ich, dass nur Röhren und Widerstand im Eimer sind und nicht der Trafo.

Das erste mal ein Transportschaden bei einem Amp! Hab den Verkäufer auch gebeten, künftig auf eine bessere Verpackung zu achten. Als ich den Karton angenommen hatte wurde mir schon ganz flau.
 
Ist doch wurscht, obs beim Verkäufer funktioniert hat. Er ist der Versender und trägt die Haftung bei einem eventuellen Transportschaden.

Ich persönlich würde den Schaden nicht auf mir sitzen lassen, du hast hoffentlich ordentliche Fotos von der mangelhaften Verpackung gemacht?
 
Wenn dir schon beim Angesicht der Verpackung flau wurde, hätte ich es gar nicht angenommen (wenn es so offensichtlich ist schon 🤷‍♂️
 
Ist doch wurscht, obs beim Verkäufer funktioniert hat. Er ist der Versender und trägt die Haftung bei einem eventuellen Transportschaden.
Leider nein, wenn nichts anderes vereinbart ist trägt nach dem BGB der Empfänger das Transportrisiko. Absurd, aber so ist leider die Rechtslage.
Er kann nur Schadensersatz vom Versender fordern, wenn er u.a. dessen Ursächlichkeit und Verschulden nachweisen kann. Also die schlechte Verpackung und deren Kausalität gerade für diesen Schaden.
Noch lustiger wird`s wenn die Post/DHL/UPS schuld sind, dann läuft das über Drittschadensliquidation, das würde aber hier zu weit führen.
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 5 Benutzer
Jo, bei ungenügender Verpackung haftet auch der private Versender / Verkäufer. Aber so richtig lecker ist das bestimmt nicht, das durchzuklagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ohne Jurist zu sein: Ja, prinzipiell schon, beim C2C Geschäft "[...]geht Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat[...]".
Ein "zufälliger Untergang" liegt allerdings nur dann vor, wenn weder Käufer noch Verkäufer diesen Untergang zu vertreten haben. Hat der Verkäufer einen Untergang durch Verpackungsmängel zu vertreten, so liegt der Fall bei ihm. Dahingehend wurde auch schon gerichtlich entschieden, aber ja, man braucht u.U. einen langen Atem dazu.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Eben, daher: gar nicht erst annehmen. Wie man dann seine Kohle zurück bekommt, ist dann anderes Thema…. :ugly: :bang:
daher verpacke ich meinen Kram zum verschicken nahezu bullet proof, auch wenn mich das Geld, Schweiß und Nerven kostet…..besser als spätere Reklamationen …das war „nur“ eine Squier (by fender 🙈*scnr*) im Koffer (der war aber von fender und Teil der Aktion *scnr2*)
1F80E507-D10B-4988-AFB5-AEB90AB4FCC0.jpeg
2B0DBB81-CD59-4BD7-95D2-9F6475194596.jpeg

Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich lege übrigens sehr großen Wert beim verkaufen, dass alles dokumentiert und kommuniziert wird…so bekommt der Kunde Bilder vom verpacken und vom Paket als solches und sofort nach Abgabe die Tracking Nummer . Und ich bitte die Kunden auch immer um Feedback wenn angekommen…das klappt nahezu immer und manchmal gibt es sogar Fotos zurück 👍 hier Beispiel einer G Artigen Gitarre…(ich habe Hals und kopfplatte sogar extra mit einer Wolldecke verpackt, weil ich keinen Koffer hatte…beim verpacken und wie es ankam…
799CDBA7-96A9-442B-B45A-7627CA6293F0.jpeg
3AD9E571-EDAC-4A54-9F3A-293679E04A85.jpeg
ED826963-048B-4986-B9F1-CB0C97CA5E0C.jpeg
C393A369-D5E8-4AFA-B987-744D010E016A.jpeg


so mache EK Spaß 😎
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 7 Benutzer
sehr vorbildlich (y)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Mit Fender Gitarren (Schraubhals) hatte ich noch nie Probleme.
Auf die kann man eigentlich ne Briefmrke draufkleben und in den Briefkasten werfen.

Bei Gitarren mit eingeleimten Hals sieht es schon anders aus, die sind erheblich fragiler.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich habe schon länger aufgegeben, Dinge, die kaputt gehen können, weil man sie nicht wirklich sicher verpacken kann, auf mein Risiko zu versenden. Wenn ein Käufer das unbedingt will, mache ich das auf sein Risiko. Bei privaten Geschäften geht das nämlich. Verpacken, Foto schicken und, wenn der Käufer zustimmt, dass die Verpackung in Ordnung ist, per DHL (oder manchmal auch mit speziellen Versendern, die auf bestimmte Transporte spezialisiert sind) mit Aufkleber "Glas, zerbrechlich", versenden.

Wer den Nervenkitzel sucht und zusätzlich Versandkosten sparen will, macht das mit Hermes :cool:

keep on kleinanzeigin`
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben