(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

Eijeijei, jetzt gehts ans Eingemachte. Unangenehme Wendung. Hätte dir gewünscht daß der Amp doch noch ohne juristischen Druck bei dir eintrifft. Na ja, wat mutt dat mutt....
 
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@Linus-T-Schnütz

Ich hatte neulich auch meinen ersten Betrugsfall bei den Kleinanzeigen, nach Jahren unproblematischer Käufe. Meine Verkäufe waren eh immer unproblematisch und seriös. :-D

Der Verkäufer hat auf Nachfragen, wenn überhaupt, bestenfalls so ca. alle zwei Wochen reagiert, und dann recht patzig.
Ich solle beim Paketdienst nachfragen, wo denn mein Paket bliebe, aber Sendungsnummer bzw. Einlieferungsbeweis blieb er aber immer schuldig. Soviel zum Thema Nachfragen beim Paketdienst. :rolleyes1:
Er war übrigens ebenfalls aus dem Ruhrgebiet, aber das ist sicher Zufall bei der Region mit der größten Bevölkerungsdichte in Deutschland. :-D

Nach einigen Wochen war ich dann bei der Polizei mit der Frage, ob ich Anzeige erstatten soll.
Es ging um 100 €uro, ich war mir daher nicht sicher, ob so ein Betrag nicht als Geringfügigkeit abgetan würde.
Der Polizist riet mir aber, in jedem Fall Anzeige zu erstatten. Sie brauchten meinen Zahlungsnachweis und die Kommunikation als Screenshot.
Das Material wurde dann der Staatsanwaltschaft übergeben. Man würde mich benachrichtigen, wie und was, aber ich müsste Geduld haben.
Das ist der aktuelle Stand.

Einen Anwalt habe ich bisher nicht beauftragt, auch keinen Rechtsschutz.
Mal sehen, ob das notwendig werden wird.

Ich wünsch Dir viel Erfolg in Deiner Sache, halt uns auf dem Laufenden, das ist sicher interessant für viele Leser hier. :)
 
@Linus-T-Schnütz

....

Nach einigen Wochen war ich dann bei der Polizei mit der Frage, ob ich Anzeige erstatten soll.
Es ging um 100 €uro, ich war mir daher nicht sicher, ob so ein Betrag nicht als Geringfügigkeit abgetan würde.
Der Polizist riet mir aber, in jedem Fall Anzeige zu erstatten. ....

Wenn man will, daß der Sache unbedingt nachgegangen wird (... so vermute ich das auch hier) stellt man STRAF-ANTRAG.
Dazu muß man der Geschädigte sein.

Abgrenzung hierzu: Straf-anzeige.
Die kann jeder stellen, und hier werden die Ermittlungen oft wegen Geringfügigkeit und/oder fehlendes öffentliches Interesse eingestellt,
als sei es kein öffentliches Interesse jedweder Art des Betruges Einhalt zu gebieten.

Da könnte man auch von einer gewissen Form der "Monetär-Justiz" sprechen, wenn es nicht mehr um Rechtsgrundsätze, sondern irgendwelche Kosten geht.
(Jemand der 1000 Euro Monatseinkommen hat, ist bei 100€ Schaden mehr betroffen, als der mit 10000 Euro Einkommen!)
 
@Pie-314

Danke für deinen Erfahrungsbericht. Bei 100€ hätte ich es mir auch überlegt, ob ich da so ein großes Tamtam mache. Aber eigentlich sollte man es schon machen. Denn fünfmal hundert Euro sind auch fünfhundert.

Ich habe die komplette Kommunikation gesichert, Bestätigung der Überweisung und schon als die Anzeige noch online war, einen Screenshot gemacht.
Zudem habe ich, als ich die Nutzerin bei Kleinanzeigen gemeldet habe, nochmal eine Übersicht der Anzeige bekommen. An Dokumenten sollte es hoffentlich nicht mangeln.

Bin mal gespannt, was der Anwalt sagt.
 
Falls du eine Selbstbeteiligung hast würde ich evtl. warten was bei den Ermittlungen der Polizei rauskommt.
Sonnst schmeißt du nochmal Geld hinterher.
Falls die Polizei jemanden ermittelt kann man ja immer noch "Privatrechtlich", den Schadensersatz einklagen.
Falls die Polizei wie bei mir die Ermittlungen einstellt macht es keinen Sinn den RA zu beauftragen.
Meine Meinung
 
Anzeige erstattet, Termin beim Anwalt am Donnerstag.
Mir ist nicht ganz klar für was du zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt brauchst.
Ich wünsche dir aber auf jeden Fall viel Erfolg, dass sich alles noch zum Guten wendet. ;)
 
Ich hatte die Tage auch ein merkwürdiges Erlebnis mit Ebay Kleinanzeigen. Jemand inserierte ein Keyboard für 1.200.- €. Ich hatte höflich und in ganzen Sätzen (mit Anrede und Grußformel) nachgefragt, ob er es auch für 1.000.- abgeben würde. Keine Reaktion.

Einige Tage später wurde die Anzeige aktualisiert. Preis jetzt 1.100.- €. Ich nochmal angefragt, weil ich nicht sicher war, ob meine Nachricht angekommen war. Keine Reaktion.

Einige Tage später wurde der Preis dann auf 1.000.- € aktualisiert. Ich also nochmal angeschrieben, dass ich sehr interessiert wäre. Wieder keine Reaktion.

Einige Tage später wurde der Preis auf 900.- € aktualisiert und einige Stunden später war die Anzeige gelöscht.

Sehr merkwürdig. Ich vermute, da wollte nur jemand den Marktwert testen.
 
Sehr merkwürdig. Ich vermute, da wollte nur jemand den Marktwert testen.
gut möglich
ich sage es nochmal
seit Anzeigen im Internet kostenlos sind, gibt es ganze menge Spinner
früher hat eine Anzeige Geld gekostet (Printmedien) da war alles viel seriöser
 
Ich vermute, da wollte nur jemand den Marktwert testen.

Diese Spezialisten übersehen dabei aber gerne ein juristisches Faktum: Wenn ich eine Ware um einen bestimmten Preis anbiete und jemand dieses Anbot annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande, an den beide Seiten gebunden sind.
Selbst der Nachweis über das Zustandekommen kann leicht erbracht werden, weil ja das Anbot feststeht und die Annahme durch Mail nachweisbar ist.
Wenn dann vom Verkäufer oft noch herumgetan wird, ob der nun verkauft oder nicht, ist das larifari, weil man das auch nur mehr beidseitig aufheben kann.

Soweit die graue Theorie. In der Praxis stellt sich meist die Frage, ob man nun wirklich versuchen möchte, die Einhaltung des Vertrages einzuklagen.
Rein rechtlich hätte man damit vermutlich gute Chancen, aber den Anbietern ist auch bewusst, dass sich kaum einer antun würde, vor Gericht zu gehen und Zeit und Geld zu riskieren.
Meist geht´s ja auch um keine elementar wichtigen Dinge und oft auch um Angebote, die wieder kommen.

Als ich diesen Sachverhalt letztlich einem solchen Spinner dargelegt habe, ist er untergetaucht, hat das Inserat und alle anderen auch gelöscht und war weder über den Kontakt noch telefonisch erreichbar.
Ganz wurscht war es dem offenbar doch nicht.

Sollte man aber ganz genau dieses eine Stück unbedingt haben wollen und der Verkäufer nach Zustandekommen der Einigung Zicken machen, wäre eine Klage durchaus zu erwägen.
 
Wenn ich eine Ware um einen bestimmten Preis anbiete und jemand dieses Anbot annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande, an den beide Seiten gebunden sind.
Bei ebay-Sofortkauf wohl schon. Da wäre der Rückzieher wohl schwierig.
Aber doch nicht bei den Kleinanzeigen. Ist ja wohl meine Sache, an wen ich verkaufe.
Das klingt so als ob man an den Ersten der Kaufabsicht bekundet verkaufen muß.:gruebel:
 
Ein Angebot ist lediglich als invitatio ad offerendum (Einladung zur Abgabe eines Angebots) zu verstehen. Der Käufer gibt dann erst ein Angebot ab, woraufhin der Käufer noch zustimmen muss, da bei einem Angebot dieser Art dem Verkäufer idR der Rechtsbindungswille fehlt.
Dies gilt gerade vor allem bei Angeboten im Internet.
Achtung: Ausnahme ist das "normale" eBay. Hier gilt das ad incertas personas -> Angebot an unbestimmte Personen.
 
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Der Käufer gibt dann erst ein Angebot ab, woraufhin der Käufer noch zustimmen muss, da bei einem Angebot dieser Art dem Verkäufer idR der Rechtsbindungswille fehlt.
So sehe ich das, ohne juristische Detailkenntnisse, auch.
Wenn's paßt, dann bekommt der Käufer von mir 'ne offizielle Bestätigung über den Abschluß des Kaufvertrages und dann geht das seinen Gang.
Immer so gemacht, immer so funktioniert.
 
Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Konkret meinte ich einen Fall wie mir zuletzt passiert.

Angebot in willhaben. Ich nehme an und zwar ohne wenn und aber, ohne Preisverhandeln, ich sage ja, ich kaufe zum Angebotspreis und ersuche um eine Kontonummer.
Der Verkäufer schreibt eine Zustimmung, wenn auch nicht juristisch formuliert, in meinem Fall, "Okay - gehört dir".

Dann macht er Rückzieher, überlegt, ob er noch verkauft, ob er vielleicht doch nicht versenden will, obwohl das angeboten war und ähnliche Blödheiten.
Das war sicher eine nachweisliche Einigung mit Bindungswirkung.

Aber soll ich den Spinner deswegen klagen? Zahlt sich nicht aus.
 
Das ist was anderes.
Mit "Okay - gehört dir" gibt er eine Willenserklärung ab.

Deswegen zu klagen lohnt sich absolut nicht - hier ist in meinen Augen der Aufwand wesentlich größer. Vor allem kann deine Rechtsschutzversicherung auch irgendwann mal sagen "keine Lust mehr, wenn du ständig klagst" und man hat ja auch nebenbei Kosten, welche nicht abgedeckt werden (Zeit, Fahrtkosten,...).
 
Vor allem Zeit und Ärger sind die Faktoren, sowas doch nicht zu verfolgen. Aber genau darauf bauen diese Schlitzohren ja und manchmal denke ich mir, man sollte das durchziehen.
 
dass ich durchaus auch auf eine gewisse Sicherheit beim Erwerb Wert lege, hat der Verkäufer von sich aus zugesagt, zuerst die Waren zu versenden.
Was Ich als Verkäufer niemals tun würde.
Ware gibt es grundsätzlich erst gegen Bares.Bin aber jederzeit damit einverstanden,das die Ware vor dem Kauf besichtigt/getestet werden kann.
Allerdings ist dann aber auch ein Kollege anwesend und die 9mm geladen im Schrank.
Man(n) kann ja nie wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist jemand an einem Update interessiert?

Kurze Zusammenfassung, ist nämlich etwas kompliziert.

- Bis Ablauf der Frist nichts vom Versender gehört
- Mittwochmorgen eine Sendungsnummer übermittelt bekommen
- Status online: Sendung konnte nicht zugestellt werden. Habe dann bei meiner örtlichen Postfiliale gefragt, wann die Sendung denn dann in der Filiale eintrifft.
- Paket heute morgen abgeholt. Grund, warum Sendung nicht zugestellt werden konnte: meine Straße und Hausnummer war falsch angegeben.
- Gewicht des Pakets wurde mit 3kg bei DHL angegeben. War nicht wirklich groß.

Und was war in meinem Paket?

Öffnen_16.jpeg

Eine Bluetooth-Lautsprecher-Box.

Wie gehts weiter?
Polizei und Anwalt sagen, ich muss die Möglichkeit der Nachbesserung geben. D.h. neue Frist bis nächsten Mittwoch, dass Geld überwiesen wird oder ich das bezahlte Produkt bekomme.
Dass dies Absicht ist, ist allen Parteien klar. Aber laut deutschem Vertragsrecht muss der Verkäufer die Möglichkeit haben.

Tut sich nichts, wird das Ermittlungsverfahren fortgesetzt und wohl probiert, an Daten des Verkäufers ranzukommen.

Mein Anwalt ist der Überlegung, ob es nicht ein Dreiecksbetrug ist.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Ebay-Kleinanzeigen-Betrug-Post-17961013.html

Lustigerweise ist auf dem Lieferschein für die Bluetooth-Box mein Name als Käufer angegeben. Sogar meine E-Mail, nur mit einem kleinen Schreibfehler, wurde angegeben.
Als Zahlungsweise wurde Heidelpay verwendet.
 
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