Also was in meinen Augen wirklich nicht geht, ist die gegen null tendierende Dichte von "qualifizierten" Service-Centern, jedenfalls von solchen, die Korg dafür akzeptiert.
Das mit dem Garantieverlust ist allerdings so ein Ding: Dass beim Öffnen eines solchen Geräts die Garantie automatisch erlischt, mag zwar für die (freiwillige) Herstellergarantie so gelten (jedoch: erstmal nachweisen...). Für die in Deutschland geltende gesetzliche Gewährleistung stimmt das nur bedingt, da kann sich der Hersteller auf die Hinterbeine stellen wie er will. Das ist nämlich ein Anspruch gegen den Verkäufer (der sich seinerseits beim Hersteller schadlos halten kann). Und da kommt es dann auf den Einzelfall an.
Es muss nämlich im ersten halben Jahr der Händler nachweisen, dass der Fehler durch den Benutzer verursacht wurde, erst danach kehrt sich die Beweislast um. Und selbst dann:
Wenn jetzt z.B. die Tastatur streikt, ein Data Wheel abbricht oder das Display plötzlich Streifen anzeigt, dann wird jeder einsehen, dass das mit einem evtl. Lüftertausch nichts zu tun hat - bzw. der Nachweis müsste dann erstmal geführt werden. Wenn man dann noch dokumentieren kann, dass der Einbau fachgerecht erfolgt ist (z.B. durch einen PC-Händler oder eine Elektronikwerkstatt) umso besser.
Lediglich wenn der später auftretende Effekt nachvollziehbar seine Ursache in neuen Komponenten hat, wird die Sache langsam spannend.
Man kann jetzt
a) selbst Hand anlegen und hoffen, dass alles klappt (wenn man es sich zutraut)
b) warten, bis die Garantie abgelaufen ist - dann ist es eh egal
c) Das Ding in eine vernünftige Fachwerkstatt bringen. Die sollten ja nun zumindest dafür haften, dass unmittelbar beim Einbau nichts kaputt geht - wenn das Teil also defekt zurückkommt, hat man da einen, der dafür geradesteht.
d) idealerweise bringt man sein Gerät natürlich zu dem Händler, bei dem man es gekauft hat und lässt den (oder die Werkstatt seines Vertrauens) das machen - denn das ist ohnehin der Ansprechpartner im Gewährleistungsfall. Ob das dann eine Korg-zertifizierte Werkstatt ist oder nicht, kann dir dann erstmal egal sein. Wenn dann nämlich was schiefgeht, kannst du den so oder andersrum in die Haftung nehmen: Wenn es nicht am Austausch des Lüfters liegt, haftet er sowieso, und wenn doch, dann natürlich auch, wenn er selbst den Lüfter eingebaut hat (hat einbauen lassen). Die Frage ist nur, ob dein Händler sich darauf einlässt. Ob der sich allerdings einfach so aus der Gewährleistung stehlen kann, wage ich mal anzuzweifeln, aber IANAL...
In meinen Augen wird mit dem Stichwort "Garantieverlust" viel Schindluder getrieben und Angst geschürt. Man nutzt aus, dass der gemeine Verbraucher "Garantie" und "Gewährleistung" eh nicht auseinanderhalten kann und hofft, dass der dann auch nicht weiter nachfragt...
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Mich würde mal interessieren, ob Korg Deutschland bzw. Korg&More überhaupt eine Herstellergarantie geben!? Korg USA macht das nach Registrierung - aber wohl nur für US-Kunden. Ich habe meinen in NL gekauft, daher nützt es wohl wenig, wenn ich in meinen Unterlagen stöbere.
Wenn es nämlich keine Herstellergarantie gibt, dann ist die Diskussion letztlich ziemlich müßig (für uns hier in D), denn die Rechtslage kümmert sich nicht um Vorgaben des Herstellers, sondern wenn, dann höchstens um Begriffe wie "sachgemäß" oder "fachkundig", wenn es um die Gewährleistung nach Änderungen am Gerät geht... Und da der Kronos innen drin (im Wesentlichen) nichts weiter als ein PC ist, kann man sich dann wohl im Ernstfall gute Hoffnungen machen, wenn man sich auf die einschlägige Rechtsprechung bei PCs beruft (und die gestattet - fachgerechten - Tausch von Komponenten ohne automatischen Verlust der Gewährleistung)