olduser,
vielleicht lohnt es sich doch mal, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um zu erfahren, welche Reparatur-/Austauschzeiten man als Kunde eines neuen/fast neuen Gerätes überhaupt hinnehmen muss.
Aus Kundensicht betrachte ich bei so einem Gerät, erst recht nach vorher bereits erfolgten Retouren, jede Wartezeit über zwei Wochen als bodenlose Unverschämtheit des Händlers und der Hersteller-Firma (mit welchen jeweiligen Anteilen, muss mich als Kunde nicht interessieren). Man gibt nicht mehr als 3000 Euro für etwas aus, was man dann wiederholt umtauschen muss und wochen- oder monatelang nicht benutzen kann.
Es würde mich sehr wundern, wenn ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale einem hier nicht ein paar hilfreiche Hinweise zur schriftlichen Setzung von Fristen oder Wandlungsforderungen geben könnte.
Schlucken würde ich solche völlig unverbindlichen Aussagen wie die des Store über "bei Glück vielleicht nur zwei Wochen" nicht! Aus zwei Wochen "im Glücksfall" können leicht "leider" sechs (mit Kommentar "kann man halt nix machen") werden. Der Musicstore will doch in seinem neuen großen Laden wahrscheinlich Kunden binden und nicht stehenden Fußes und auf Dauer direkt der Konkurrenz in die Arme treiben, oder?
Ich würde sowas auch nie mit einem der Verkäufer (die nach meiner Erfahrung im Store nicht immer vor Fachwissen glänzen) besprechen, sondern immer nur mit dem Abteilungsleiter.
Und wenn der taub oder begriffsstutzig ist: Anwalt. Schon aus Prinzip. Veräppeln lassen wir uns nicht, oder?
Alles gute für Deine Verhandlungen!