Miles Smiles
Helpful & Friendly User
Bei den Backing-Tracks brauchen wir uns wohl keine Sorgen zu machen, die sind ja keine Kompositionen und so viel ich mitbekommen habe, fallen die nicht unter das Urheberrecht sondern unter das Verwertungsrecht. Zumindest sofern da keine wirklichen Melodien darin vorkommen.
Und der Ersteller eines Backings wird wohl höchstens erst dann Einwände haben, wenn jemand z.B. ein Lehrbuch herausbrächte und dieses unerlaubt mit Begleitmusik aus anderen Publikationen ausstatten würde.
Aber ich bin kein Experte, genau genommen kenne ich mich da nicht wirklich aus, aber wer tut das schon?
Und der Ersteller eines Backings wird wohl höchstens erst dann Einwände haben, wenn jemand z.B. ein Lehrbuch herausbrächte und dieses unerlaubt mit Begleitmusik aus anderen Publikationen ausstatten würde.
Aber ich bin kein Experte, genau genommen kenne ich mich da nicht wirklich aus, aber wer tut das schon?