What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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@marcusFFM @Xanadu

Damit sind die Lager wohl klar aufgeteilt oder?

Darf ich davon ausgehen, dass ihr aus dem persönlichen Dialog von alleine auf die Sachebene zurück findet :nix: ...

Hier im Thread geht es nicht darum RECHT zu haben ... diesen Zustand können ausschließlich Gerichte herbei führen. Also gebt uns sachliche Information an die Hand und gut ist.

Merci
Martin
 
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marcusFFM
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musikuss
  • Gelöscht von hack_meck
  • Grund: Ansage übersehen
Ich habe vom Bayerischen Landesamt für Umwelt folgende Aussage:

zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Am 02.01.2017 treten zusätzliche Schutzvorschriften für gefährdete Baumarten völkerrechtlich in Kraft, die auch den Handel, die Verarbeitung und den Besitz von deren Holz betreffen. Hintergrund ist eine Änderung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), die zu einem besseren Schutz von tropischen Wäldern beitragen soll. Beispiele für die betroffenen Baum- und Holzarten sind Palisander (Dalbergia spp.) und verschiedene Arten Bubinga. Die Schutzschriften werden jedoch erst dann rechtskräftig für die Bürger der EU, wenn die EU die entsprechende Anhänge zur Verordnung 338/97 geändert und veröffentlicht hat, die das Washingtoner Artenschutzübereinkommen für die EU verbindlich umsetzt. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Bestandsvorerwerbsbescheinigun
gen sind für die Eigentümer von Instrumenten i.d.R. nicht erforderlich. Der Nachweis des Legalbesitzes ist bei Waren des Anhangs B nicht formgebunden, kann also z.B. auch über eine Kaufquittung erfolgen. Diese sollte allerdings gut dem Produkt zuordenbar sein, also eine genaue Bezeichnung enthalten und natürlich das Datum des Kaufs.
Die Quittung muss auch nicht ab Januar einer Behörde vorgelegt werden. Sie dient lediglich der Nachweisführung auf Verlangen, sollte aber bei einem Weiterverkauf mit übergeben werden.

Falls Sie über keinen Kaufbeleg mehr verfügen und den Vorerwerb auch nicht über andere Belege nachweisen können, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte noch einmal an Ihre zuständige Naturschutzbehörde am Landratsamt oder kreisfreien Stadt.

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?pid=01070101002915

Man beachte die Aussage "i.d.R."

Zur Rechtssicherheit habe ich alle meine Gitarren - trotz Rechnung - registrieren lassen.
 
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G
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... dann werden die (ursprünglich legal erworbenen) Gitarren demnächst dort verkauft, wo die lockerste "Interpretation" seitens der unteren Umweltschutzbehörde stattfand. Die Tourismusbranche wird sich freuen... :gruebel:

Das würde dann eher in die Zuständigkeit der Umzugsunternehmen fallen... ausschlaggebend ist die Regelung des Landes, in dem Du Deinen Wohnsitz hast... :ugly:

Für den Käufer gilt natürlich sein Wohnsitz.

Als ich die ganze Story heute meinem Kollegen erzählt habe, bekam ich den Kommentar: "Na, notfalls kannst Du die Instrumente ja immernoch verfeuern."

Irgendwie hat er ja Recht. Aber es ist bestimmt illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
In ebay sind in den letzten Jahren oft Gitarren mit Madagaskar oder Rio angeboten worden, ohne Cites und es gab scheinbar keine Probleme.
Jede Gibson oder Epiphone mit Baujahr vor 1965 hat ein Rio Board, da schert sich bis jetz keiner drum, aber wenn jetz alle Behörden von Angstmenschen
malträtiert werden, dann überlegen sie sich vielleicht doch noch hier mal einzuschreiten!
 
eine gibson von 1965 ist ja auch kein problem, eine Gibson mit Rio board von 1995 ist aber ein Problem ;)
 
Was ich mich gerade frage:

Nehmen wir mal an, wir schreiben das Jahr 2021 und man will mit seiner Klampfe über die EU-Grenze (so es die dann noch geben sollte :engel: ) und der Grenzer meckert beim Blick in den Koffer und verlangt Papiere. So, nun ist die Gitte aber hergestellt in 2018 und gekauft in 2019, besteht aus Fichte/Mahagoni und hat ein Griffbrett aus gebeizter chinesischer Birne, was aber für einen Nichtfachmann überhaupt nicht von einem Palisandergriffbrett zu unterscheiden ist, weil die Chinesen bis dahin ganz wunderbare Beiztechniken entwickelt haben.

Ich meine, bisher hat doch auch keiner seine Gitarrenrechnung bei Grenzübertritt mitgeführt, nur um zu beweisen, dass es sich nicht um Rio handelt. Abgesehen davon, dass zumindest auf meinen Rechnungen gar nicht detailliert draufsteht, aus welchen Hölzern die Einzelteile gefertigt sind. Aber künftig könnte es ja sein, dass ein ahnungloser Grenzer einem ahnungslosen Klampfer seine Klampfe klemmt, bloß weil der Klampfer nicht wusste, dass - bevor er 2017 zu klampfen begann - die Gitarrengriffbretter aus bösebösePalisander waren und er jetzt gelackmeiert ist, wenn er nicht beweisen kann, dass seine Gitarre clean ist.

Oder gehören Griffbrettanalysen dann demnächst zum Pflichfach in der höheren Grenzerschule? Oder gibt es dann künftig die Ausweispflicht für Zupf- und Streich-Instrumente?
 
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@Osterbek

Es steht doch hier geschrieben, dass das nur für Massen über 10 Kilos gilt, und dass ein Musiker auf Reisen nicht behelligt wird, sofern er nichts mehr, als sein Instrument hat!
 
Achso. Okay.
 
Ich meine, bisher hat doch auch keiner seine Gitarrenrechnung bei Grenzübertritt mitgeführt, nur um zu beweisen, dass es sich nicht um Rio handelt.

Das wäre aber sicher sinnvoller gewesen, denn sonst wird der nette Herr Zollner (verflixt...meinte desesmal Zöllner:D) davon ausgehen, dass du die Gitarre im Ausland gekauft hat und dann mal freundlicherweise eine satte Nachversteuerung verlangen.

Insofern wäre es schon immer sinnvoll gewesen, eine Rechnung (oder Ausfuhranmeldung) vorlegen zu können. Cites hin oder her :)


Wie gesagt: ich hab mein Brennholzlager mal angemeldet, aber habe bisher noch keine Antwort bekommen.
 
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Aussagen vom Umweltamt Hamburg:
• Die Regelung ist hauptsächlich für gewerbliche Händler und Holzhändler wichtig. Die große Panikmache ist nicht berechtigt!
• Privatbesitz und Privathandel ist davon nicht betroffen, es sei denn der Palisanderanteil ist höher als 10 kg pro Instrument.
• Versand oder Reisen ins Ausland (auch nicht-EU) sind ebenfalls unproblematisch.
• Wer wirklich eine Bescheinigungen braucht, dass Instrumente älter als Baujahr 2017 sind, bekommt sie formlos über das zuständige Amt. Es reicht wohl ein Kaufbeleg, Fotos u.Ä.
• Bescheinigungen werden schnell, unkompliziert und freundlich ausgestellt – ebenso wie telefonische Auskünfte bei Fragen hierzu.
Unterm Strich: keine Panik, die Regelung hat es nicht auf Privatbesitz und -Handel abgesehen!
 
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Die Aussage in Hessen sieht jedoch deutlich restriktiver aus ...

Das muss sich wohl erst noch auf einen gemeinsamen Stand einpendeln.

Auf NON-EU Reisen führe ich immer Rechnungen zu meinen Gitarren mit, oder gehe vor Abflug zum Zoll (da wo der Ausländer seine Mehrwertsteuer zurück bekommt, wenn er die Ware aus DE ausführt) und lasse mir die zeitweilige Ausreise bestätigen.

Bis jetzt bin ich so grob in 70 % aller Reisen beim Zoll rausgewunken worden - wenn ich eine Gitarre dabei habe.

Gruß
Martin
 
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Hallo,

danke hack_meck, für diese einfach und sinnvolle Zusammenfassung.

Und wer keine Rechnung "für vor 2017" hat, der muss sich für den Nachweis des Vorerwerbs was einfallen lassen. Ich meine nicht faken, sondern fotografieren, anmelden, mailen etc. Ausdrucken und ab in den Koffer.

Und was das eingefärbte Birkenholz angeht: Auch hier ist ein Nachweis sinnvoll und sei es nur ein Ausdruck einer Website im Koffer. "Lieber Herr Zollbeamter, das ist eingefärbte Birke - schauen Sie doch bitte einmal auf diese Produktbeschreibung" ist weitaus besser als "ey, datt is kein Palisander, Alter, sieht man doch, ehrlisch!".

Und nochmal - siehe hack_meck: Vor Ausreise zum Zoll, Klampfe auf den Tisch, freundliches Gespräch, fertig.

Gruß

erniecaster
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich möchte eine Gitarre mit Palisandergriffbrett in Japan kaufen. Welche Papiere muss der Händler in Japan der Sendung beifügen? Die Gitarre ist gebraucht, Baujahr 1995.
 
Nur mal so eine Frage:
Reicht z.B. bei Gibson Gitarren nicht das eingestanzte Baujahr auf der Headstock-Rückseite + Seriennummer ?!
Könnte sogar ein Laie prüfen!
 
Nur mal so eine Frage:
Reicht z.B. bei Gibson Gitarren nicht das eingestanzte Baujahr auf der Headstock-Rückseite + Seriennummer ?!
Könnte sogar ein Laie prüfen!
CITES ist ein Handelsabkommen, es geht dort um den Handel / das in den Handel bringen und nicht um die Herstellung. Ein Instrument was 1980 in den USA hergestellt wurde kann ja auch erst 2017 in die EU eingeführt / in den Handel gebracht werden.
Gerade bei Gibson besteht das Problem, dass die 2017er Modelle schon seit Oktober/November 2016 im Handel sind.
 
Nur mal so eine Frage:
Reicht z.B. bei Gibson Gitarren nicht das eingestanzte Baujahr auf der Headstock-Rückseite + Seriennummer ?!
Könnte sogar ein Laie prüfen!

Hallo,

nein, reicht nicht. Es kommt auf das Datum des Imports an.

Und: Nein, es gibt keinen Grund darüber zu diskutieren, ob das sinnvoll ist. Es ist so.

Gruß

erniecaster
 
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Nur mal so eine Frage:
Reicht z.B. bei Gibson Gitarren nicht das eingestanzte Baujahr auf der Headstock-Rückseite + Seriennummer ?!
Könnte sogar ein Laie prüfen!


Lt Amt für Artenschutz in Hamburg reicht das vollkommen aus!


Grüße
 
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Ob ihm das in Kärnten hilft :confused:
 
Ob ihm das in Kärnten hilft ?
Q

Stimmt Artenschutz ist ja Ländersache.....

PS: immerhin beziehe ich mich auf Fakten und nicht auf Gefühle, Emotionen und Verdacht, was ja hier ganz gut ankommt ;)
 
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