What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
  • Erstellt am
Bitte denkt daran hier vorrangig Information über die Regeln zusammen zu tragen ...

Merci
Martin

- Nähere Bestimmung der Texan und anderer Gitarren bitte in den entsprechenden Threads zur Gitarren Identifikation ...
- Es gelten immer die Regeln des Landes in das Eingeführt werden soll ... nicht überraschend ;) ...

 
orange_hand
  • Gelöscht von hack_meck
  • Grund: OT
Hier noch die relevanten Links für die Ämter / Behörden bei denen man ein Zertifikat beantragen kann, sowie die Gebührenordnung für die Ausstellung eines Zertifikates:

EU Authorities

Gebühren

Anträge stellen

Bei einer größeren Anzahl von Gitarren, können da schnell ein paar Hundert EUR zusammen kommen.
 
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fiddle
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: OT
Das Ganze gleitet ein wenig ab...

Nur soviel:
Im (Deutschen) Recht gibt es eine Unschuldsvermutung - der Nachweis der Unschuld ist _nicht_ vom Beschuldigten zu führen, er muss überführt werden!
Solch ein Vorgehen ist nicht rechtsstaatlich und würde keiner juristischen Prüfung standhalten.

Grüße,
Michael
 
Liebe Musikerkollegen,
ich habe beim zuständigen Bundesamt angefragt, wie es ab dem 2.1. mit den Bestandsinstrumenten aussieht:

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ca. xx Gitarren, an denen Bestandteile von Rosewood (Dalbergia spp.??) zu finden sind (Griffbrett, Zargen, Boden etc.).
Die Gitarren wurden alle in den letzten 5 Jahren bei einem großen deutschen Händler angeschafft (Nachweise vorhanden)
Was bedeutet das für mich:

https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

Darf ich meine Gitarren nach dem 2.1.2017 verkaufen – Deutschlandweit, EU-weit, Weltweit?
Darf ich die Gitarren ausführen?
Darf ich mit den Gitarren auftreten?
Können bzw. müssen die Gitarren zertifiziert werden, wenn ja wer trägt die Kosten?

Wie sieht die rechtliche Lage aus – ich habe ja eigentlich Produkte erworben, die zum Zeitpunkt des Erwerbs alle Anforderungen an das deutsche Recht erfüllt haben, hier sollte doch eine Art Bestandsschutz greifen!?
Grüße,


Antwort:

Sehr geehrter Herr
die private Nutzung Ihrer Gitarren z.B. für Auftritte oder auch die Mitnahme auf private Reisen, wird durch die Neuregelung nicht eingeschränkt; eine Zertifizierung der Instrumente ist nicht notwendig.
Beim Verkauf ist zu beachten, dass Sie den legalen Erwerb der Gitarren nachweisen müssen, was durch die erwähnten Kaufbelege möglich ist.
Für einen Verkauf innerhalb der EU reicht der o.g. Nachweis aus; für einen Verkauf in einen nicht EU-Staat, benötigten Sie zukünftig eine sogenannte Wiederausfuhrbescheinigung unserer Behörde.
Wir weisen daraufhin, dass die genannten Regelungen für die Palisanderarten gelten, die bisher noch nicht den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlegen haben und erst ab 02.01.2017 in die Anhänge des CITES-Übereinkommens gelistet werden; insbesondere für die streng geschützte Art Dalbergia nigra (Brasilianisches Rosenholz) und die bereits im Anhang II gelisteten Arten gelten strengere Anforderungen ( siehe http://www.bfn.de/0305_holz.html ).
MfG
Im Auftrag
…..


°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
…..
Bundesamt für Naturschutz
CITES-Management Authority
Fachgebiet I 1.2
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Private Nutzung:
Noch eine kurze Frage:
Sie schrieben – private Nutzung und private Reisen. Was wäre, wenn ich damit mein Geld verdiene und auf Tour bin?
Grüße,

Antwort:
Sehr geehrter Herr
auch das fällt unter private Nutzung, nur sobald das Instrument verkauft werden soll, gehen wir von einer kommerziellen Nutzung aus.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Liebes Bundesamt, vielen Dank für die umfassende und zeitnahe Antwort!
 
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eine Zertifizierung der Instrumente ist nicht notwendig.

Beim Verlassen der EU - auch im Reisegepäck - wäre ich an der Stelle zumindest vorsichtig. Zumal dann nicht mehr nur EU Recht greift.

Gleiches gilt für die Frage, ob es "persönliches Gepäck" bleibt, wenn du als Künstler mit mehr als einer Gitarre durch die Welt ziehst. Auf jeder größeren Bühne finden sich doch eher 5 + Gitarren als 1.

Vielen Dank für die Nachfrage :great:

Gruß
Martin
 
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Nur soviel:
Im (Deutschen) Recht gibt es eine Unschuldsvermutung - der Nachweis der Unschuld ist _nicht_ vom Beschuldigten zu führen, er muss überführt werden!
Solch ein Vorgehen ist nicht rechtsstaatlich und würde keiner juristischen Prüfung standhalten.

Das ist halt Theorie, wenn Du irgendwo auf der Welt nach 10h Flug mit einem Musikinstrument ankommst, hat das deutsche Recht den Wert gleich Null! Da gelten halt die lokalen Gesetze mit durchaus variablen, aber nicht vorhersehbaren Auslegungen.
 
M
  • Gelöscht von DieterWelzel
  • Grund: Userwunsch
Danke für den Link Paruwi, sehr interessant für uns, auf Seite 7
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.

Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.

dh, wenn ich das richtig verstehe sollte auch ein Auslands nicht EU Aufenthalt kein Problem sein, sofern man nicht unbedingt mit 50+ Gitarren Handgepäck unterwegs ist.. wie schwer wird so ein Palisandergriffbrett sein? 200gramm?
 
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- In einem US Text hatte ich die Info gefunden, dass nicht jedes Land es auf das Materialgewicht bezieht. Da sollte man also durchaus vorher mal in die Regeln des Reiselandes schauen ..

- Gleiches gilt für die Frage ob das Reiseland sich dem Aspekt "Transport als persönlicher Gegenstand" angeschlossen hat .. (bei Neuseeland bin ich bei der Suche z.B. über eine Länderliste gestolpert, bei der dies nicht zugelassen ist - eher Afrika und Asien waren da gelistet)

- Neben dem 10 kg Gewicht, bin ich auch mal über die Zahl "Warenwert 350 EUR" gestolpert .. (auch das ist mehr als ein Board)

- Reisegepäck ist mit keiner genauen Zahl versehen - aber es gibt Hinweise, dass 1-4 glaubhaft ist ...

Von daher ... wird es sich auch zeigen müssen, wie der Grenzer es dann tatsächlich lebt. Sinn macht es vielleicht die Hinweistexte von BfN und anderen Quellen als PDF auf dem Smartphone oder Rechner dabei zu haben. Ähnliches mache ich auch gerne bei den Reisebestimmungen wenn ich z.B. mit Golfgepäck unterwegs bin. Dies darf mal ein Gepäckstück ersetzen, mal ist es immer zusätzliches Sportgepäck mit einer Pauschalen. Hat mir am Counter im Ausland schon oft geholfen, denn da sitzen im Zweifel lokal eingekaufte Agents die diese Regeln nicht ins Detail kennen.


Gruß
Martin

EDIT:

Rückblickend auf Bestandsware habe ich hiermit so meine Bedenken :)

Wo erhalte ich Informationen zu den verwendeten Hölzern?

Die Hersteller und Lieferanten können Sie darüber informieren, welche Hölzer für welche Verwendung und in welchem Gewichtsanteil in den Produkten enthalten sind.



Der Teil ist auch schön ... (ich glaube es ist eine sch***x Zeit um Händler zu sein ...

Können Vorerwerbsware und zukünftiger Bestand gemeinsam gelagert werden?

Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessensspielraum der regionalen Behörden, über den Sie dort Auskunft erhalten können.
 
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Antwort:
Sehr geehrter Herr
auch das fällt unter private Nutzung, nur sobald das Instrument verkauft werden soll, gehen wir von einer kommerziellen Nutzung aus.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Liebes Bundesamt, vielen Dank für die umfassende und zeitnahe Antwort!


Die haben wohl noch nie von Ebay gehört.
Wenn man mal ein, zwei Klampfen aus seinem Bestand verkauft als Privatperson ist man doch kein gewerblicher Händler.
 
Wie sieht es bei Privatpersonen aus ? Macht es da auch Sinn die Klampfen vorab registrieren zu lassen ?

ICH

- die Gitarren für die ich eine Rechnung habe sind unkritisch ...

- die Gitarren die ich oben Rechnung erworben habe, werde ich dokumentieren .. (Bild und ein Datenblatt beim Notar abstempeln lassen) ...

Ob das tatsächlich nötig ist - oft gibt es ja die Möglichkeit über die Seriennummer den Vorerwerb nachzuweisen - keine Ahnung. Aber für die Versicherung wollte ich das sowieso schon lange mal gemacht haben ...

Gruß
Martin
 
Wenn es genügend Bilder einer Gitarre hier im Board gibt könnte das den Besitz ja durchaus auch beweisen, oder?
 
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Wenn es genügend Bilder einer Gitarre hier im Board gibt könnte das den Besitz ja durchaus auch beweisen, oder?

Das kannste vergessen, völlig naive Vorstellung, sorry...

Ich glaube es gibt nächstes Jahr richtig Ärger (z.B. beim Verkauf über Ebay) oder die legen das für Privatleute anders aus. Letzteres glaube ich nicht, das im Moment mein Eindruck. Das Amt hat mir gesagt, dass sie diese neue Regelung knallhart durchziehen. Wer keinen Nachweis über den Kauf vor 2017 nachweisen kann, der bekommt kein Zertifikat.

Das ärgerliche an der Sache ist diese kurzfristige Einführung. Der Naturschutz steht auch für mich im Vordergrund, aber so eine Einführung ist wirklich schlecht.
 
Super, wie macht man das , wenn die Gitarren gebraucht von Privat gekauft wurden und keine Rechnungen/Quittungen vorhanden sind? Ist bei meinen Gitarren zu 100% der Fall.
 
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Super, wie macht man das , wenn die Gitarren gebraucht von Privat gekauft wurden und keine Rechnungen/Quittungen vorhanden sind? Ist bei meinen Gitarren zu 100% der Fall.

Da bist Du sicherlich keine Ausnahme. Das wird das große Problem sein. Dem Amt ist das allerdings egal. Wenn man keine Belege hat, steht man schlecht da.
 
Das denke ich mir, mir geht es ja auch weniger um Auslandsreisen sondern um private Verkäufe. Ich kann dann also keine Gitarre mehr verkaufen wenn ich den Nachweis des Erwerbsdatums nicht habe. Das ist krank, da bei den meisten Gitarren anhand der Seriennr. das Datum der Herstellung nachzuweisen ist.
Der Irrsinn ist ja, das diese Gitarren vor dem Artenschutzbeschluss hergestellt wurden. Da ist es doch egal wann die gekauft wurden. Das Holz ist ja eh verarbeitet. Ich habe mal unsere Stadtverwaltung angeschrieben. Mal sehen was da für ne Antwort kommt.
 
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Das kannste vergessen, völlig naive Vorstellung, sorry...

Bei einer offiziell vor 2017 gekauften Gitarre hat man einen Beleg und das Zertifikat ist auf "Vorerwerb" ausgestellt. Selbst wenn ein Händler die Gitarre als Gebrauchtware weiter verkauft.

Eine Gitarre die auf anderem Wege nachweislich vor Ende 2016 in meinem Besitz war, hat letztendlich genau den gleichen Status.

Dies war selbst bei Schutzklasse I und Rio-Palisander so. Rechnung oder glaubhafter Nachweis des Besitzes. Bilder und Co. sind da hilfreich.

Gruß
Martin

P.S. Privatverkauf und Handel sind 2 paar Schuhe ... Der Handel braucht den Nachweis. Der Privatmann wohl nur bei Verkauf ausserhalb der EU.
 
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Eine Gitarre die auf anderem Wege nachweislich vor Ende 2016 in meinem Besitz war, hat letztendlich genau den gleichen Status.

Ja, da ist die Frage des Nachweises. Belege, Belege, Belege ....
 
Ich weiß nicht ob ich es eventuell überlesen habe oder folgendes noch nicht angesprochen wurde.

einige Händler führen in den Rechnungen die Seriennummern der Instrumente nicht auf, wie verhält es sich dann mit der Registrierung?
 

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