x-Riff
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Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!
Sobald ein Text ein "Werk" ist(also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form. Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" sind nicht nötig.
Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern die Komponisten und Textdichter (die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist). Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.
Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.
Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. as amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"
Was wenn ich beweisen muss dass es sich um "meinen" Song/Text handelt
Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil Zeugen zu haben die bestätigen können dass ein Song/Text bereits existiert bzw. zu Unrecht verwendet wird.
Im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.
Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.
Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.
Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.
Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??
Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
Grafiken a-z
Texte
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.
Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt
Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt Datum
Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...
Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.
Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.
Links und weiterführende Hinweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
http://www.gema.de/
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!
Sobald ein Text ein "Werk" ist(also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form. Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" sind nicht nötig.
Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern die Komponisten und Textdichter (die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist). Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.
Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.
Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. as amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"
Was wenn ich beweisen muss dass es sich um "meinen" Song/Text handelt
Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil Zeugen zu haben die bestätigen können dass ein Song/Text bereits existiert bzw. zu Unrecht verwendet wird.
Im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.
Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.
Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.
Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.
Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??
Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
Grafiken a-z
Texte
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.
Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt
Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt Datum
Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...
Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.
Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.
Links und weiterführende Hinweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
http://www.gema.de/
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