6. Wie schütze ich meinen Text?

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Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!

Sobald ein Text ein "Werk" ist(also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form. Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" sind nicht nötig.

Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern die Komponisten und Textdichter (die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist). Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.

Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.

Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. as amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"


Was wenn ich beweisen muss dass es sich um "meinen" Song/Text handelt
Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil Zeugen zu haben die bestätigen können dass ein Song/Text bereits existiert bzw. zu Unrecht verwendet wird.
Im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.

Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.
Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.

Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
Grafiken a-z
Texte
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

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Musterstrasse 5
92635 Musterstadt
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92635 Musterstadt Datum


Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.

Links und weiterführende Hinweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
http://www.gema.de/
 
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Der obige Beitrag ist von StayTuned.
Die links und weiterführenden Hinweise habe ich ein bißchen aufgefüllt.

Ich habe ihn hier reingestellt, damit an dieser Stelle an ihm weiter gearbeitet werden kann.

Folgende Hinweise zu dem Text (nächster Post) kamen vom Mod des Boards für den Bereich Musik und Recht, den ich um eine Stellungnahme gefragt hatte.

Wäre toll, wenn die in den obigen Text eingearbeitet werden könnten.

Mit herzlichen Grüßen,

x-Riff
 
Hier nun die Anmerkungen des Mods für Musik und Recht (Teil 1)

Zitat:
Zitat von StayTuned
schutz der Songs

Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!
Sobald ein Text ein "Werk" ist(also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form. Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" sind nicht nötig.

Right, aber so ein "kleiner Nebensatz" kann leicht missverstanden werden. Also bei Texten lieber (c) 2006 Max Mustermann, sobald das irgendwie "nach draußen" geht, sprich veröffentlicht wird. Das kann manch banale Plagiatoren durchaus abschrecken bzw. suggeriert, dass sich die Gegenseite da vielleicht auch wasserdichter abgesichert hat!

Zitat:
Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern die Komponisten und Textdichter (die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist). Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.
Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.
Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. as amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"

Es ist primär nachrangig, wie das Copyright in den USA, China, Japan oder Taiwan ausgestaltet ist. Deshalb gibt es ja Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die dann durch sog. Gegenseitigkeitsabkommen auch Tantiemen von Verwertungen in anderen Ländern (Konzerte in Indonesien oder CD-Verkäufe in Australien oder...oder...oder...) vereinnahmt und an die Autoren ausschüttet - wenn auch oft mit erheblicher (jahrelanger) Verzögerung.

Zitat:
Was wenn ich beweisen muss dass es sich um "meinen" Song/Text handelt

Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil Zeugen zu haben die bestätigen können dass ein Song/Text bereits existiert bzw. zu Unrecht verwendet wird.
Im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.

Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.
Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.

Hier hat der Kollege einen Irrtum begangen. Es wurde bereits in mehreren Threads geposted, aber ich kann es gerne nochmals wiederholen.

Das Einschreiben an sich selbst ist OUT, weil man selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung sog. Partei ist.

Auch die Versendung an "Familie" ist aus dem gleichen Grunde nicht möglich. Wie lautet die Gerichtsformel: "ich bin mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert..."
Als Zeuge/Empfänger des Einschreibens mit Rückschein - wenn man diesen Weg denn noch gehen möchte - also immer "Freunde" aussuchen, die "voraussichtlich" auch noch länger Freunde sind/bleiben.

Aber selbst dann läuft man Gefahr, dass der Brief beim Freund verloren gehen kann. Also am besten, den Brief vom Freund wieder abholen und bei sich selbst deponieren.


Trotzdem bleibt das Risiko, dass Freundschaften zerbrechen oder der Gedächtnisverlust aus welchen Gründen auch immer um sich greift.

Wir empfehlen daher eine Deponierung beim Anwalt (gibt es für einen Longplayer für fünf Jahre inklusive anwaltlichem Bestätigungsschreiben) schon ab 50 €. Habe das auch mehrfach geposted.


Zurzeit wird in einem Thread ein alternatives, notarielles Verfahren diskutiert und m.E. etwas zu vorschnell nach oben gelobt (siehe: https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=121766 ). Was dieses Priormat wirklich wert ist, wird sich erst zeigen, wenn es zum ersten Male vor Gericht auf seine Wasserdichtigkeit geprüft wurde. So lange vertraue ich persönlich dann doch lieber der anwaltlichen Deponierung.

ABER aus Kostengründen nicht gleich zum erstbeste Notar rennen. Der rechnet nach seiner GEbührenordnung ab - und die ist teuer. Es gibt auch spezialisierte Angebote. Wir hier im Süden kooperieren mit einem Anwalt, der sich auf Musikrecht spezialisiert hat und nebenbei auch Popularmusikbeauftragter einer bayerischen Bezirksregierung ist.
 
Hier nun die Anmerkungen des Mods für Musik und Recht (Teil 2)

Zitat:
Möglichkeit 2

Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Band ABC
Song 1
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Grafiken a-z
Texte

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

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Musterstrasse 5
92635 Musterstadt
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Dagegen gibt es eigentlich nichts zu sagen - NUR: Titelschutz heißt, dass nur der Titel dokumentiert ist. Es bleibt das Nachweisproblem, was den Rest des Textes betrifft.
Noch extremer betrifft das einen Song, weil eigentlich nie ein ganzer Song "geklaut" wird sondern meistens nur eine Hookline oder ein bestimmtes Riff. In solchen Fällen ist die Titelschutzanzeige nur hilfreich, wenn der schlüssige Nachweis zu erbringen ist, dass Ursprungswerk und Titelschutz unantastbar miteinander in Zusammenhang zu bringen sind.

Zitat:
Möglichkeit 3

Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.



Das kann man auch kürzer und prägnanter sagen:
1. Die GEMA "schützt" keine Songs
2. Die GEMA hält sich bei Urheberrechtsstreitigkeiten geflissentlich raus.
3. Die GEMA wartet mit der Auszahlung der Tantiemen für einen strittigen Song, bis darüber rechtsgültig eine Einigung erzielt oder ein Urteil ergangen ist.


Zitat:
Möglichkeit 4

Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.
__________________


JA, siehe oben! Habe das auch bereits ausgeführt.
__________________
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD ( www.allmusic.de )
 
oh mann lol

viel zeugs! ok... eine frage aber noch. soll ich dann Copyright vs. Urheberrecht komplett rausnehmen?

ich versuch die sachen einzuarbeiten aber ich hab des w-end null zeit umehrlich zu sein! ich muss ne party für ca. 50 leut schmeissen! bin da voll beschäftigt!
machs schon aber wird bissl dauern!

rest der anmerkungen scheinen ganz plausibel und gut! werd sie so einbauen! thx
 
(die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist
Leider nicht nur gecastete :(

Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
Unglaublich diese Formulierungen - damit bloß keiner was versteht

Tja, das muss ich natürlich alles so hinnehmen - hab ja keine Ahnung von sowas - StayTuned wird schon Recht haben :p

Die andern beiden Texte hab ich jetzt nicht gelesen - keine Energie :D

Jodina
 
@ Jodina

das ist alles eher recherchiert als kapiert ;O)
hoff ich schaffs jetzt endlich mal die Änderungen einzubinden!
 
Habe die Sachen eingebaut die der Mod vorgeschlagen hat!
Ausser das mit der GEMA. Finde die beschreibung wie ich sie getroffen habe genauso treffend! Also hier nochmal die verbesserte Version! Schaut doch mal drüber wenns geht!


Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!

Sobald ein Text ein "Werk" ist(also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form. Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" sind nicht nötig aber können ggf. einer nicht gewollten Verwendung vorbeugen.

Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern die Komponisten und Textdichter (die natürlich im Idealfall auch die ausführenden Künstler sind, wenn's nicht wieder irgendeine gecastete Band ist). Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.

Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.

Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. as amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"


Was wenn ich beweisen muss dass es sich um "meinen" Song/Text handelt
Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil Zeugen zu haben die bestätigen können dass ein Song/Text bereits existiert bzw. zu Unrecht verwendet wird.
Im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an Freunde. Ein verbreiteter Irrtum ist dass ein Einschreiben an sich selbst auch reicht aber vor Gericht kann man nicht sein eigener Zeuge sein. (Wie heisst es so schön: "Nicht verwandt oder verschwägert") Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.

Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.

Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt). Titelschutz heißt, dass nur der Titel dokumentiert ist. Es bleibt das Nachweisproblem, was den Rest des Textes betrifft.
Noch extremer betrifft das einen Song, weil eigentlich nie ein ganzer Song "geklaut" wird sondern meistens nur eine "Hookline" oder ein bestimmtes Riff. In solchen Fällen ist die Titelschutzanzeige nur hilfreich, wenn der schlüssige Nachweis zu erbringen ist, dass Ursprungswerk und Titelschutz unantastbar miteinander in Zusammenhang zu bringen sind.

Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
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in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Band ABC
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92635 Musterstadt
Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt Datum


Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.

Links und weiterführende Hinweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
http://www.gema.de/
 
Okay, mach ich, wenn ich mal am Stück ein bißchen mehr Zeit habe.

Erst mal vielen Dank!

x-Riff
 
Ich habe meine Zusätze durch Unterstreichung hervorgehoben. Die kommen natürlich später raus. x-Riff

Wie sichere ich meine Texte/Ideen?

Grundsätzlich gilt:
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!

Sobald ein Text ein "Werk" ist (also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form.

Allerdings ist auch hier zu beherzigen: Recht haben genügt nicht - man muss auch Recht bekommen. Dazu ist dann erforderlich, dass man auch nachweisen kann, der Autor zu sein. Hierzu sind beispielsweise Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" zweckdienlich. Zudem machen sie erst mal Eindruck und sind durchaus geeignet, andere davon abzuhalten, sich mit fremden Federn zu schmücken.

Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Urheberrecht - Wikipedia

Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern auch die Komponisten und Textdichter. Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.

Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.

Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. Das amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"


Wie kann ich beweisen, dass ich der Urheber bin?
Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil, Zeugen oder Dokumente vorweisen zu können, die bestätigen, dass ein Song/Text zu einem bestimmten Zeitpunkt von mir geschrieben wurden.
Denn im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Grundlagen und möglicher Schutz
Im Urhebergesetz heißt es im §10: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau, sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Leider sind die einfachen, billigen und schnellen Möglichkeiten, die zudem per Mund-zu-Mund-Propaganda weitergegeben werden, nicht die sicheren und eindeutigen. Wir führen hier verschiedene im Umlauf befindliche Möglichkeiten auf und kommentieren sie.

Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Ein verbreiteter Irrtum ist aber, dass ein Einschreiben an sich selbst auch vor Gericht ausreicht. Denn man ist natürlich befangen/beteiligt und kann nicht selbst als sein eigener Zeuge auftreten: man ist Partei. (Wie heisst es so schön: "Nicht verwandt oder verschwägert") Aus diesem Grund gilt das gleiche für die eigene Familie.

Der einzige Weg ist, dies mit FreundInnen zu praktizieren. Man sollte allerdings bedenken, dass auch Freundschaften zerbrechen können und dass auch FreundInnen mitunter schlampert sind.
Möchte man dennoch so vorgehen, ist der Weg folgender:


Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.

Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.

Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt). Titelschutz heißt allerdings, dass nur der Titel dokumentiert ist. Es bleibt das Nachweisproblem, was den Rest des Textes betrifft.
Noch extremer betrifft das einen Song, weil eigentlich nie ein ganzer Song "geklaut" wird sondern meistens nur eine "Hookline" oder ein bestimmtes Riff. In solchen Fällen ist die Titelschutzanzeige nur hilfreich, wenn der schlüssige Nachweis zu erbringen ist, dass Ursprungswerk und Titelschutz unantastbar miteinander in Zusammenhang zu bringen sind.

Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
Grafiken a-z
Texte
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Band ABC
Musterstrasse 5
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Band ABC
Musterstrasse 5
92635 Musterstadt Datum


Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung: "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nahe, ist aber leider ein Trugschluß. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.

Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste:
Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.

Allerdings ist hier folgendes zu beachten:
Nicht zu dem erstbesten Notar gehen, denn der rechnet nach einer eher teueren Gebührenordnung ab. Der user rockbuerosound verfügt über Kontakte zu einem diesbezüglich spezialisierten Anwalt.

HALLO STAYTUNED UND ROCKBUEROSUED:
Ich bin mir zum einen unsicher, ob dieser praktische und sinnvolle Tipp nicht als Werbung ausgelegt werden kann und bin mir zum anderen unsicher, ob rockbuerosound Bock hat, demnächst mit PMs, mails und Anfragen zugemüllt zu werden.
Könnt Ihr da mal Eure Einschätzung abgeben?
Vielleicht könnte man auch einfach einen link auf die WEB-Site von rockbuerosued setzen?

Links und weiterführende Hinweise
Urheberrecht - Wikipedia
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
Willkommen bei der GEMA


So weit.
Ich werde diesen Post noch mal rockbuerosound und StayTuned, der der Threadersteller ist, zum Gegenlesen geben.

x-Riff
 
heydeeho,

ja ich denk das ist so schon i.O. Riff!
Für mich geht das klar. Mal sehen was rockbuerosound sagt ;)

LG
 
Danke StayTuned,

bin auch gespannt.

x-Riff
 
Ich werde diesen Post noch mal rockbuerosound und StayTuned, der der Threadersteller ist, zum Gegenlesen geben.x-Riff

Sorry, kann mich erst verspätet melden, da ich wieder eine Woche unterwegs war (vom genüsslichen Weißwurst-Arbeitsessen auf dem Bauernhof von "Schandmaul" bis zu mehreren Tagen im Kloster - zu einer Poptagung des Tonkünstlerverbandes).

Bin wieder on board und habe den Text intensiv gelesen. Von meiner Seite kann die Ampel auf grün geschaltet werden.

Zur Frage der Dokumentation möglicher Adressen:
Da muss man nicht umbedingt zu unserer Website linken - wir haben ja auch nicht den Anspruch, der Nabel der Welt zu sein.
Richtigerweise sollten Bands einfach so eigenständig sein, dass sie sich durchaus "Preisangebote" von relevanten STellen (Anwälten etc.) einholen. Wir verweisen halt auf einen Anwalt aus Nordbayern, weil der quasi als Popularmusikbeauftragter einer Bezirksregierung sogar noch "halbamtlich" ist. Das kann aber auch bei anderen Anwälten als Service genutzt werden. Banal gesprochen geht es ja nur um zwei Dinge, die Deponierung im Stahlschrank und die anwaltliche Bestätigung (Zeit, Titel, Tonträger).

Etwas konservativer bin ich da noch mit den seit geraumer Zeit in einigen Threads hier diskutierten Online-Angeboten.
So lange da noch kein Fall gerichtsrelevant war und dieser Service auch vor Richtern Stand gehalten hat, wäre ich da noch etwas vorsichtig. Aber das ist meine rein subjektive Einschätzung und keinerlei Wertung der Anbieter.

Danke für Eure Arbeit!
 
Danke für Dein Feedback. rockbuerosued,

x-Riff
 
Wie sichere ich meine Texte/Ideen?

Grundsätzlich gilt:
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!

Sobald ein Text ein "Werk" ist (also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität, Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in irgendeiner Form.

Allerdings ist auch hier zu beherzigen: Recht haben genügt nicht - man muss auch Recht bekommen. Dazu ist dann erforderlich, dass man auch nachweisen kann, der Autor zu sein. Hierzu sind beispielsweise Hinweise à la "Copyright by Max Mustermann" zweckdienlich. Zudem machen sie erst mal Eindruck und sind durchaus geeignet, andere davon abzuhalten, sich mit fremden Federn zu schmücken.

Was ist Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Urheberrecht - Wikipedia

Copyright vs. Urheberrecht
Urheber sind nicht unbedingt die ausführenden Künstler selber, sondern auch die Komponisten und Textdichter. Grundsätzlich geht es ja beim Urheberrecht auch nicht um Vergütungen, sondern um den Schutz des Urhebers, dass niemand anderes dessen Werk als sein eigenes ausgibt und dann dadurch entsprechende Vorteile genießt. Und erst anschließend um die Vergütung der aus der geistig-kreativen Tätigkeit entstandenen Werke.

Das Copyright wiederum legt vielmehr das Recht des Rechteinhabers (Urheberrecht, Zweitverwertungsrecht) fest, in dem dieser bestimmt, in welcher Form und in welchem Umfang sein Werk kopiert werden darf, zum Beispiel von einer Plattenfirma oder als Filmmusik.

Das bedeutet, das amerikanische Copyright ist nicht deckungsgleich mit unserem deutschen Urheberrecht. Das amerikanische Copyright geht von der Kopierbarkeit der Werke an sich aus - das deutsche Urheberrecht erst einmal vom "Schutz des Urhebers"


Wie kann ich beweisen, dass ich der Urheber bin?

Dann wird die Situation ungleich schwieriger. Es ist immer von Vorteil, Zeugen oder Dokumente vorweisen zu können, die bestätigen, dass ein Song/Text zu einem bestimmten Zeitpunkt von mir geschrieben wurden.
Denn im schlimmsten Fall steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Grundlagen und möglicher Schutz

Im Urhebergesetz heißt es im §10: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau, sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Leider sind die einfachen, billigen und schnellen Möglichkeiten, die zudem per Mund-zu-Mund-Propaganda weitergegeben werden, nicht die sicheren und eindeutigen. Wir führen hier verschiedene im Umlauf befindliche Möglichkeiten auf und kommentieren sie.

Möglichkeit 1
Die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Ein verbreiteter Irrtum ist aber, dass ein Einschreiben an sich selbst auch vor Gericht ausreicht. Denn man ist natürlich befangen/beteiligt und kann nicht selbst als sein eigener Zeuge auftreten: man ist Partei. (Wie heisst es so schön: "Nicht verwandt oder verschwägert") Aus diesem Grund gilt das gleiche für die eigene Familie.

Der einzige Weg ist, dies mit FreundInnen zu praktizieren. Man sollte allerdings bedenken, dass auch Freundschaften zerbrechen können und dass auch FreundInnen mitunter schlampert sind.
Möchte man dennoch so vorgehen, ist der Weg folgender:

Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (Mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt.

Den (natürlich verschlossen) versiegelten Umschlag mit dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.

Möglichkeit 2
Die gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt). Titelschutz heißt allerdings, dass nur der Titel dokumentiert ist. Es bleibt das Nachweisproblem, was den Rest des Textes betrifft.
Noch extremer betrifft das einen Song, weil eigentlich nie ein ganzer Song "geklaut" wird sondern meistens nur eine "Hookline" oder ein bestimmtes Riff. In solchen Fällen ist die Titelschutzanzeige nur hilfreich, wenn der schlüssige Nachweis zu erbringen ist, dass Ursprungswerk und Titelschutz unantastbar miteinander in Zusammenhang zu bringen sind.

Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten. Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am Einfachsten ist es sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??

Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Band ABC
Song 1
Song 2
Grafiken a-z
Texte
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Band ABC
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Möglichkeit 3
Eine weit verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung: "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nahe, ist aber leider ein Trugschluß. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ - Datum, Verlag, Verlags - Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.

Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

Möglichkeit 4
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste:
Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu.

Allerdings ist hier folgendes zu beachten:
Nicht zu dem erstbesten Notar gehen, denn der rechnet nach einer eher teueren Gebührenordnung ab.

Links:
Urheberrecht - Wikipedia
Der Bereich Musik und Recht hier auf dem Board mit jeder Menge an Hinweisen, Threads und Diskussionen:
https://www.musiker-board.de/vb/forumdisplay.php?f=131
Willkommen bei der GEMA


Stay Tuned, rockbeurosued, x-Riff
 
Wieso gilt es denn nicht wenn man es an sich selbst schreibt? Natürlich ist man "Partei", aber es geht doch nur darum zu beweisen, dass es das Zeugs schon gab!?

Gibts da irgendwo ne vernünftige Erklärung? Ich mein wenn man einen Brief mit Siegel, in dem der Text und das Erscheinungsdatum ist, dann ist es doch sowas von Egal wer den Brief aufbewahrt. Es gibt doch inzwischen so Kohlenstoff-Proben, wo man feststellen kann, wie weit ein Atom verfallen ist, also wie alt es ist(oder so ähnlich). Also wie soll man da was bescheißen?:confused:
 
Der Titel hier lautet: Wie schütze ich meinen Text?
Veröffentlichung dürfte da sinnvoll sein. Uploaden, wo immer es geht mit Verweis auf die Urheberschaft. Mit den Betreibern diverser Songdatenbanken und meinem Webspacehoster bin ich nicht verwandt.
Auch der Upload bei Youtube und Myspace dürfte die Beweiskraft einer Zeugenaussage haben.
Die Geheimniskrämerei und Paranoia ist vielleicht der faslche Weg ;-)
 
Du kannst es auch versiegelt an dich selber schicken...
 
Zu den drei obigen posts: Man kann vieles machen - und vor allem kann man ignorieren, dass eben Gerichte so entscheiden wie sie entscheiden.

Alles ist weiter oben dargelegt und es hilft nichts, die alten angeblich funktionierenden Hausmittel einsetzen zu wollen.
 
Was ist eigentlich mit einer richtigen Veröffentlichung in Form eines (Lieder)Buches bei einem Verlag inklusive ISBN Nummer? Das kostet sicher Geld, geht aber heutzutage ( http://www.bod.de/index.html ) viel einfacher und günstiger als noch vor einem Jahrzehnt.

Oder hinterlegen Schriftsteller auch grundsätzlich Manuskripte bei einem Anwalt?
 
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