Guvnor
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Vor allem muß man auch eins bedenken: es hat jetzt vielleicht seit Jahrzehnten so funktioniert. Wenn nun einer mit solch einer "abgefahrenen" Methode daherkommt, könnten manche kurz-vor-der-Pensionierung-stehende Richter erst recht mißtrauisch werden und denken "wozu macht der so 'nen krassen Aufwand, der hat doch sicher Dreck am Stecken"
Also versteh mich nicht falsch, ich bin auch Informatiker und weiß, daß Dein Verfahren funktioniert und dies auch nachweisbar ist. Aber nach wie vor bleibt das Problem, daß Du trotzdem ein "Song-Dieb" sein kannst und der Urheber des Songs einfach nur versäumt hat, das ganze vorher schützen zu lassen (gleiches Problem wie beim Einschreiben), und wenn Du nun vor dem Richter auftauchst mit so 'ner "superkrassen Computer-Hacker-Methode" (wie es für den Richter eben aussehen könnte), dann könnte er erst recht mißtrauisch werden
Ist zumindest möglich
PS: Könntest ja trotzdem noch per Einschreiben verschicken und im Falle eines Falles erstmal das vor Gericht vorzeigen. Falls wirklich einer kommt und sagt "nee das glauben wir heute mal nicht, Du bist der eine Fall aus den 5000 ( )", dann kannst Du immer noch sagen "aber ich hab da noch einen weiteren Beweis"
Also versteh mich nicht falsch, ich bin auch Informatiker und weiß, daß Dein Verfahren funktioniert und dies auch nachweisbar ist. Aber nach wie vor bleibt das Problem, daß Du trotzdem ein "Song-Dieb" sein kannst und der Urheber des Songs einfach nur versäumt hat, das ganze vorher schützen zu lassen (gleiches Problem wie beim Einschreiben), und wenn Du nun vor dem Richter auftauchst mit so 'ner "superkrassen Computer-Hacker-Methode" (wie es für den Richter eben aussehen könnte), dann könnte er erst recht mißtrauisch werden
Ist zumindest möglich
PS: Könntest ja trotzdem noch per Einschreiben verschicken und im Falle eines Falles erstmal das vor Gericht vorzeigen. Falls wirklich einer kommt und sagt "nee das glauben wir heute mal nicht, Du bist der eine Fall aus den 5000 ( )", dann kannst Du immer noch sagen "aber ich hab da noch einen weiteren Beweis"