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Eigene Songs sicher und günstig schützen - Neue Methode?

Nimm als Bsp. den Text. Wenn jemand eine sehr lyrische Ader hat (trifft für mich nicht zu) und der Text echt Tiefgang besitzt, dann könnte dieser alleine für sich schützenswert sein.

Das Gleiche gilt natürlich auch für einprägsame Riffs, Bassläufe, Melodiepassagen, Drumpattern (we will rock you) oder einfacher gesagt, die Hookline.
Gottseidank erreichen einfache Melodien wie die 7th Nation Army Hookline oder der anfang von Narcotic sowie das wunderbare bum bum tac alleine nicht genügend Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich schützenswert zu sein, denn ansonsten gäbe es bald keine neue Musik mehr wenn ich gleich alle Dur-Tonleitern auf einen Zettel schreibe und beim Notar hinterlege ...

Aber mal ernsthaft: Was spricht dagegen einen revolutionären Text oder eine Aufnahme eines epochalen Riffs mit der Handycam in 10 Foren und auf youtube zu posten? Das ist gratis und der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist für immer und ewig in den Weiten der Foren- bzw. Youtubedatenbanken festgeschrieben (ich hoffe Johannes massakriert mich nicht, wenn er bald mit gerichtlichen Anfragen zu Postveröffentlichungszeitpunkten überhäuft wird).
 
Aber mal ernsthaft: Was spricht dagegen einen revolutionären Text oder eine Aufnahme eines epochalen Riffs mit der Handycam in 10 Foren und auf youtube zu posten? Das ist gratis und der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist für immer und ewig in den Weiten der Foren- bzw. Youtubedatenbanken festgeschrieben (ich hoffe Johannes massakriert mich nicht, wenn er bald mit gerichtlichen Anfragen zu Postveröffentlichungszeitpunkten überhäuft wird).

Es geht ja darum, den Zeitpunkt, zu dem Du Deine geniale Idee hattest, hieb- und stichfest darlegen zu können. Irgendwelche Foren halte ich für ungeeignet, weil Du dann noch nachweisen musst, dass die Zeitangaben fälschungssicher sind. Davon abgesehen, möchte ich keine Wetten eingehen, welche Foren es z.B. in 10 Jahren noch gibt.

Ich kenne keinen einzigen Fall. Nur Fälle, wo bekannte Künstler von anderen bekannten Künstlern bereits auf breiter Basis veröffentlichte Werke "geklaut" haben.

Dass es durchaus vorkommen kann, dass sich bekannte Künstler bei unbekannteren bedienen, hat unlängst Bushido bewiesen. Die betroffene französischen Band ist von Fans erst Jahre später auf die Verwendung ihres Materials aufmerksam gemacht worden. Oder denken wir mal zurück an die Pop-Ära eines Frank Farian, der erst im Nachhinein die Urheber einiger seiner Werke am Gewinn beteiligte, als Klagen drohten. Davon abgesehen gibt es auch so etwas wie "unbeabsichtigtes Klauen". Ein Künstler hat irgendwo eine Melodie gehört, sie ist im Unterbewustsein hängen geblieben und später lässt er sie in eines seiner Werke einfließen, ohne dass es ihm bewusst ist. So war sich Paul McCartney nicht sicher, dass er die Melodie zu "Yesterday" nicht irgendwo anders gehört hatte. Ihm war der Song nach dem Aufwachen im Ohr und er spielte ihn vielen Leuten vor der Veröffentlichung vor, um sicher zu stellen, nicht zu plagiarisieren.

In der Realität kommen Plagiate von unbekannten Künstlern sicher sehr selten vor. Es lohnt kaum, viel Energie in die Befürchtung zu investieren, dass die eigenen Ideen geklaut werden könnten. Das lässt sich 100%ig nur dadurch verhindern, dass man die Ideen niemals, auch nicht im kleinsten Kreise, veröffentlicht. Was nun auch nicht im Sinne des Erfinders wäre. ;)
 
Dass es durchaus vorkommen kann, dass sich bekannte Künstler bei unbekannteren bedienen, hat unlängst Bushido bewiesen. Die betroffene französischen Band ist von Fans erst Jahre später auf die Verwendung ihres Materials aufmerksam gemacht worden.
Hier zieht ja genau das was ich geschrieben hatte. Das Material war veröffentlicht, und daher der Nachweis kein Problem.


Davon abgesehen gibt es auch so etwas wie "unbeabsichtigtes Klauen". Ein Künstler hat irgendwo eine Melodie gehört, sie ist im Unterbewustsein hängen geblieben und später lässt er sie in eines seiner Werke einfließen, ohne dass es ihm bewusst ist.
Da kommt man schnell wieder in eine allgemein Urheberrechtsdebatte, aber wer Angst hat dass irgendwer eine kurze Tonfolge unterbewusst übernehmen könnte der hat doch einen Schuss.

Wer so eifersüchtig mit dem vermeintlich komplett selber erschaffenen umgeht sollte wirklich so vorgehen wie du hier schreibst:
Das lässt sich 100%ig nur dadurch verhindern, dass man die Ideen niemals, auch nicht im kleinsten Kreise, veröffentlicht.

Da hat jeder seine ganz eigenen Ideen für sich allein und kann sich sicher sein niemals jemanden zu beinflussen, etwas zu bewegen, für Ohrwürmer zu sorgen oder etwas so tolles zu schreiben dass andere daraus schöpfen.
 
Hier zieht ja genau das was ich geschrieben hatte. Das Material war veröffentlicht, und daher der Nachweis kein Problem.


Da kommt man schnell wieder in eine allgemein Urheberrechtsdebatte, aber wer Angst hat dass irgendwer eine kurze Tonfolge unterbewusst übernehmen könnte der hat doch einen Schuss.

Wer so eifersüchtig mit dem vermeintlich komplett selber erschaffenen umgeht sollte wirklich so vorgehen wie du hier schreibst:

Da hat jeder seine ganz eigenen Ideen für sich allein und kann sich sicher sein niemals jemanden zu beinflussen, etwas zu bewegen, für Ohrwürmer zu sorgen oder etwas so tolles zu schreiben dass andere daraus schöpfen.

Genau so sehe ich das auch. Die Musik lebt von Inspirationen. Es ist ein Geben und Nehmen. Trotzdem finde ich den neuen Ansatz des Threaderstellers intelligent und auch aus sportlicher Sicht spannend. Wenn's aber um die Frage geht, ob man übervorsichtig sein sollte und aus Angst, beklaut zu werden, seine Sachen nicht auf YouTube und Co veröffentlicht, oder ob man lieber seine Sachen in die Welt posaunt, wäre auch meine Antwort: kräftig in die Posaune blasen! :)
 
Gottseidank erreichen einfache Melodien wie die 7th Nation Army Hookline oder der anfang von Narcotic sowie das wunderbare bum bum tac alleine nicht genügend Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich schützenswert zu sein.

Solche "Hooklines" sind sehr wohl geschützt: Als Form der "kleinen Münze":

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze

Wikipedia führt als Beispiel den Tagesschau-Jingle an und der besteht aus sechs Tönen. Die genannten Melodien fallen da sicherlich auch darunter. Das ist zwar durchaus diskussionswürdig, aber wenn dem nicht so wäre, wäre 90% der Popmusik urheberrechtlich nicht geschützt und wir wissen ja, dass das anders ist, denn erstens kann jeder weltweit veröffentlichen und praktisch jeder hat Zugriff bzw. kann nicht beweisen, dass er das Werk des anderen nicht kennen konnte (wie z.B. m.W. Gary Moore argumentiert hat).



Dass es durchaus vorkommen kann, dass sich bekannte Künstler bei unbekannteren bedienen, hat unlängst Bushido bewiesen.

Klar kommt das vor. Aber halt extrem selten. Leider. Ich würde mir wünschen, Bushido würde auch meine Kompositionen und Samples in die Charts bringen und mir dann dick Kohle abdrücken müssen! :D

Hier zieht ja genau das was ich geschrieben hatte. Das Material war veröffentlicht, und daher der Nachweis kein Problem.

Genau.


Da kommt man schnell wieder in eine allgemein Urheberrechtsdebatte, aber wer Angst hat dass irgendwer eine kurze Tonfolge unterbewusst übernehmen könnte der hat doch einen Schuss.

Ja. Mir persönlich macht es in der Praxis heute eher Sorgen, dass man versehentlich etwas übernimmt oder gar völlig zufällig etwas macht, was halt jemand anders auch komponiert hat. DAS ist nämlich nicht mehr SO unwahrscheinlich, bei den niedrigen Anforderungen, die das UrhG an die Schöpfungshöhe musikalischer Ideen stellt.
Heute wird soviel (einfache) Musik gemacht und im Sinne des UrhG veröffentlicht (Internet), dass ich fast glaube, man bewegt sich schon automatisch auf sehr dünnem Eis, wenn man Material mit einfachen, normalen Pop-Melodien schreibt. Ich bin mir sicher, könnte man alles heute irgendwie veröffentlichte Material analysieren und vergleichen, würde man sehr viele - völlig unbeabsichtigte - "Plagiate" oder besser gesagt Material nach dem Motto "zwei Dumme, ein Gedanke" finden, die aber urheberrechtlichen Schutz genießen würden.

Bis vor wenigen Jahren war es halt auch äusserst unwahrscheinlich, dass z.B. ein deutscher Hobbymucker die Musik eines japanischen Amateurs in die Finger bekommen und "kopiert" hat. Heute ist das kein Argument mehr, weil die Anzahl der Werke die aller Welt frei zugänglich veröffentlicht sind, mit dem Internet förmlich explodiert ist.
 
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Heute wird soviel (einfache) Musik gemacht und im Sinne des UrhG veröffentlicht (Internet), dass ich fast glaube, man bewegt sich schon automatisch auf sehr dünnem Eis, wenn man Material mit einfachen, normalen Pop-Melodien schreibt. Ich bin mir sicher, könnte man alles heute im Internet zugängliche Material analysieren, würde man sehr viele - völlig unbeabsichtigte - "Plagiate" oder besser gesagt Material nach dem Motto "zwei Dumme, ein Gedanke" finden.
Beschrei es nicht - ich sehe schon diese Aasgeier in genau den Anwaltskanzleien die aktuell Massenabmahnungen gegen Downloader starten anfangen zufällig Künstler abmahnen wegen Urheberrechtsverletzungen. Man bräuchte dazu ja nicht mehr als ein Programm das man mit all dem füttert was täglich so raus kommt und Übereinstimmungen feststellt. Technisch ist das ja keine Science Fiction mehr...
 
Beschrei es nicht - ich sehe schon diese Aasgeier in genau den Anwaltskanzleien die aktuell Massenabmahnungen gegen Downloader starten anfangen zufällig Künstler abmahnen wegen Urheberrechtsverletzungen. Man bräuchte dazu ja nicht mehr als ein Programm das man mit all dem füttert was täglich so raus kommt und Übereinstimmungen feststellt. Technisch ist das ja keine Science Fiction mehr...

Das wäre doch - indirekt - in deinem Sinne, denn damit würden diese Leute sich selbst den Ast absägen auf dem sie sitzen, weil sie damit das Urheberrecht in der heutigen Form ad absurdum führen und damit zu Fall bringen würden. Die werden sich also hüten. Aber dass die Piraten da noch nicht draufgekommen sind...;)
 
Das wäre doch - indirekt - in deinem Sinne, denn damit würden diese Leute sich selbst den Ast absägen auf dem sie sitzen, weil sie damit das Urheberrecht in der heutigen Form ad absurdum führen und damit zu Fall bringen würden. Die werden sich also hüten. Aber dass die Piraten da noch nicht draufgekommen sind...;)
Ich glaube kaum das Absurdität ein Argument zur Änderung eines Gesetzes wäre.

Da spricht Menschenverstand aus dir... passiert mir leider auch immer mal wieder öfter mal, und jedes mal lande ich damit auf der Fresse, gerade was Recht angeht. Ich wäre ein höllisch schlechter Jurist...
 
Es geht ja darum, den Zeitpunkt, zu dem Du Deine geniale Idee hattest, hieb- und stichfest darlegen zu können. Irgendwelche Foren halte ich für ungeeignet, weil Du dann noch nachweisen musst, dass die Zeitangaben fälschungssicher sind. Davon abgesehen, möchte ich keine Wetten eingehen, welche Foren es z.B. in 10 Jahren noch gibt.
Ganz davon abgesehen, dass der Hochladezeitpunkt bei youtube sich nur sehr schwer fälschen lassen wird, empfehle ich ja genau deswegen das Hochladen auf mehreren Plattformen gleichzeitig. Dadurch hat man ganz viele Gratisbeweise und minimiert die Fehlerquote durch Offline gegangene Plattformen.
Schlussendlich ist das aber auch nur Haarspalterei, denn wenn ich als unbekannter Komponist ein revolutionäres, klauenswertes Musikstück schreibe und das nach 10 Jahren immer noch nicht veröffentlicht ist, habe ich sowieso was falsch gemacht.

Solche "Hooklines" sind sehr wohl geschützt: Als Form der "kleinen Münze":

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze

Wikipedia führt als Beispiel den Tagesschau-Jingle an und der besteht aus sechs Tönen. Die genannten Melodien fallen da sicherlich auch darunter. Das ist zwar durchaus diskussionswürdig, aber wenn dem nicht so wäre, wäre 90% der Popmusik urheberrechtlich nicht geschützt und wir wissen ja, dass das anders ist, denn erstens kann jeder weltweit veröffentlichen und praktisch jeder hat Zugriff bzw. kann nicht beweisen, dass er das Werk des anderen nicht kennen konnte (wie z.B. m.W. Gary Moore argumentiert hat).
Die kleine Münze erachte ich auch als sehr diskussionswürdig. nicht umsonst gibt es noch keine richtigen Richtlinien und es wird immer von Fall zu Fall entschieden. Daher dürfte Herbert Pixner durch dieses Video wahrscheinlich (je nach Richter) noch mit einer Verurteilung rechnen dürfen, sollte Jack White jemals diese Video sehen und Klage erheben. Wenn ich jetzt aber die Triole rausnehme und die Tonfolge auf Takt spiele, oder eine zweite Stimme dazu nehme, wodurch die Hookline nicht mehr einwandfrei erkennbar wird. Ist es dann immer noch eine Urheberrechtsverletzung?
Jedenfalls dürfte es mit zu stengem Urheberrechtsschutz nahezu unmöglich sein, neue Musik zu komponieren, da es wahrscheinlich jede Tonfolge schon einmal irgendwo auf der Welt gab. Deshalb ist mir die derzeitige Schöpfungshöhe gerade recht, durch welche zufälliges "Klauen" so gut wie ausgeschlossen ist, da die bloße Ähnlichkeit zweier Melodien einfach nicht ausreicht und gezieltes Klauen gerecht bestraft werden kann.
Ich möchte übrigens auch darum bitten, zwischen Sampeln, also dem Verwenden von Aufnahmen wie Bushido es gemacht hat, und dem Nachspielen von Melodien zu unterscheiden, denn Zweiteres ist wirklich nur gerichtlich anfechtbar, wenn eine unüberhörbare Ähnlichkeit vorliegt.
 
M
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: crosspost

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