Gottseidank erreichen einfache Melodien wie die 7th Nation Army Hookline oder der anfang von Narcotic sowie das wunderbare bum bum tac alleine nicht genügend Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich schützenswert zu sein.
Solche "Hooklines" sind sehr wohl geschützt: Als Form der "kleinen Münze":
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze
Wikipedia führt als Beispiel den Tagesschau-Jingle an und der besteht aus sechs Tönen. Die genannten Melodien fallen da sicherlich auch darunter. Das ist zwar durchaus diskussionswürdig, aber wenn dem nicht so wäre, wäre 90% der Popmusik urheberrechtlich nicht geschützt und wir wissen ja, dass das anders ist, denn erstens kann jeder weltweit veröffentlichen und praktisch jeder hat Zugriff bzw. kann nicht beweisen, dass er das Werk des anderen nicht kennen konnte (wie z.B. m.W. Gary Moore argumentiert hat).
Dass es durchaus vorkommen kann, dass sich bekannte Künstler bei unbekannteren bedienen, hat unlängst Bushido bewiesen.
Klar kommt das vor. Aber halt extrem selten. Leider. Ich würde mir wünschen, Bushido würde auch meine Kompositionen und Samples in die Charts bringen und mir dann dick Kohle abdrücken müssen!
Hier zieht ja genau das was ich geschrieben hatte. Das Material war veröffentlicht, und daher der Nachweis kein Problem.
Genau.
Da kommt man schnell wieder in eine allgemein Urheberrechtsdebatte, aber wer Angst hat dass irgendwer eine kurze Tonfolge unterbewusst übernehmen könnte der hat doch einen Schuss.
Ja. Mir persönlich macht es in der Praxis heute eher Sorgen, dass man versehentlich etwas übernimmt oder gar völlig zufällig etwas macht, was halt jemand anders auch komponiert hat. DAS ist nämlich nicht mehr SO unwahrscheinlich, bei den niedrigen Anforderungen, die das UrhG an die Schöpfungshöhe musikalischer Ideen stellt.
Heute wird soviel (einfache) Musik gemacht und im Sinne des UrhG veröffentlicht (Internet), dass ich fast glaube, man bewegt sich schon automatisch auf sehr dünnem Eis, wenn man Material mit einfachen, normalen Pop-Melodien schreibt. Ich bin mir sicher, könnte man alles heute irgendwie veröffentlichte Material analysieren und vergleichen, würde man sehr viele - völlig unbeabsichtigte - "Plagiate" oder besser gesagt Material nach dem Motto "zwei Dumme, ein Gedanke" finden, die aber urheberrechtlichen Schutz genießen würden.
Bis vor wenigen Jahren war es halt auch äusserst unwahrscheinlich, dass z.B. ein deutscher Hobbymucker die Musik eines japanischen Amateurs in die Finger bekommen und "kopiert" hat. Heute ist das kein Argument mehr, weil die Anzahl der Werke die aller Welt frei zugänglich veröffentlicht sind, mit dem Internet förmlich explodiert ist.