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Ich habe die Rechnung angemahnt und warte ... auch schon längere Zeit
Ware zurück,
Mal eine Frage an den Mod „
Formell macht man sich durch den Besitz strafbar.Immerhin hast du ohne CITES einen Wertverlust - bzw. offiziell die Unverkäuflichkeit.
Wieso das....der Besitz ist doch nicht strafbar.
Formell macht man sich durch den Besitz strafbar.
Wann die Gitarre gebaut wurde spielt für Cites keine Rolle. Sondern eigentlich Von wo nach Wo es geht. Eine 2001er Gibson aus den USA bekommt man sei 02.01.2017 auch nur mit den entsprechenden Dokumenten importiert.weil aus der Diskussion hervorgeht, dass es sich um einen Neuerwerb, einer in 2017 gefertigten Gitarre handelt
Der Gesetzgeber sieht dies wohl anders.Ich für mein Teil sehe auch im Erwerb nichts strafbares
Doch, spielt schon eine Rolle. Wenn ich seit 1. Januar eine Gitarre kaufe, muss der Händler diese entweder als Vorerwerb (also vor 2017 gebaut und eingeführt) oder mit entsprechenden Angaben bei einer in 2017 gebauten Gitarre auf der Rechnung (oder durch Zusatzpapiere) vermerken.Wann die Gitarre gebaut wurde spielt für Cites keine Rolle
Diese Argumentationen kenne ich auch aus anderen Bereichen ...Ich glaube man macht sich da zu sehr einen Kopf.
... oder man nennt sowas Umweltschutzwenn man Instrumente aus dem Ausland importieren möchte. Da sind gerade bei älteren Instrumenten die Regelungen...naja albern bis gaga
der Erbauer
Zunächst Mal ist ja der Besitz laut dieses Threads ja grundlegend nicht illegal oder strafbar, das Ganze erschwert nur den Wiederverkauf? Da aber der Erbauer ein entsprechendes Zertifikat beigelegt hat und wir davon ausgehen, dass ich das mit dem Instrument erworben haben, sollte der Wiederverkauf des Instrumentes jenseits meiner Heimat doch kein Problem darstellen, oder? Immerhin habe ich ja das entsprechende Zertifikat.Du könntest jetzt genau dieses Dokument in den USA besitzen und [...] auch wenn es legal hergestellt wurde.
Und das schließt die Rechnung seitens, sagen wir: Thomann nicht ein?Daher muss der komplette Weg bis zum Endkunden "nachweisbar" bleiben.
sollte der Wiederverkauf des Instrumentes jenseits meiner Heimat doch kein Problem darstellen, oder?
Hier könnte ich als Hersteller ja sogar argumentieren, dass ich nicht länderübergreifend verkauft habe, deswegen eine Zertifizierung/Nachweis ja gar nicht notwendig wäre.
Weil du auch unbedingt so ein Instrument brauchst?Es wird aber auch Händler und Hersteller geben die das hinbekommen ... und schon haben sie ein Verkaufsargument mehr .
Weil du auch unbedingt so ein Instrument brauchst?
Ja, das ist das Privileg wenn man in der ersten Welt lebt und es einem vermeintlich gut (sollte ich sagen: besser?) geht: man kann sich einfach hinstellen und sagen: ich bin, also will ich, immer und alles und überall.Weil ich schon finde, dass wir einen "Weltmarkt" haben. Dann würde ich bitte auch gerne aus dem kompletten Angebot aussuchen dürfen ...