Martin, von Wildwood/Gibson bekommst Du aber kein CITES!
Weil ihr eigener Markt groß genug ... und der Ami mehr Patriot ist. Auch Wildwood
könnte für einzelne Gitarren eine Ausfuhrgenehmigung beantragen und würde die nach EU liefern können, wenn sie denn wollten.
Hersteller - die auch auf Export angewiesen sind - kriegen das auch problemlos hin.
In Deutschland (und von dort weltweit) wird von den Händlern legal gehandelt, weil Zertifikate problemlos von jenen besorgt werden können, die wissen wie es geht.
Wir sollten Vintage von aktueller Ware unterscheiden. Bei Vintage unterliegt es viel der Glaubwürdigkeit, eben weil "harte Fakten" oft nicht mehr existieren. Wenn dann also ein Gutachter, oder ein gut ausgefüllter Antrag bei der "richtigen Behörde" diese Glaubwürdigkeit liefert, dann steht dem Export danach auch nichts mehr im Wege. Und in den gleichen Prozessablauf werden wir mit all den nicht zum Stichtag angemeldeten CITES II (Rosewood ohne BRZRW) Gitarren auch noch erleben.
Anmelden könnte auch ein Privatmann (sofern er und der EX-EU Käufer die Zeit hat zu warten, bis die Anträge durch sind). Er hat nur keine Ahnung wie er es machen soll - könnte aber alle Information im Netz finden. Ob sich der Aufwand des "schlau machen" für einen Verkauf lohnt, wage ich zu bezweifeln. Da ist für viele der Weg über einen Händler deutlich bequemer. Kostet aber halt was.
Möchte ein DE Händler ausserhalb der EU verkaufen, so braucht er zur Beantragung der Exportgenehmigung einen Nachweis des Vorerwerb der Ware (also in EU vor 2.1.2017), oder wenn die Ware noch aktueller ist (2017+), die Referenz zur Importgenehmigung in die EU. Allerdings ist dies immer mit Aufwand verbunden und nicht umsonst werden von Thomann, Session und Co. "günstige Gitarren" immer noch nicht in die Schweiz geliefert
Der deutsche Gitarrenbauer, der auf ein als Vorerwerb zertifiziertes Holzlager zugreifen kann - kann noch recht lange recht problemlos exportieren.
Gruß
Martin