Ist echt ein weites Feld, mit den "Serienamps". Aber die Frage nach DIY-Bausätzen ist klar zu beantworten. In Verkehr bringen bedeutet denmach nicht nur weiterverkaufen sondern im Zweifelsfall auch gewerblich nutzen z.B. bei einem Auftritt. Da hafte ich als Erbauer immer. Aber falls es zu einem Schaden kommt wird erst mal geprüft, ob es ein CE-Gerät ist. Dann, ob es auch in einwandfreiem Zustand war und dann ob Veränderungen stattgefunden haben. Da man das nicht immer einwandfrei nachweisen kann (z.B. bei Brand), gilt hier wieder:
Hat bei Selbstbau eine befähigte Person das ganze Abgenommen? Das ist wie beim Hausbau. Abnahme bei höheren Spannungen immer durch eine Fachkraft erforderlich. Gilt übrigens auch bei Wasserschäden verursacht durch Eigenbau usw.
Also aus meiner bescheidenen Sicht kann ein Bausatz mit 230 Volt nur zuhause betrieben werden mit der rechtlichen Grauzone, dass es sich immer noch um ein "nicht fertig gestelltes Produkt" handelt welches bisher nicht in Verkehr gebracht wurde. Wenn die Bude abbrennt, interessiert das aber die Versicherung trotzdem nicht, falls sie nachweisen kann, das die Ursache ein Kurzschlus oder ähnliches im besagten Bausatz war. Es sei denn man hat eine Hausratversicherung, die Fahrlässigkeit ausschließt. (soll es ja geben) Als Gegenmaßnahme hilft nur mindestens eine Abnahme durch eine befähigte Fachkraft mit schriftlichem Nachweis, besser eine CE-Erklärung (beinhaltet eine Abnahme und eine Erklärung des Herstellers, das er beim Bau alle geltenden Gesetze und Vorgaben eingehalten hat und zusätzlich muss noch ein Handbuch und eine Betriebsanleitung beigelegt werden)
Ein ganz anderes Thema ist die Zurückhaltung bei den Händlern die Bausätze verkaufen bzw. Mods machen usw. was Informationen zum Thema "Zulassung" angeht. Also ich habe noch in keiner Anleitung einen Hinweis darauf gesehen, dass den Zusammenbau bzw. die Endabnahme nur befähigte Personen machen dürfen. Die gehen eben davon aus, das sich eh nur ein Elektriker o.ä. an so einen Bausatz traut, was ich sowieso voraussetze. Ich kenne allerdings auch niemand der in solch einem Fall zu Schaden kam oder einen Händler der deswegen belangt wurde. Es ist also auch wieder eine persönliche Entscheidung. Ich rate immer zu der sichersten Lösung.
Noch ein Hinweis zu Effekten. Hier kann im Niedervoltbereich (bis max. 18 Volt) jeder alles bauen und verkaufen, ABER wer das gewerblich tun will muss eben auch als Elektrogerätehändler registriert sein, wegen der EAR (Elektro-Altgeräte-Richtlinie) und er braucht noch so eine EEE.. Nummer.
PS. Ich bin weder Anwalt noch Richter und gebe hier nur meine Einschätzung aufgrund meines Wissenstandes wieder.