Verkauf von Eigenbau Kit-Amp - "Eventualitäten, Haftungsprobleme"

wie man den Preis enorm drücken kann

Viel Glück dabei, aber ich wäre sicher nicht der einzige, bei dem das net ziehen würde. Eher würde ich meinen Amp eh niemandem verkaufen, der mir im voraus schon mit Haftbarkeit etc pp kommt :D
 
@smoke165: ich weiß - würde mir persönlich genauso gehen.. und war auch eher als Spaßäußerung gemeint - so ne Diskussion würde eh keiner verstehen, der einen Amp verkaufen will und diesen Thread hier nicht kennt :D :D

@Chlipfish: YES - ähnliche Beispiele waren ja weiter vorn schon da - und die Joker Karte "wo kein Kläger, da kein Richter" ist auch schon ganz oft aufgetaucht. Meist dann, wenn Leute feststellen, das sie zwar mit dem Gesetzbuch ordentlich rumwedeln können und genau wissen zu scheinen, wie die Gesetzeslage aussieht und gleichzeitig erkennen, das sie die Leute, deren Amps sie verarzten in genau diese Lage bringen, das sie mit ihrem Equipment nicht mehr innerhalb der CE Norm stehen. oooops.. aber alles gut, wo kein Kläger, da kein Richter..
 
wie soll sich denn jetzt der jenige verhalten, der einen Amp kauft, welcher nicht mehr original ist und welcher nicht dokumentiert oder gekennzeichnet ist, durch wen dieser modifiziert worden ist??

Woher wollen dann einige der schlauen Schlaumeier denn wissen, ob das ein ordentlich modifiziertes Gerät ist, oder eine verbastelte Ruine?

Vor allem, wenn der Käufer keine Ahnung von Elektrotechnik hat und auch nicht durch reingucken oder messen feststellen kann, ob das Ding noch was taugt oder gefährlich ist?

Soll der unkundige Käufer dann wirklich irgendein verbasteltes Gerät kaufen, von dem niemand weiß was es ist, oder was drin ist, oder wer daran gebastelt hat?
 
Soll der unkundige Käufer dann wirklich irgendein verbasteltes Gerät kaufen, von dem niemand weiß was es ist, oder was drin ist, oder wer daran gebastelt hat?
Was ist denn die Alternative? Du argumentierst ja im Grunde aus nachvollziehbaren Motiven. Nur in vielen Fällen völlig an der Praxis vorbei. Selbst ein stinknormaler Röhrentausch mit neuem Einmessen führt bei penibelster Auslegung der Regeln dazu, dass ein Amp nach deiner Definition "verbastelt" ist.
Spätestens aber auch eine Maßnahme, die den Amp objektiv SICHERER macht (z.B. Einbau eines allpolig trennenden Hauptschalters), selbst wenn sie noch so fachgerecht ausgeführt wird, wird nach deiner Lesart zu einem "Bastelamp" führen - genau wie völlig unkritische Modifikationen im NF-Kreis (z.B. DI-Out nachrüsten). Wenn da jemand erst für 1000e Euro eine neue EMV-Prüfung machen lassen muss oder 30 Seiten Dokumentation schreiben muss, wird es doch albern.

Ganz zu schweigen von einer typischen Situation, die bei uns Keyboardern gängig ist: die sehr begehrten Hammond-Orgeln B3/C3/A100 etc. werden seit Jahrzehnten nicht mehr gebaut. Kaum eine ist noch im Originalzustand (und wenn, dann wurde sie penibel auf eben jenen ZURÜCKgebaut). Ergo sind die alle "verbastelt". Andererseits entspräche eine solche Orgel im Originalzustand KEINESWEGS der (heutigen) VDE. Daher werden üblicherweise Modifikationen vorgenommen, um genau das halbwegs zu gewährleisten. Du sagst dann "Äh - verbastelt"!
Viele Orgeln kommen auch aus den USA, und brauchen, um hier zu funktionieren, einen Anpassungstrafo und Frequenzwandler (110V 60Hz auf 230V 50Hz). Sowas kann man als fertiges, geprüftes Modul kaufen - aber selbst wenn sowas ein Fachmann in die Orgel einbaut, darf die danach legal nie mehr den Besitzer wechseln - wie albern ist das bitte? Auch das wäre ja nach deiner Definition ein "Bastelgerät".

Und bei all deiner nachvollziehbaren Sorge um die Sicherheit haben wir das Thema ElektroG / WEEE noch nichtmal am Rande gestreift. Bei genauerer Betrachtung ist nämlich das dann endgültig der Todesstoß für Custom-Amps und -Instrumente...
 
Ich meinte eigentlich eher, dass es nicht gerade den respektvollsten Umgang darstellt, einem Verkäufer zu erklären, dass man für sein "verbasteltes" Gerät nicht bereit ist, den genannten Preis zu zahlen.
Schon gar nicht, wenn der Verkäufer selbst die Modifikationen vorgenommen und auch ordentlich beschrieben hat, was da gemacht wurde. "Verbastelt" ist in keinem erdenklichen Zusammenhang positiv behaftet, sondern ist immer eine Herabwürdigung, letztlich auch der Fähigkeiten desjenigen, der was gebaut/gemoddet hat.
Das läuft bei mir unter dem Motto "ich mache die Ware erstmal schlecht, damit ich sie dann günstiger bekomme" - kann natürlich jeder machen, wie er möchte, ich persönlich jedenfalls verkaufe solchen Leuten grundsätzlich nichts.
 
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Soll der unkundige Käufer d

Soll aus Verkäufersicht sicher, aber muss er ja nicht. Sich erklären lassen, was gemacht wurde, ggf Fotos zeigen lassen.
Dann muss man halt abwägen, ob man das "Risiko" eingeht und ob mans einschätzen kann. Wer 'nen gemoddeteb Verstärker bekommt, obwohl gesagt wurde der ist "Stock", kann ggf auch zurück geben. (Da hilft Paypal ggf zusätzlich)
 
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Hallo,

da gibt es nichts zu erklären, weil ja nix bekannt und dokumentiert ist.

Wer soll dem Käufer da wirklich was erklären können? Der Verkäufer ja nicht, der weiß ja selber nicht bescheid.
Es ist ja unbekannt, wer am Verstärker gebaut hat, oder was verändert wurde.
Das war ja gerade die Frage.

Gruß
 
Läuft aber aufs selbe hinaus. Verkäufer kann dann nichts weiter zu sagen, ob und wie modifiziert wurde. Falls es dann die eigenen Fähigkeiten erlauben (oder vll auch im Forum um Einschätzungen bitten oderoder) Fotos schicken lassen, und abwägen, ob man das Risiko bereit ist einzugehen. Ggf einplanen den Amp nochmal bei einem Tech prüfen zu lassen. Ein Techbesuch ist bei Gebrauchtkäufen sowieso etwas, was man einplanen bzw nicht ausschließen sollte.
So einen Fall habe ich hier auch stehen. Verkäufer wusste nichts von Mods und konnte nichts ausschließen, da nicht Erstbesitzer. Lediglich das er "läuft" hat er garantiert. hab mir noch mehr Fotos schicken lassen, mindestens eine Mpdifikation erkannt (neuer Netztrafo, Choke ausgebaut) und habe dann halt selbst abgewogen, ob ich das "Risiko" eingehe. Bei Erhalt gecheckt ob Widerstandsmessung zwischen Chassis und Schutzleiter zu passen scheint, angeschmissen, mich über 'nen toll klingenden Amp fürn guten Preis gefreut. Hätte auch anders sein können, desssen war ich mir aver bewusst und das muss halt jeder für sich selbst abwägen. Wer das Risiko vermeiden will muss halt Angebote suchen, die entsprechend Originalzustand versprechen.
 
Nein!

Ein Gerät als "Defekt" oder "an Bastler" zu deklarieren, bringt einen nicht aus der Haftung und der Illegalität.

Man bringt das Gerät in Verkehr und ist dafür haftbar. Ende, aus.

In diesem Fall - mit der Historie des Threads - wäre man ggf. sogar bei arglistiger Täuschung.
 
Um das mit der "verbastelt"-Preisgestaltung nochmal auf zu greifen... Ich denke es ist eine sehr individuelle Frage was ein umgebauter Amp Wert ist, Als ich einen (gern "verbatselten") JetCity JCA gesucht habe, habe ich zu ~90% nur bearbeitete Geräte auf dem Gebrauchtmarkt gefunden. Da mir idR die auch optisch veränderten Geräte nicht sonderlich zu gesagt hatten, da sie teils schlimmer als original aussahen (d.h. dilletantisch hässlich zurechtgeschustert/beklebt, optisch und praktisch schlecht plazierte Mods/Regler/Schlater etc.) waren sie MIR natürlich weniger Wert als ein naturbelassener gebrauchter Amp, den ich jungfräulich auf meine Bedürfnisse zu rechtmasern kann. Wenn ein Modell sorgfältig, sauber, evtl fachmännisch umgebaut wird und ich zufällig auch diese Modifikationen gebrauchen kann, zahl ich dafür natürlich auch gern adäquat mehr. Das Problem bei der Sache sehe ich weniger darin, dass man/ich weniger für einen bearbeiteten Amp zahle als für einen original belassenen, sondern, dass Verkäufer sich gerne all ihre Investitionen auch auszahlen lassen möchten beim Wiederverkauf. Und da seh ich ein großes Problem in der Relation. Denn ein Nachbesitzer braucht selten genau all die Mods in der Form, wie sie der Vorbesitzer gemacht hat. Dass man bei einem Röhrenamp auch mal Röhren wechselt ist normal und normaler Verschleiß. Diese komplett auf den eigentlichen Gerätewert aufzuschlagen, oder andere Umbauten, die nur individuell von nutzen waren, is recht unrealistisch. Ich glaub es ist nur logisch, auch als Leihe, sich zmindest ausführliche Fotos von den Umbauten zeigen zu lassen, oder vor Ort selbst ausgiebig alles, was man misstraut zu testen. Wenn ich ein Auto kaufe, weiß ich auch nie was damit schon alles gemacht wurde. Das ist nunmal auch ein Stück weit das (stink-)normale Gebrauchtkauf Risiko. ^^ Wenn ich das Gerät normal verwende und es nicht nach dem Kauf unmittelbar verändert habe, es aber nicht mehr dem Werksoriginal entspricht und es sich nicht um kurzzeitigen Verschleiß handeln kann, ist doch eigentlich selbstredend der Verkäufer für den Schaden und Folgeschäden verantwortlich. Ob das nun der Käufer als Fachmann oder Leihe erkannt hat oder nicht. Es gibt Gesetze und Rechte und von denen macht man eben Gebrauch im Zweifelsfall. Und wenn man sich unsicher ist, bezahlt man nunmal immer mit Paypal oder holt vor Ort ab oder hat ne gute Rechtschutzversicherung. ^^ Ich werde für meinen Teil zumindest weiterhin Gitarren, Effektgeräte, Amps, Schlagzeug, Hardware, gebohrte Becken, oder sonstwas für Equipment, auch wenn ich daran rumgebaut habe, weil es zur Verbesserung für mich beigetragen hat, es defekt war, oder einfach aus Abnutzungsgründen nötig war, ganz normal mit Erwähnung aller Änderungen gegenüber dem Originalzustand verkaufen. Entscheiden muss in jedem Fall der Käufer. Und das ist dann auch nicht pauschal als strafbar anzusehen. Man muss als Käufer am Ende auch einfach wissen, worauf man Rechtsansprüche hat und worauf nicht. Verschwiegene Defekte liegen immer in der Last des Verkäufers. Einfache Sache. Wird alles offen dargelegt ist der Käufer in der Pflicht wissentlich(!) zu entscheiden, ob er damit umgehen kann oder nicht. Ein Verstärker ist kein Auto mit dem man sich im öffentlichen Verkehr bewegt und mit permanentem Potential andere gefährden kann. Es geht hier Privateigentum in Privateigentum über und wird normalerweise nur an oder mit sich selbst benutzt, d.h. es muss auch jeder selbst wissen was er sich zumutet.
 
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Hallo Jimroot,

dann hast du wohl die nötige Sachkunde, um den Bastelzustand eines Gerätes einzuschätzen. Selbst, wenn da nichts dokumentiert ist, also völlig unbekannt ist, was damit gemacht wurde.

Wenn man als Käufer aber diese Sachkunde nicht hat, kann man eigentlich nur die Finger davon lassen. Denn dann kann man ja nicht einmal einschätzen, ob der Verstärker noch elektrisch sicher ist.

Und darum ging es doch in der Frage.

Gruß
 
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Bleibt der Punkt, dass prinzipiell ein Besuch beim Tech eh empfehlenswert bei Gebrauchtkäufen ist. Ist nur die Frage, ob man das Risiko von ggf Reperatur/Nacharbeitungskosteb aufgrund der möglichen Modifikationen auf sich nehmen will. Wer nicht, sucht halt wie gesagt nach Geräten in Originalzustand und fertig ist.
 
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Demzfolge wäre jeder Röhrenamp bei dem selbst die Röhren gewechselt wurden eine Gefahr für jeden Folgebesitzer. Ich verstehe deine Denke Burkie aber in der Praxis würde etliches an Gebrauchtware seinen kompletten Wert verlieren. Ich kaufe nun seit kA wievielen Jahren ausschließlich nur noch Gebrauchtware. Allein schon aus ökologischen Aspekten. Denn ein neuer Amp kann idR nicht mehr als ein 10 Jahre alter. Ausser Pleks und Sticks ^^

Ich mache generell immer viele detailierte Bilder von der zu verkaufenden Ware. Vor allemwenn ich was drann verändert habe, etwas defekt ist usw. Wenn sich jemand hier etwas persönlich abholt ist es in seinem Interesse alles ausgiebig zu testen. Mehr als alles ausführlich z beschreiben kann ich nicht. Wie beim Autokauf. Vertuschte Schäden verschwiegen. keine Frage, is n anderer Schuh. Hier hat sich letztens jemand ein billigen Behringer Bodentuner abgeholt. Einfach eingesteckt, Geld in die Hand gedrückt und weg war er. Kaum 5 min säter kam ne Nachricht: "sagmal kann es sein, dass das Stromkabel fehlt?"

Ich glabu dazuu brauch ich nichts weiter sagen. ^^

Vor einer Weile hatte ich mal eine gerissene Hihat bei ebay versteigert. Hatte über 20 Nahaufnahmen vom Riss und der Bohrung gemacht um den Riss zu stoppen. Alles mehr als detailert gezeigt und beschrieben.
Käufer, Holländer, erhält die Ware und öffnet einen Fall wegen eines "defekten Artikels". Geld per Paypal eingefroren.
Nachdem ich ein paar Minuten mit dem ebay Kundenservice telefoniert hatte und der die Auktion gesichtet hat, war das Geld wieder frei.

Also man ist auch als Käufer in gewisser Eigenverantwortung, die kann einem niemand im Leben nehmen. Der Staat versucht es zwar an allen Ecken und Enden, aber ich glaube eine dumme Schäfchen Gesellschaft tut am Ende niemand gut und ist eher rückschrittlich.

Ich denke als privater Verkäufer habe ich alle Pflichten erfüllt indem ich alles veränderte und defekte beim Verkauf offen legen und angebe und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworte. Der ganze Thread dreht sich hier nunmal vorrangig um privat, nicht gewerblich. Ich kann auch schwarz an Autos für Freunde rum schrauben, wenn jemand nen Unfall damit baut ist erstmal der Schuld, der sich mit der Kiste auf die Straße gewagt hat. Es gibt immer Präzedenzfälle und (Un-)Fälle, die niemand hat vorherkommen sehen. Ich bin eher ein Mensch der Praxis. Muss ich mir dann in Zukunft auch Gedanken machen, wenn ich ne Gitarre verkaufe, bei der ich die Saiten selbst gewechselt habe? Sowas kann auch schwer ins Auge gehen. ;) [/zynism]
 
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Ich kann auch schwarz an Autos für Freunde rum schrauben, wenn jemand nen Unfall damit baut ist erstmal der Schuld, der sich mit der Kiste auf die Straße gewagt hat.
Spätestens die gegnerische Unfallversicherung wird Dich eines anderen belehren.
 
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Als Fahrzeugführer ist man verpflichtet sein eigenes kfz stetig warten, inspizieren und plakettieren zu lassen. Erfolgen inoffizielle eigens iniziiert private Reparaturen durch nicht Fachpersonal oder allein schon unter Ausschluss der Haftungs- und Gewährleistungspflicht einer Fachwerkstadt, haftet der Fahrzeughalter in erster Linie für das Führen eines unsachgemäß reparierten und nicht abgenommenen Fahrzeuges. Wie der Einzelfall aussieht is ne andere Sache, sehr spezifisch und lässt sich so oder so nicht zu 100% verallgemeinern. Da kann man den Thread auch ins unendliche führen. Dass einen die Versicherung immer eines "besseren" (passender wäre "anderen") belehren will ist (leider) normal. Die versucht nämlich zu gern die eigene Haftung abzuschieben. Also eine Rechtschutz für die Hafpflicht ist garnicht so unsinnig. ;)
Ich hab auch schon Autoteile, Kotflügel, Türen usw gewechselt, bin noch Jahre lang gefahren und hab das kfz irgendwann verkauft. Ich sehe hier keinerlei Problem. Ausser praxisferne Haarspalterei. Kauft sich jemand ein Gerät, welches vom original verändert wurde und ist sich dessen Funktion und den Aussagen des Verkäufers nicht sicher, steht ihm frei die Ware nicht zu kaufen. Sollte er es dennoch unbedingt wollen, muss er sich nunmal Gedanken machen wie er sein Gewissen befriedigt. Wüsste nicht wo das anders funktioniert.(?)
 
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Ich denke als privater Verkäufer habe ich alle Pflichten erfüllt indem ich alles veränderte und defekte beim Verkauf offen legen und angebe und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworte.

Hallo,

dann sind ja die Modifikationen bekannt und dokumentiert, zumindest mündlich.

Darauf bezieht sich die Frage aber doch gar nicht. Bei der Frage ging es darum, dass der Verkäufer eben nichts dokumentiert hat, und nichts zum Bastelzustand sagen kann (oder will). Das ist ja was ganz anderes als was du sagst.

Auch beim Auto "darf" man selber Öl und Winterräder wechseln.
Man darf sogar noch viel mehr reparieren und umbauen, wenn's der TÜV abnimmt.

Gruß
 
Eben, wenn der Tüv das abnimmt. nun muss man aber nur alle 2 Jahre dahin. Wenn ich den Tüv machen lasse und kurz danach wild am Auto rum schraube...?

Für Amps gibt es eben keinen Folgetüv, da man mit dem Amp idR niemand anderen in einem öffentlichen Verkehr verletzen würde/"könnte". (ich könnte natürlich auch mit nem Toaster, Föhn oder Mixer jemanden schwer verletzen)

Wenn jemand einen umgebauten Amp kauft und optisch oder messtechnisch nicht einschätzen kann in welcher Qualität dies geschehen ist und diesen dann weiter verkauft haftet er natürlich für die Funktion des Gerätes. Wie sollte man das auch sonst rechtlich handhaben? Wenn ich ein kaputtes Auto als dieses verkaufe und der Käufer verkauft es weiter und irgendwann kommt jemand dadurch zu Schaden, trage ich als Vor-vor-vorbesitzer keine Schuld daran. So sehe ich das zumindest und so sind meine, nicht unbedingt marginalen, rechtlichen Erfahrungen zu solchen Themen. Haftung ist immer ein komplexes Thema, allein weil Gesamtkonstellationen der einzelnen Fälle nie genau gleich sind.

Wenn ich nicht weiß was ich da habe muss ich beim Verkauf angeben, dass daran rumgebastelt wurde und ich aber keine Ahnung über den tatsächlichen Zustand habe, sondern nur beurteilen kann mit eigenem Wissen und Gewissen wie es bei mir funktioniert oder nicht funktioniert hat. Der Käufer dieses Gerätes erklärt sich mit dem Kauf dann aber auch aufgrund dieser Informationen mit allen Folgen und Zuständen die angegeben wurden einverstanden, das darf man hier nicht vergessen. So ein Handel besteht immer aus zwei einvernehmlichen Parteien. Die Frage ist am Ende eigentlich lediglich, welche Informationen haben gefehlt und haben überhaupt nötige Informationen gefehlt oder wurde einfach fahrlässig in Folge damit umgegangen, und das sind am Ende die Kriterien nachdenen solche Fälle bemessen und entschieden werden. Information ist hier alles, denke ich.
 
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wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Das war kein Amp- Abgasvergleich, sondern ein Beispiel für die, manchmal nicht nachvollziehbaren Vorschriften und ich nenn es mal Drangsaliererei , von Behördenseite aus.
Ich kann das alles hier trotzdem nicht so recht verstehen. Wenn sich einer nen Amp selber nach einem Kit sauber aufbaut, muss er schon ganz gut Ahnung von sowas haben, ich traue mir das jedenfalls nicht zu. Wenn er dann beim Verkauf explizit darauf hinweist, wäre da für mich alles klar. Der Käufer weis ja dann auch worauf er sich einlässt und mal ehrlich, wie viele Amps mit was weis ich für Modifikationen, die manche Leute selbst ausgeführt haben nur auf Anweisungen in den User Threads, sind denn schon ver- und gekauft worden, auch ohne das CE Zeichen oder sonst was.
Nicht falsch verstehen, ich will das nicht bagatellisieren, aber man kanns auch übertreiben.
NUnja, Du hast Dich ja auch auf das Beispiel bezogen, !"einfach ein paar Teile abschrauben und als Bastelobjekt verkaufen". Mit anderen Worten, es wird vom Verkäufer getrickst, um aus der Haftung zu kommen (was übrigens so einfach auch nicht funktioniert). Wie vertrauensvoll ist ein Verkäufer, der so trickst?
Sorry, aber wenn jemand ein derartiges Gerät verkauft, muss er im Vorfeld entpsrechend darüber aufklären, dass es ein Gerät ist, dass ohne jedwede Kontrolle durch dazu ausersehene Behörden zusammengeschraubt wurde.
Der Käufer muss wissen worauf er sich einläßt. Und auch dann gibt es zumindest die berechtigte Erwartung, dass er nicht tot umfällt, wenn er/sie das DIng einschaltet.
Andernfalls ist der Verkäufer natürlich in der Haftung und ich würde mit gutem Gewissen dabei zu sehen, wie der Verkäufer den Arsch abgeklagt bekommt.
 
Eben, wenn der Tüv das abnimmt. nun muss man aber nur alle 2 Jahre dahin. Wenn ich den Tüv machen lasse und kurz danach wild am Auto rum schraube...?

Für Amps gibt es eben keinen Folgetüv, da man mit dem Amp idR niemand anderen in einem öffentlichen Verkehr verletzen würde/"könnte". (ich könnte natürlich auch mit nem Toaster, Föhn oder Mixer jemanden schwer verletzen)

Wenn jemand einen umgebauten Amp kauft und optisch oder messtechnisch nicht einschätzen kann in welcher Qualität dies geschehen ist und diesen dann weiter verkauft haftet er natürlich für die Funktion des Gerätes. Wie sollte man das auch sonst rechtlich handhaben? Wenn ich ein kaputtes Auto als dieses verkaufe und der Käufer verkauft es weiter und irgendwann kommt jemand dadurch zu Schaden, trage ich als Vor-vor-vorbesitzer keine Schuld daran. So sehe ich das zumindest und so sind meine, nicht unbedingt marginalen, rechtlichen Erfahrungen zu solchen Themen. Haftung ist immer ein komplexes Thema, allein weil Gesamtkonstellationen der einzelnen Fälle nie genau gleich sind.

Wenn ich nicht weiß was ich da habe muss ich beim Verkauf angeben, dass daran rumgebastelt wurde und ich aber keine Ahnung über den tatsächlichen Zustand habe, sondern nur beurteilen kann mit eigenem Wissen und Gewissen wie es bei mir funktioniert oder nicht funktioniert hat. Der Käufer dieses Gerätes erklärt sich mit dem Kauf dann aber auch aufgrund dieser Informationen mit allen Folgen und Zuständen die angegeben wurden einverstanden, das darf man hier nicht vergessen. So ein Handel besteht immer aus zwei einvernehmlichen Parteien. Die Frage ist am Ende eigentlich lediglich, welche Informationen haben gefehlt und haben überhaupt nötige Informationen gefehlt oder wurde einfach fahrlässig in Folge damit umgegangen, und das sind am Ende die Kriterien nachdenen solche Fälle bemessen und entschieden werden. Information ist hier alles, denke ich.

So ist es. Und viel weiter muss man den Gedankengang mMn auch nicht spinnen, die Handhabe bei anderen Gebrauchtwaren ist ja ähnlich, unabhängig davon ob diese Gebrauchtware tendenziell gefährlich für den Käufer sind. Kriegt der Käufer eines Amps nen Schlag, an dem ich rumgebastelt habe, bin ich nachvollziehbarerweise in der Haftung.
Allerdings gestalten sich solche Rechtsstreite - die zum Glück soweit ich das nachvollziehen kann bei Gitarrenamps außerordentlich selten vorkommen :redface: - wahrscheinlich wie bei anderen Sachen auch sehr schwierig, bis mal eindeutig geklärt ist wer jetzt fahrlässig gehandelt hat.

Lustigerweise halten Amps doch recht viel "DIY-Handhabe" aus, wenn es nicht an kritischen Stellen ist. Als Semi-Offtopic-Anekdote muss ich immer an die 50/50 denken die ich mir mal gebraucht geholt hatte...DIY-Style verbaut mit 5881 und nem kleinen behelfsmäßig in die Luft gebauten Poti an jeder Röhre um die Anodenspannung in einen brauchbaren Bereich für die Röhre zu bekommen.
 

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