Hallo Leute,
ich bin kein Rechtsanwalt und dieses Posting stellt meine persönliche Meinung dar. Wer sich darauf verläßt, ist verlassen. Ich gehe davon aus, der der Inhalt meiner Ausführungen falsch ist. Für eine vebindliche Auskunft wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt eures Vertrauens.
Nachdem ich nach 25 Jahren diesen Sommer mal wieder Straßenmusik gemacht habe, mal meine Meinung zu der Diskussion hier:
Straßenmusik ist regelmäßig unproblematisch !!! Das wird schon aus einem Urteilszitat der Links in einem obigen Beitrag deutlich:
... Kopien von Urteilen überreicht, auf die sie sich beruft. Die Stepptänzerin zitiert: «Der Straßenkünstler hat einen Rechtsanspruch auf die kommunikative Straßenöffentlichkeit einer Fußgängerzone.» Und: «Die Freiheit der Straßenkunst... kann auf der Straße grundsätzlich erlaubnisfrei ausgeübt werden. Sondernutzung bleibt die Ausnahme.»
Also ist Straßenkunst grundsätzlich erlaubnisfrei erlaubt. Was immer wieder gebracht wird sind Ausnahmen - einzelne Städte können Satzungen für ihren Bereich erlassen, das hat z.B. München gemacht, aber auch andere Städte. Die meisten Städte haben das aber nicht geregelt und damit darf man da Straßenmusik machen.
In den meisten Satzungen steht drin: Erlaubnisfrei - keine elektrische Verstärkung - nicht länger als 30 Minuten auf einem Platz - kein Verkauf von irgendwas. Das sind Einschränkungen, die zumindest ich nachvollziehen kann.
Kein Freibrief!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Diese eigentlich ganz angenehme Rechtslage ist aber kein Freibrief. Überall gelten auch Gesetzte über die allgemeine Sicherheit und Ordnung, und wenn die gestört wird, kann und muß die Polizei einschreiten. Hier sind die Grenzen sicher fließend und Auslegungssache. Da hilft im Streitfall nur ein Rechtsanwalt und wer kann sich den schon leisten ......
Praktische Erfahrungen diesen Sommer
Ich habe auf einer zweiwöchigen Radtour zum Spaß Straßenmusik gemacht während meine Frau im Museum war und zu ähnlichen Anlässen. Ich habe an sechs Tagen in sechs verschiedenen Orten nicht einmal Ärger gehabt.
Da ich ein höflicher Mensch bin, habe ich mich meistens in den Tourist Informations erkundigt. Die hatten keine Ahnung, antworteten verschwommen meistens "Ich glaube, das ist nicht erlaubt" oder "Das weiß ich nicht". Das hat mich aufgrund meiner oben genannten Auffassung dann in aller Ruhe Straßenmusik machen lassen. Witzig war ein kleiner Ort in der Rhön, die Dame im Büro meinte: "Ich glaube, das ist verboten". In diesem Moment kam der Bürgermeister vorbei und sie fragte diesen. Der meinte nur: "Natürlich ist Straßenmusik bei uns erlaubt. Alles, was unseren Ort für Touristen interessant macht, ist erlaubt".
Wenn mir jemand gesagt hätte, das ich störe, hätte ich mir einen anderen Platz gesucht. Wenn die Polizei mich aufgefordert hätte, die Straßenmusik zu unterlassen, wäre ich dem sicher gefolgt - hätte aber einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gefordert. Darauf hat jeder einen Rechtsanspruch - meiner Meinung nach. Aber dann ist das Kind sowieso in den Brunnen gefallen und ein Rechtsanwalt kostet mehr, als Straßenmucke den meisten einbringt.
Wie gesagt, alles meine persönliche Meinung. Ich gehe davon aus, daß meine Meinung falsch ist. Wer es richtig wissen möchte, wende sich an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens. Der gibt verbindlich Auskunft.