... zum waffenlosen Dienst sei noch folgendes gesagt:
Man unterscheidet zwischen "schiessuntauglich" und "waffenlos."
"Waffenlos" bedeutet, dass man einen ethisch-moralischen Konflikt mit der Schiesswaffe hat und/oder aus irgendwelchen anderen Gründen im Dienst keine Waffe bei sich haben will. Um waffenlosen Dienst zu leisten, muss zwingend mindestens einen Monat vor der Rekrutierung oder drei Monate vor Dienstantritt das Gesuch für waffenloser Dienst eingereicht werden. Tut man das nicht, leistet man auf jeden Fall Dienst mit Waffe.
"Schiessuntauglich" hingegen meint, dass jemand während des Dienstes für untauglich erklärt wird, mit der Waffe umzugehen. D.h., jemand verletzt sich mit der Waffe, bekommt ein Hörleiden aufgrund eines Schiessunfalls, ... etc. Dann wird die betreffende Person während dem Dienst abgeklärt und vom Psychiater für schiessuntauglich erklärt.
Leute, die es versäumt haben, das waffenlos-Gesuch zu stellen und während dem Dienst merken, dass sie eigentlich keine Waffe haben wollen, haben's hingegen schwer, den Psychiater und die UC glaubhaft davon zu überzeugen, dass sie einen ethisch-moralischen Konflikt haben. Daher: Wenn ohne Waffe hantiert werden will, zwingend vor Dienstantritt das Gesuch für waffenlosen Dienst stellen. Und auch das ist ne halbe Tortur ...
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) einen ausführlichen Lebenslauf;
b) einen aktuellen Auszug aus dem zentralen Strafregister;
c) das Dienstbüchlein;
d) Berichte, in denen Vertreter staatlicher oder kirchlicher Instanzen, religiöser Gemeinschaften oder andere Personen, die Sie persönlich kennen, die Haltung des Gesuchstellers darstellen und aus ihrer Sicht würdigen;
e) Gesuchsteller, die bereits Militärdienst geleistet haben, legen zusätzlich einen Führungsbericht des Kommandanten bei, unter dem sie den letzten Dienst geleistet haben.
Das nur zur Info
Alles Liebe,
Lim