.. hättest du da länger gearbeitet, wäre dir vielleicht auch aufgefallen, dass Schäden trotz sachgerechter Verpackung (ich glaube, angenommene Fallhöhe 1 m soll die überleben, was mit Styroporklötzen durchaus machbar ist, zudem: ist die Außenhülle beschädigt, bist du als Kunde schon auf der Gewinnerseite) durch die Versandversicherung gedeckt sind
Bei Massenprodukten, die keine unersetzlichen Unikate darstellen, ist das also ein durchaus angemessenes Risiko, würde ich sagen.
Da hast du grundsätzlich recht.
Meine praktische Erfahrung mit beschädigtem Versand hat aber ein ganz anderes Bild ergeben, wie du es hier zeichnest.
Doch zuerst mal zu den gängigen Methoden der Paketdienstleister. Ist ein Paket äußerlich beschädigt, wird es entweder reparierend zusätzlich verpackt oder gleich ganz umgepackt. Dabei wird der Inhalt nur augenscheinlich überprüft. Niemand wird eine aus der Halterung gerissene Röhre bemerken, schon gar nicht bei meinem geschlossenen Verstärker. Es gibt da noch viel versteckte Schäden die auftreten können. Vorteil bei der Umverpackung ist, das man den Schaden auch melden kann, wenn er nicht sofort beim Empfang erkannt wurde.
Das führt mich zum nächsten Punkt. Wenn man ein augenscheinliches Paket entgegen nimmt, das in Ordnung zu sein scheint, und der Inhalt ist trotzdem beschädigt wird es sehr schwer en Schadensanspruch durchzusetzen. Hab ich bei mir in der Arbeit schon ein paar mal erlebt, mit verschiedenen Paketdienstleistern. Es heißt dann schlicht, das man ja unterschrieben habe. Hinzu kommt aktuell noch die ganze Geschichte mit Corona, was die Übergabe für den Zusteller erheblich erleichtert, da man es ja möglichst "kontaktlos" gestalten soll. In der Praxis klingelt es, bis man an der Tür ist steht ein Paket da und der Paketzusteller dreht sich beim weggehen kurz um und sieht das jemand da ist. Ab diesem Punkt hat sich das für ihn erledigt. Selbst wenn man jetzt ein beschädigtes Paket erkennt, muss man sich sputen den Zusteller noch zu erwischen (falls der überhaupt reagiert).
Ein weiteres Problem bei der Paketannahme ist, wenn es zum Beispiel meine Kinder annehmen. Woher sollen die wissen nach was man bei nem Paket schauen soll? Selbst wenn die noch nicht Geschäftsfähig sind (beide unter 14 Jahre), hat man eine wahnsinnige Arbeit das nachzuweisen um Schadenersatz zu bekommen. Die Aussage der Paketdienste wäre dann wohl eher so: "Das hätten sie sofort beanstanden müssen, jetzt kann das auch ihnen passiert sein.
Fazit: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
@dubbel
Lustig, aber es geht hier um den Verstärker, nicht mehr um die Effektpedale.
@Blumi_guitar
Guter querverweis zu diesem älteren Thread. Nachdem was ich da gelesen habe, denke ich das ein Versand durchaus möglich ist. Verpackungsmaterial hab ich in der Arbeit zu genüge.
Ich werde ihn trotzdem primär als Selbstabholer definieren. Im Text werde ich hinzufügen, das auch der Postversand möglich ist, ich aber dafür keine Garantie übernehme und vor allem erst abklären will, wie man es verschickt haben will. Ist ja auch ein Kostenfrage.