Du hast grundsätzlich völlig recht, nur stellst du die armen, unschuldigen Käufer mmn. viel zu brav dar.
Ich bin mir sicher, die Mitbieter einer solchen Auktion, sitzen mit rasendem Puls vor dem Schirm und hoffen, dass da ja kein anderer ihr vermeintliches Schnäppchen entdeckt und ihnen wegschnappt, sodass sie am Ende so schlau waren und hunderte von Euros gespart haben, gegenüber den Dummen, die für eine Gibson locker mal ne Null mehr abdrücken.
Klar ist man als Anfänger aufgeschmissen und sicherlich haben die meisten von uns schon mal Lehrgeld in einer ähnlichen Situation zahlen müssen, aber im Nachhinein kann ich persönlich die Schuld nur bei mir selbst finden. Nämlich aus dem, äußerst blauäugigen, Glauben heraus gehandelt zu haben, es gäbe was geschenkt und weil man sich nicht die Zeit nimmt, sich zu informieren, was im Fall Gibson ja nun wirklich eine Sache von 5 Minuten ist.
Insofern kann ich mit den Opfern nur sehr bedingt Mitleid entwickeln.
Was die Strafen angeht, mag das bei Auktionen zutreffen, in denen behauptet wird, die Gitarre sei 100% echt. Das ist eine völlig andere Geschichte.
Gruß
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Kein Mensch glaubt doch heutzutage mehr an das Ebay Schnäppchen. Was denkst Du wieviel tausend User Tag für Tag alleine die Ebayplattform nach neu eingestellten, gebrauchten Gitarren, Amps, Effektgeräten und weiß der Kuckuck was durchforstet. Ich hatte vor kurzem eine Tokai Springy Sound von 1981 bei Ebay eingestellt. Auf die Gitarre gabe es 814 User, die sie in ihre Beobachtungslisten gesetzt hatten. Da schlüpft nichts mehr durch die Maschen, schon gar keine alte Paula oder Strat.
Ich habe selbst in den letzten 10 Jahren in diese Richtung keine schlechte Erfahrung mit Ebay gemacht, indem ich Fake gekauft hätte. Ich habe einmal 300 Euro verloren, als ich jemanden mit nur 3 Bewertungen das Geld für Studio Monitoren per Banküberweisung habe zukommen lassen. Aber der wollte, spätestens als er das Geld hatte, die Monitore ohnehin nicht schicken, war wenige Tage später gar kein Ebay Mitglied mehr und als ich eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt habe, Ebay macht ja bei Banküberweisungen nix, saß der Typ schon irgendwo in Norddeutschland im Knast. Das Verfahren wurde dann irgendwann eingestellt, weil das zu erwartende Urteil bei den anstehenden Verfahren dieses Herren ohnehin keinen Einfluss gehabt hätte. Sowas passiert und da kann man, ausser man zahlt mit PayPal auch wenig dagegen tun.
Und es ist ein großer Irrtum zu glauben, solange man nicht behauptet, dass es sich bei der Ware zu 100% um das beschrieben Produkt handele, sei man auf der sicheren Seite. Davor schützt weder Unwissenheit noch im festen Glauben zu sein. Genau wie es nicht straffrei ist, selbst unwissend Hehlerware zu kaufen. Vor ein paar Monaten wurde ein 19 jähriger mit einem inzwischen rechtkräftigen Strafbefehl von 35000 belegt, weil er unwissend ein Markenkäppy von irgeneiner Designerfirma angeboten hatte. Das ist juristisch klar festgelegt und da gibt es auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher:
" Fälschungen und Plagiate dürfen nicht angeboten und verkauft werden. Eine markenrechtliche Fälschung liegt vor, wenn ein Produkt den Namen oder das Logo einer Firma trägt, jedoch nicht von dieser hergestellt wurde beziehungsweise die Verwendung des Logos zugelassen wurde. Bietet man dennoch Plagiate zum Verkauf an, so kann der Markenrechtsinhaber neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen auch Schadensersatz sowie Auskunftsansprüche geltend machen."
Gerade bei Ebay wurde fest in die Geschäftsbedingungen aufgenommen, dass es nicht erlaubt ist, Markenfälschungen anzubieten. Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer weiß, dass es sich um Markenfälschungen gehandelt hat oder nicht. Hier schützt als weder Unwissenheit, noch im Guten Glauben gehandelt zu haben. Im Postverkehr und beim Zoll geht es sogar soweit, dass die ganze Sendung beschlagnahmt wird, wenn sie auch nur einen gefälschten Artikel enthält. Wenn ich also eine Gitarre abbiete, die einen Gibson Headstock und ein Gibson Logo hat, besitze ich bereits eine Fälschung und damit illegale Ware, die es auch dann bleibt, wenn ich ich sie als Nachlass oder als Gefunden anbiete. Das ist so und das kann man auch überall nachlesen. Es bleibt letztlich dem Geschädigten vorhehalten dagegen vorzugehen und ein Verfahren einzuleiten. Für den Staat ist das aber nicht von Belang, sondern hier wird gefälschte Markenware genau wie gefälschtes Geld unabhängig von einer Strafanzeige beschlagnahmt, eingezogen und vernichtet.
Einen schönen Sonntag noch,
Armin H.