Powertab gesperrt!!!!!! ahhahh!!!

lennynero schrieb:
Besorg dir mal "Die Liederkiste". Dort stehen die Songs teilweise mit falschen Harmonien, falschen Texten und falschen Akkorden... und die muessen auch fuer die Veroeffentlichung zahlen... und durch die Liederkiste (und Co) war die "Reproduzierbarkeit der Musik ohne weitere Hilfsmittel" auch nicht moeglich.

Danke, aber ich habe die zwei Dingens. ;-)

Und was willst Du mir sagen?
Daß man fürs kommerzielle Verbreiten Lizenzgebühren bezahlen muß, egal, wie schlecht das Material ist? Ist doch OK.
Ansonsten bleibe ich bei meiner Auffassung, lasse Dir auch Deine und warte ab, was ggf. die Gerichte entscheiden.

Aber da hier sowieso schon ganz viel am Thema vorbei diskutiert wurde, schmeiße ich bitte noch mal eine eher moralische Bemerkung dazwischen:

Keine Industrie hat auf die Jugend so viel Einfluß wie die Musikindustrie. Damit hat sie, ob sie will oder nicht, auch eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. DEr sollte sie sich dadurch stellen, daß sie die Jugendlichen ermuntert, selbst Musik zu machen und sie nicht nur als Melkkuh ansehen.
Wenn ich allerdings sehe, wie 16-18jährigen Kindern eingeredet wird, sie seien Superstars, fehlen mir dafür stubenreine Wörter. Statt eine CD des Siegers könnte man auch ein Musikstipendium als Preis geben.....
OK, das war jetzt OT hier und nicht zum Diskutieren gedacht, nur mal so zum Nachdenken.

Grüße
Angelika
 
Hans_3 schrieb:
Oft schon. Aber eben nicht nur. Bei den "Powertabs" sind die Files so ausnotiert, dass mithilfe des Anzeigeprogramms ein komplettes Notenbild entsteht.

OK, dazu kann ich nichts sagen, da ich das Programm nicht habe und auch nicht brauche.
Ich nehme aber mal an, es wird da auch nur der Gitarrenpart getabbt?

Gruß
Angelika
 
lennynero schrieb:
Oder wir reden einander vorbei :) Der Tabber kann ja von mir aus kostenlos arbeiten, das kann er ja alleine und fuer sich entscheiden. Er kann aber nicht fuer den Kuenstler (bzw. den Inhaber der Urheberrechte) entscheiden.
erneuter verweis an meinen vierten oder fünften post.
lennynero schrieb:
Und? Damit stelle ich sie dir hier. Womit verdienst du dein Geld? (alleine schon die Tatsache das ich dir das jetzt noch aus der Nase rausziehen muss :) ).
ich arbeite in der kundenbetreuung der hiesigen stadtwerke...und jetzt? :confused:
ich verzichte im übrigen gerne darauf, dir die antwort aus der nase zu ziehen, aber du hast die frage auch nicht beantwortet.
lennynero schrieb:
Die Knappheit der Mittel hat doch nichts mit dem Koennen (nicht mit dem Gitarristischen) zu tun. Wenn es aber um die Kluft zwischen dem "Kaufen Wollen" und "Kaufen Koennen" geht... das ist ein normaler Lernprozess (denn eigentlich schon der jugendliche Mensch verstanden haben sollte).
warum setzt du dann einen beitrag davor können mit wollen gleich? und dass man für alles zahlen muss, was man haben will, ist erstens sowieso nicht wahr und zweitens alles andere als selbstverständlich...aber gut, deine meinung. die differenz zwischen recht und gesetz ist fürmich übrigens ein lernprozess, den schon ein jugendlicher mensch verstanden haben sollte.
 
Erbse schrieb:
un weil hier einer schrieb der tabmaker hätte es ja selbst aufgeschrieben... ich meine wenn ich ein lied höre ,das nachsinge zu commerziellen zwecken - das wär ja das gleiche- auch net rechtens oder?
doch, denn dafür ist die GEMA zuständig. das gleiche greift, wenn du die tabs kommerziell nutzst. ich glaube, hier hat auch niemand gefordert, dass man tabs zu kommerziellen zwecken kostenlos nutzen können sollte.
Hans_3 schrieb:
Zwar kann ich den neuen Harry Potter-Roman auf eigene Faust ins Deutsche übersetzen - nur eben ins Web stellen darf ich das dann nicht, weil ich eben vom Urheber dazu keine Erlaubnis habe.
das wäre vielleicht vergleichbar mit der veröffentlichung eines umarrangierten songs, aber nicht mit dem tabben.
geka schrieb:
Ich nehme aber mal an, es wird da auch nur der Gitarrenpart getabbt?
mit powertab mehr oder weniger schon, mit guitar pro hingegen kannst du einen song ziemlich komplett tabben (inkl. drums und vielen anderen instrumenten). den gesang z.b. kannst du aber nirgends einbringen.
ansonsten stimmen wir relativ überein. ;)
 
EF schrieb:
erneuter verweis an meinen vierten oder fünften post.

EF schrieb:
ich sehe einfach keinen grund, warum der urheber geld dafür bekommen sollte, wenn jemand anderes seine lieder tabbt und das zeug dann online stellt. er verdient sowohl daran, dass der tabber seine musik gekauft hat, als auch an den GEMA-Gebühren, die anfallen, wenn der user die tabs dann kommerziell ausnutzt.

lennynero schrieb:
Die Verlage zahlen oft einen Haufen Geld fuer die entsprechenden Rechte (Noten, Tabs, Lyrics). Der Kuenstler (oder derjenige, an den er die Rechte abgetreten hat) laesst sich das bezahlen. Der Weg ist normal. Die "Gitarren und Bass" transkripiert auch selbst, und trotzdem muessen die Gebuehren zahlen. Wieso sollen die zahlen und andere nicht?

EF schrieb:
weil sie kommerziellen nutzen draus ziehen und die anderen nicht.

lennynero schrieb:
Andere haben einen Verlust dadurch, denn potentielle Kaeufer bedienen sich leiber da wo es kostenlos ist (was ja ein normales Handeln ist). Ich finde es nur verstaendlich das die verkaufen wollen, und keine Konkurrenz wollen, die ihr Produkt verschenkt. Sowas verzerrt das MArktbild und zerstoert den Marktpreis.

EF schrieb:
gibt es ein recht auf gewinn? muss mich interessieren, ob ein musikverlag etwas verkauft?

lennynero schrieb:
Es gibt den (zumindest bei uns) grundrechtlichen Schutz des Eigentums. Dabei gibt es zwar die "Eigentum verpflichtet"-Klauses, die besagt aber nicht, das man verschenken muss... oder sich einfach nehmen darf.

EF schrieb:
na, meine gitarre würde ich schon gern behalten, der rest ist mir egal. :great:

Warum kann ich deine Gitarre nicht haben?

EF schrieb:
ich arbeite in der kundenbetreuung der hiesigen stadtwerke...und jetzt? :confused:

Ich nehme an du beziehst Lohn oder Gehalt, oder? Warum? Dadurch steigen die Gebuehren doch unnoetig.

EF schrieb:
ich verzichte im übrigen gerne darauf, dir die antwort aus der nase zu ziehen, aber du hast die frage auch nicht beantwortet.

Hilf mir, welche Frage meinst du?

EF schrieb:
warum setzt du dann einen beitrag davor können mit wollen gleich? und dass man für alles zahlen muss, was man haben will, ist erstens sowieso nicht wahr und zweitens alles andere als selbstverständlich...aber gut, deine meinung. die differenz zwischen recht und gesetz ist fürmich übrigens ein lernprozess, den schon ein jugendlicher mensch verstanden haben sollte.

Ich kenne die Unterscheidung zwischen Gerecht und Recht, Recht und Gesetz sind synonym (von da aus ist die Differenz davon "0", und als jugendlicher Mensch sollte man die Idee, das es fuer "nichts" ein Symbol gibt schon verstanden haben... auch wenn nicht jede fruehe Hochkultur die "0", bzw. etwas vergleichbares kannte)... aber das gehoert hier nicht her ;)

Wo setzte ich "Wollen" mit "Koennen" gleich?

Und das ich fuer alles was ich haben will zahlen muss, ist durchaus selbstverstaendlich... vielleicht kann man nicht alles mit Geld kaufen, das ist wahr, aber irgendeine Leistung musst du immer bringen (und wenn du es nicht bist, ist es jemand anders).
 
Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde (hba nicht alles gelesen) aber:

Das eigentliche Problem ist ja nicht das Fehlen von Lyrics/Tabs und co. Wie schon erwähnt, war sowas früher auch nicht da und man kann sich das ganze zeug auch selber erarbeiten oder einfach kaufen. Klar, die Kosten/Zeitinvestitionen sind höher etc.

Das EIGENTLICHE Problem ist, die für mich wirklich SEHR grenzwertige Auslegung des Rechts durch viele Anwaltskanzleien. Diese nutzen das Internet aus um Profit zu schlagen und schränken so die Freiheit jedes Bürgers ein, was grundsätzlich schon als eine Mißachtung der Menschenwürde zu betrachten ist und somit als eine Mißachtung des Grundgesetzes.

Angefangen hat dies schon vor Jahren mit einem (Münchner?) Anwalt, welcher in Chats KINDER!!! angesprochen hat ob sie nicht Spiele tauschen wollen. Der Anwalt selbst gab ich als "Tanja13" aus. Kaum hatte jemand angebissen hatten die Opfer eine Klage am Hals.

Heute drohen diese Anwälte jedem der irgendetwas eventuell illegales auf seiner Seite anbietet mit Klagen die einen für Privatpersonen so hohen Streitwert haben, dass sich niemand traut wirklich dagegen vorzugehen. (emule hat glaube ich deswegen vor kurzer Zeit spenden gesammelt um eine Klage in dieser Art wirklich auszufechten - emule hat letztenlich natürlich gewonnen - hierbei ging es aber soviel ich weiß um Patentrechte^^)

letztendlich werden durch eine solche Entwicklung legale Prozeße gehemmt, wenn nicht sogar gestoppt, was eigentlich gänzlich unserer freheitlichen Ordnung widerspricht. Ich meine jetzt nehmen Webseitenbetreiber schon freiwillig ihre Seiten aus Angst vor diesen ominösen Abmahnungen aus dem Netz - Wo soll das noch enden?

Das dumme ist, das man dagegen wirklich nichts tun kann. Auch wenn man keine Cds mehr kauft und die Musikindustrie tatsächlich aufhören würde Anwälte zu bezahlen, die die Tabseiten Abmahnen. Die ANwälte würedn neue Kunden finden...!

mfg
Shape
 
Shapeshifter schrieb:
Das EIGENTLICHE Problem ist, die für mich wirklich SEHR grenzwertige Auslegung des Rechts durch viele Anwaltskanzleien. Diese nutzen das Internet aus um Profit zu schlagen und schränken so die Freiheit jedes Bürgers ein, was grundsätzlich schon als eine Mißachtung der Menschenwürde zu betrachten ist und somit als eine Mißachtung des Grundgesetzes.

Angefangen hat dies schon vor Jahren mit einem (Münchner?) Anwalt, welcher in Chats KINDER!!! angesprochen hat ob sie nicht Spiele tauschen wollen. Der Anwalt selbst gab ich als "Tanja13" aus. Kaum hatte jemand angebissen hatten die Opfer eine Klage am Hals.

War schon Thema, aber das ist im Grunde ein anderes, schlimmes Problem. Das eigentlich nicht richtig bestehende "Internetrecht" hat das Problem, das die Gesetzgebung ja (nicht nur da) sehr schwammig ist, die Interpretation des Rechtes muss im extremfall durch Gerichte erfolgen... und dann kommen so Sachen heraus wie die Abmahnwelle, bei der einfach irgendein Anwalt irgendeine Firma verklagen kann, weil diese der Impressumspflicht nicht folge geleistet hat.

Sehr befremdlich.

Das Spiele tauschen nicht wirklich legal war/ist/sein wird, duerfte jedem klar sein, das da "Lockvoegel" angesetzt wurden/werden ist rechtlich genauso bedenklich (man denke einfach mal an die "V-Mann" Situation).

Dazu noch Richter, die im Grunde das Medium Internet nicht kennen... das fuehrt idT zu seltsamen Stilblueten. Interessant da der Fall ironsport.de (und der Abmahnung wg. Benutzung eines "Markennamen").

Shapeshifter schrieb:
Heute drohen diese Anwälte jedem der irgendetwas eventuell illegales auf seiner Seite anbietet mit Klagen die einen für Privatpersonen so hohen Streitwert haben, dass sich niemand traut wirklich dagegen vorzugehen. (emule hat glaube ich deswegen vor kurzer Zeit spenden gesammelt um eine Klage in dieser Art wirklich auszufechten - emule hat letztenlich natürlich gewonnen - hierbei ging es aber soviel ich weiß um Patentrechte^^)

letztendlich werden durch eine solche Entwicklung legale Prozeße gehemmt, wenn nicht sogar gestoppt, was eigentlich gänzlich unserer freheitlichen Ordnung widerspricht. Ich meine jetzt nehmen Webseitenbetreiber schon freiwillig ihre Seiten aus Angst vor diesen ominösen Abmahnungen aus dem Netz - Wo soll das noch enden?

Das dumme ist, das man dagegen wirklich nichts tun kann. Auch wenn man keine Cds mehr kauft und die Musikindustrie tatsächlich aufhören würde Anwälte zu bezahlen, die die Tabseiten Abmahnen. Die ANwälte würedn neue Kunden finden...!

Was sind 10.000 Anwaelte am Grunde des Mariannengrabens?










Ein guter Anfang!


(ich entschuldige mich hiermit bei allen Juristen :) ).



Grundsaetzlich sollte man seine Umwelt durchaus kritisch beobachten, aber nicht jedesmal gleich "Zeter und Mordio" bruellen, wenn irgendwo mal abgemahnt wird, oder irgendjemand ein offizielles Schreiben bekommt... oder irgendeine Institution eine Pressemitteilung veroeffentlicht. Kritik: ja, auf alle Faelle, aber konstruktiv.
 
@lennynero:
Das Problem ist tatsächlich das schwammige Internetrecht.
Abmahnungen sind ja erstmal durchaus legal und ich Befürworte das Prinzip der Abmahnungen auch (auch wenn es auf Privatpersonen angewendet wird).
Das Problem ist der willkürlich gewählte Streitwert. Den kann man im Internet quasi beliebig hoch ansetzen. Was machen also dei Anwälte...Sie schicken Abmahnungen an x beliebige Privatpersonen, die etwas nicht 100% legales auf ihrer Seite haben, und drohen ihnen mit einem Gerichtsverfahren das sie 100.000 euro kosten könnte, wenn sie die Seite nicht vom netz nehmen. Zusätzlich fallen natürlich noch 500euro "Bearbeitungsgebühr" an, die man selbstverständlich zu zahlen hat. Was macht man also...man zahlt das Geld, nimmt die Seite ausm Netz und geht kein Risiko ein, denn wer will sich wegen sowas schon sein Leben verbauen...!

Das Problem ist momentan, dass jetzt Seiten abgemahnt werden, die DEFINITIV nichts illegales anbieten. Das freie Anbieten von diese rausgehörten Liedern, ist definitiv nichts illegales, genauso wie lyricsseiten nicht illegal sind, solange irgendwelche leute den Text posten, so wie sie ihn hören.
Allerdings kann sich keine Privatperson leisten es tatsächlich auf eine Klage ankommen zu lassen.

und wozu führt das ganze:
Zur kommerzialisierung des Internets. Wartetes nur ab. Kaum sind alle Lyricsseiten geschlossen, tauchen die ersten auf, wo ihr für günstige 10 cent pro lied wahlweise auch mit dem 7.50 euro Monatabo jederzeit Lyrics anschauen könnt. Tabs werden dann schon etwas teurer...! Ich denke allerdings, dass das eine (erschreckende) Auswirkung der Globalisierung ist, gegen die man eigentlich kaum noch etwas unternehmen kann.
 
Shapeshifter schrieb:
Das Problem ist tatsächlich das schwammige Internetrecht.

Stimmt. Bzw. dass der Wildwuchs Internet sich schneller ausbreitet als irgendwelche Regelungen. So kommen dann auch Grauzonen zustande, die dann nach einiger Zeit wie ein selbstverständliches (Gewohnheits)Recht aussehen ("die wollen uns XYz wegnehmen")..

Man erinnere sich nur daran, wie lange es gedauert hat, bis persönliche Angaben auf Homepages Pflicht wurden, AGBs von Firmen schnell auffindbar sein mussten und das FErnabsatzgesetz die Möglichkeiten der Käufer stärkte. Oder der Disclaimer "Distanzierung von von verlinkten fremdem Inhalten" erfunden wurde.

Oder das lange gerichtliche Gezerre, ob bei Newsportalen das Setzen sog. "Deep Links" erlaubt ist oder nicht (z.B. zum Archiv-Artikel aus dem "Spiegel", ohne dass der Surfer die Spiegel-Homepage direkt aufsuchen muss).

Da wird immer wieder Neues zu regeln sein, denn die Kommunikationstechnik entwickelt sich ja beständig weiter.
 
lennynero schrieb:
Warum kann ich deine Gitarre nicht haben?
lennynero schrieb:
Ich nehme an du beziehst Lohn oder Gehalt, oder? Warum? Dadurch steigen die Gebuehren doch unnoetig.
hehe, wenn du mich nicht verstehen willst, ist das nicht mein problem. über dinge wie enteignung und markt redest nur du, ich rede von meinem rechtsempfinden. darüberhinaus maße ich mir nicht an, ohne präzedenzurteile schwammige rechtslagen (dazu noch ohne die kleinste quelle) als eindeutig zu präsentieren. siehe auch geka.
lennynero schrieb:
Ich kenne die Unterscheidung zwischen Gerecht und Recht, Recht und Gesetz sind synonym
der duden meint zu "Recht" unter anderem:
3."<o. Pl.> Berechtigung, wie sie das Rechtsempfinden zuerkennt"
lennynero schrieb:
Wo setzte ich "Wollen" mit "Koennen" gleich?
"Es ist ganz normal das meine Mittel irgendwann erschoepft sind, d.h. ich muss eine Auswahl treffen was ich mir kaufen will/kann."
ich treffe keine auswahl, was ich mir kaufen will, wohl aber was ich kaufen kann. wenn du jetzt wieder ewig auf den worten herumreiten willst, bitte...die diskussion ufert in alle richtungen aus, keine ahnung, was damit noch erreicht werden soll. ich habe meine meinung und erkenne deine an (übrigens auch etwas, was ich durchaus spätestens in die jugendzeit ansiedeln würde), nur andersrum scheint das nicht der fall zu sein.
lennynero schrieb:
Und das ich fuer alles was ich haben will zahlen muss, ist durchaus selbstverstaendlich...
bin ich froh, dass ich nicht dein weltbild habe. :)
aber sogar in deiner realität gibt es viele kostenlose dinge, muss ich etwa ernsthaft anfangen aufzuzählen?
 
EF schrieb:
hehe, wenn du mich nicht verstehen willst, ist das nicht mein problem. über dinge wie enteignung und markt redest nur du, ich rede von meinem rechtsempfinden. darüberhinaus maße ich mir nicht an, ohne präzedenzurteile schwammige rechtslagen (dazu noch ohne die kleinste quelle) als eindeutig zu präsentieren. siehe auch geka.

Eigentlich drehen wir uns im Kreis... denn das man lieber etwas haette ohne Geld dafuer zu bezahlen, ist ja nachvollziehbar: wer moechte nicht ins Schlaraffenland?

Schwammige Rechtsgrundlage? Eigentlich ist das Urheberrecht da eindeutig und alles andere als schwammig.

EF schrieb:
gibt es ein recht auf gewinn? muss mich interessieren, ob ein musikverlag etwas verkauft?

Und um das auf den Punkt zu bringen, was ich nicht verstehe: du bekommst Geld fuer deine Arbeit bei den Stadtwerken, machst da also Gewinn... der muss ja irgendwie finanziert werden (Abgaben etc.)... wieso soll sich da jemand dafuer interessieren das du Lohn/Gehalt bekommst, zumal dich das auch nicht juckt wenn der Musikverlag eben nichts verkaufen kann (obwohl er seine Leistung gebracht hat, in dem Fall halt "nur" das Kaufen der Urheberrechte).

Worin unterscheidet sich dein Anspruch von dem des Musikverlages und/oder Inhaber der Urheberrechte?

EF schrieb:
der duden meint zu "Recht" unter anderem:
3."<o. Pl.> Berechtigung, wie sie das Rechtsempfinden zuerkennt"


Es hat aber keinen bestimmten Grund das du nur den dritten Punkt zitiert hat, oder? :rolleyes:

EF schrieb:
"Es ist ganz normal das meine Mittel irgendwann erschoepft sind, d.h. ich muss eine Auswahl treffen was ich mir kaufen will/kann."
ich treffe keine auswahl, was ich mir kaufen will, wohl aber was ich kaufen kann. wenn du jetzt wieder ewig auf den worten herumreiten willst, bitte...die diskussion ufert in alle richtungen aus, keine ahnung, was damit noch erreicht werden soll. ich habe meine meinung und erkenne deine an (übrigens auch etwas, was ich durchaus spätestens in die jugendzeit ansiedeln würde), nur andersrum scheint das nicht der fall zu sein.

Ich versuche durchaus deine Meinung nachzuvollziehen, bzw. versuche herauszufinden wie du zu der Meinung kommst und (in meinen Augen) im Grunde sehr selektiv mit dem Eigentumsbegriff umgehst (bzw. wieso unsere Vorstellungen so weit auseinanderliegen).

Der Versuch mir da durch die Blume Unreife zu unterstellen ist suess, traegt aber im Grunde auch nicht dazu bei, das ich deine Meinung wirklich verstehe (bzw. nachvollziehen kann).

EF schrieb:
bin ich froh, dass ich nicht dein weltbild habe. :)
aber sogar in deiner realität gibt es viele kostenlose dinge, muss ich etwa ernsthaft anfangen aufzuzählen?

Weisst du, auch wenn du die Jugend wohl mit grossen Schritten uebersprungen hast, wirst du mit deiner Lebenserfahrung bestimmt festgestellt haben, das eben nichts kostenlos ist (und wenn du nicht nur den Teilsatz zitiert haettest, wuesstest du das es nicht immer Geld sein muss, das man bezahlt). Auch so wertvolle Sachen wie Freundschaft bekommt man nicht geschenkt, da muss man selber investieren... mit Geld laesst sich das nicht kaufen, trotzdem ist es nicht kostenlos.
 
lennynero schrieb:
Eigentlich drehen wir uns im Kreis...


WOW! Darauf hab ich gewartet! Und wisst ihr was? Das tut ihr seit ein paar Seiten. Und seit längerer Zeit auch ohne Stich- und Hiebfeste Argumente, weil so ziemlich 100% eurer Posts daraus bestanden, Recht zu haben bzw. dem anderen zu sagen, dass er Unrecht hat. Ich hab leider keinen gesetzesnahen Urheberrechtstext zur Hand oder gefunden, ansonsten hätte ich den zwischenzeitlich kommentarlos gepostet.

Wie war das mit den Glühbirnen und den Musiker-Board-Membern?

Ist nicht böse gemeint aber irgendwann muss euch das doch auffallen, dass es völlig sinnlos ist, ohne richtige Argumente zu diskutieren. Dieses "früher war alles scheiße/besser/anders" bringt nichts und ist kein Argument (schließlich haben Menschen das Fleisch ohne Feuer auch roh gegessen). Und dieses das Recht liegt bei dem, dem, dem, dem, dem.. hat euch auch nicht weitergebracht.
Vor allem an EF: Der Duden ist kein Gesetzbuch. Wobei Recht und Gesetz immer noch zwei unterschiedliche Sachen sind, lennynero.

Ihr bezichtigt euch gegenseitig nicht erwachsen zu sein und verhaltet euch wie kleine Kinder, indem keiner mal eben einen Auszug aus dem Urheberrecht postet oder einfach "Jo und tschüss." sagt.. Ich würde eigentlich wetten, dass lenny das ziemlich schnell besorgt hätte.

So, musste ich mal loswerden.
 
http://bundesrecht.juris.de/urhg/

§2 UrhG schrieb:
§ 2

Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:


2.

Werke der Musik;

...

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen


Erweiternd ( http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2b ) und da besonders ee):

b) Werke der Musik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG)

aa) Ausdrucksmittel für die Empfindungen und Gedanken sind bei Werken der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG Töne. Geschützt ist das individuelle Tongefüge. Urheber solcher Werke sind insbesondere die Komponisten (zusammengeschlossen unter anderem im Deutschen Komponistenverband e.V.). Soweit sie Mitglied der GEMA sind, nimmt diese die meisten ihrer urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse wahr. Ansprechpartner bei Werken der Musik sind im Bildungsbereich beispielsweise der Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS) oder der Verband Deutscher Musikschulen e.V.

bb) Für die Erlangung von Urheberrechtsschutz kommt es nicht darauf an, dass das Werk in Noten oder auf Tonträgern fixiert ist. Auch improvisierte Musikstücke sind dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Entscheidend ist, dass die persönliche geistige Schöpfung durch irgendeine Ausdrucksform für die Umwelt wahrnehmbar ist. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit von Werken der Musik sind nicht sehr hoch; auch die sog. ?kleine Münze? ist geschützt (BGH, Urt. v. 03.02.1988 - I ZR 142/86 = URECHT Web-Dok. 9/1999). Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich sind mangels individuellen Gestaltungsspielraums Akkorde, Klänge oder allgemeine Prinzipien der Musiklehre. Nur die Umsetzung dieser Lehren mit Hilfe von Tönen ist dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Zur Frage des Schutzes für Werke der Musik in den USA siehe US Copyright Office, Circular 50: Copyright Registration for Musical Compositions.

cc) Gemäß § 3 S. 2 UrhG wird die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik nicht als selbstständiges Werk geschützt. Ergänzend bestimmt § 24 Abs. 2 UrhG, dass ein Werk der Musik, durch welches eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird, nicht ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf (sog. starrer Melodienschutz).

dd) Nach überwiegender Auffassung handelt es sich bei der Verbindung von Musik und Text nicht um ein einheitliches Werk, sondern um die Kombination eines Werkes der Musik mit einem Sprachwerk. Es handelt sich damit um einen Fall der sog. Werkverbindung nach § 9 UrhG (siehe Grundwissen III). Anders ist dies in den USA (siehe 17 U.S.C. § 102 (a) (2): ?Works of authorship include the following categories: (...) (2) musical works, including any accompanying words (...)?).

ee) Grafische Aufzeichnungen von Musik sind keine Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, sondern Werke der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, denn die Notierung ist kein Ausdrucksmittel der Sprache. Eine solche grafische Aufzeichnung von Musik ist nicht nur die traditionelle Notenschrift, sondern auch die Tabulatur, beispielsweise für die Gitarrenstimme (siehe hierzu das On-Line Guitar Archive (OLGA)).

Beachte: Das Vervielfältigen von solchen grafischen Aufzeichnungen von Musik unterliegt gemäß § 53 Abs. 4 lit. a UrhG besonderen Beschränkungen: Die Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UrhG oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Weitere Informationen enthält der Fall ?Die Aufführung des Schulorchesters?.

§6 UrhG schrieb:
§ 6

Veröffentlichte und erschienene Werke

(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.

§7 UrhG schrieb:
§ 7

Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes

§8 UrhG schrieb:
§ 8

Miturheber

(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

Wobei der Miturheber im Falle von Tabulaturen ja fraglich ist, denn auch die zaehlen zum Musikstueck.

§12 UrhG schrieb:
§ 12

Veröffentlichungsrecht

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

§53 UrhG schrieb:
§53

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

...

2.

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

...

(4) Die Vervielfältigung

a)

graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

...

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
 
:great: Was hab ich gesagt, er hat das griffbereit.^^

Oder ich war zu blöd google zu benutzen. Aber naja, das ist auf Englisch eingestellt..für Facharbeiten ertragreicher..lustigerweise...(ich sach ma nix)..:screwy:

Damit wäre dann klargestellt, wer Recht hat bzw. im Recht ist bzw. gegen das Gesetz verstößt.

Es ist zwar irgendwie unschön, schwerer und erfordert mehr Geld, aber man kann auch ohne Tabs aus'm Netz anfangen. (Und für manche würd ich sogar jetzt schon zahlen, wenn es die überhaupt gäbe...(Demonoid Tabs z.b....:(..einige Intros bzw. Riffs hab ich aber Sweeps, Soli, Melodiebögen...gut, die könnte ich eh erst in ein paar Monaten/Jahren spielen aber...).
 
Bo\m/\m/eL schrieb:
Es ist zwar irgendwie unschön, schwerer und erfordert mehr Geld, aber man kann auch ohne Tabs aus'm Netz anfangen. (Und für manche würd ich sogar jetzt schon zahlen, wenn es die überhaupt gäbe...(Demonoid Tabs z.b....:(..einige Intros bzw. Riffs hab ich aber Sweeps, Soli, Melodiebögen...gut, die könnte ich eh erst in ein paar Monaten/Jahren spielen aber...).

Wie das in Zukunft geregelt wird, steht ja noch aus, bzw. was sich da die verschiedenen Instanzen und Parteien ausdenken.

Riffs zum ueben lassen sich ja auch so runterladen, wobei ich hier (oder im aehnlcihen Thread im OT-Bereich) ja schonmal das Beispiel einige Lehrbuecher gebracht haben, die einfach Licks und Riffs "im Stil von [Kuenstler]" genutzt haben... Andy Summers Stil wurde halt mit vielen Nonen-Akkorden versehen und die Songs (z.B. Roxanne, Message in a bottle, Every Breath you take) waren schon zu erkennen (bzw. man erkannte das sie Vorbild waren).


Und ich denke die Frage des Rechtes ist nicht da, was zwischen EF und mir strittig ist... da geht es eher um den Anspruch das bestimmte Informationen frei zugaenglich sein sollten... die Idee ist ja auch gut, trotzdem sollte man das imho eben auf freiwilliger Basis machen (das erschwert sicherlich die Kontrollierbarkeit, aber nur weil etwas schwer ist, kann es nicht sein das man andere entrechtet).
 
lennynero schrieb:
Worin unterscheidet sich dein Anspruch von dem des Musikverlages und/oder Inhaber der Urheberrechte?
der unterscheidet sich da in nichts. aber wenn meine leistung oder die des musikverlags nicht nachgefragt wird, verdienen wir damit eben nichts.

also ich mag werbekugelschreiber, freeware und die erdbeeren aus dem wald. wie muss ich mich denn anstellen, dass ich dafür bezahlen muss?

den quark mit der unreife hast übrigens du angefangen, wenn ich dich erinnern darf.
Bo\m/\m/eL schrieb:
WOW! Darauf hab ich gewartet! Und wisst ihr was? Das tut ihr seit ein paar Seiten.
haben wir beide schon früher bemerkt...kanns aber verstehen, wenn du unsere posts nicht komplett gelesen hast. :D
lennynero schrieb:
Und ich denke die Frage des Rechtes ist nicht da, was zwischen EF und mir strittig ist... da geht es eher um den Anspruch das bestimmte Informationen frei zugaenglich sein sollten... die Idee ist ja auch gut, trotzdem sollte man das imho eben auf freiwilliger Basis machen (das erschwert sicherlich die Kontrollierbarkeit, aber nur weil etwas schwer ist, kann es nicht sein das man andere entrechtet).
warum nicht gleich so? :rolleyes:
 
EF schrieb:
der unterscheidet sich da in nichts. aber wenn meine leistung oder die des musikverlags nicht nachgefragt wird, verdienen wir damit eben nichts.

Okay, wenn nun jemand Leistungen, die eigentlich dem Musikverlag gehoeren, kostenlos anbietet... was (ausser grosszuegig) ist das dann?

EF schrieb:
also ich mag werbekugelschreiber, freeware und die erdbeeren aus dem wald. wie muss ich mich denn anstellen, dass ich dafür bezahlen muss?

Werbekugelschreiber? Zahlst du, wenn du das Produkt kaufst (wenn nicht du, dann jemand anders). Erdbeeren aus dem Wald? Dafuer musst du (oder jemand anders) Zeit aufwenden. Freeware: auch hier musst du eine Auswahl treffen die Zeit kostet... und jeder Testlauf mit irgendeiner Freeware kann man gerne als "Lernen" verbuchen, Zeit kostet es immer noch. ;)

EF schrieb:
den quark mit der unreife hast übrigens du angefangen, wenn ich dich erinnern darf.

Erinner mich bitte.

EF schrieb:
warum nicht gleich so? :rolleyes:

Ich habe darauf gewartet das der Kluegere nachgibt ;)
 
In meinem Schrank stapeln sich die Songbooks meiner letzen 15 Jahre Schaffenszeit ca. 30 cm hoch. Ich würde mir gerne Tabs als PDF direkt von den Verlagen kaufen, wenn denn die Qualität und das Angebot stimmt. Da könnte man sich gezielt das raussuchen, was man spielen möchte und spart sich einges an Raum im Regal. Mit den Gitarre&Bass-Artikeln mache das schon jetzt. Das dies in absehbarer Zeit geschehen wird, ist allerdings fraglich, wenn die Musikverlage dem Beispiel der Plattenindustrie folgen:

Mit einer gewaltigen Armee von Anwälten und mit Werbespots gegen illegale Downloads vorzugehen ohne irgendeine Alternative bereit zu haben. Jahre später folgen dann die ersten unbeholfenen Versuche, etwas im Netz zu verkaufen.

Aber hier kann wohl jeder den Vorwurf der Geldgeilheit nachvollziehen, denn ein Lied, befreit von Materialkosten, Logistikkosten und Handelsmargen, könnte im Online-Shop 50 Cent kosten, ohne dass die Musikindustrie irgendwelche finanziellen Einbußen hätte. Wenn dann ein Lied 3 Euro (das sechsfache!, vor kurzem erst wieder gesehen) kostet und dermassen eingeschränkt ist, dass ich es weder im Auto, auf meiner Anlage oder auch in meinem MP3-Player hören kann, verzichte ich lieber.

Mein Konsequenz aus diesem Vorgehen war, keinerlei CDs mehr zu kaufen. Dies halte ich auch seit knapp fünf Jahren konsequent durch. Das Downloaden kam für mich (beruflich bedingt) auch nie in Frage. Mir reichen meine guten alten CDs. Fast alles, was neu auf den Markt kommt, ist ja nur eine Variation von Altbekanntem. Frei nach dem Motto: Was soll ich mit Rammstein, wenn ich die Krupps, Clawfinger und Ministry habe. Dazu noch ein wenig MTV und VIVA und gut ist.

Bei den Tabs werde ich wohl ähnlich verfahren. Ich hab mit vor kurzem GP5 gekauft und dazu die mysongbook-Tabs bekommen, weil ich einer der ersten tausend war. Damit werde ich wohl noch eine Weile auskommen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Solange die Branche keine Alternative bieten kann, wird der freie Tab-Download weiterflorieren. Irgendwann wird es "Tabster" geben und die Musikindustrie wird wieder hunderte von Millionen Euro an Anwälte und Werbeagenturen vergeuden, um dem Spuk ein Ende zu setzen. Dann kommt die nächste Börse - ad infinitum.
 
-->Dazu muss ich jetzt auch mal was sagen!

Sorry, wenn ich falsch liege, aber meiner Ansicht nach

Kann Tabben nicht illegal sein!
*Mit einer Ausnahme*

Wenn ich meine Metallica CD nehme, einen Song selber raushöre, und diesen dann ins Internet stelle, kann das imo nicht illegal sein, da ich ja selber Arbeit geleistet habe bzw. selber "etwas hergestellt" habe! Das ist doch in etwa das gleiche, wie wenn ich ein Review oder eine Zusammenfassung eines Buches schreibe und diese dann ins internet stelle bzw. öffentlich zugänglich mache! Ich kopiere nicht und verletze damit keine Urheberrechte!

Die Ausname ist folgendes: Wenn ich jetzt die Tabulatur aus einem Songbook abschreibe, und dann ins Internet stelle, ist das illegal, da ich unliezensiert die Arbeit eines andern, der das Lied rausgehört hat, die Arbeit geleistet hat und etwas hergestellt hat kopiere. Dabei verletze ich jedoch nicht die Rechte des Songriters, sondern dessen, der im Besitz der Rechte für das Songbook besitzt! das wäre das gleiche, wie wenn ich eine Zusammenfassung eines Buches abschreibe ohne zu fragen, da verletze ich uach nicht die Rechte desse, der das Buch geschrieben hat bzw. die Rechte dafür Besitzt, sondern dessen, der die Zusammenfassung geschreiben hat.



Außerdem, was mir gerade so einfällt:
Akkordfolgen sind nicht urheberrechtlich schützbar!

Das heißt, wenn ich jetzt meine Green Day CD nehme, wo ich die ganze Zeit Power-Akkord Geschrammel hab, und die Melodie [sprich Gesang] weglasse, würde ich damit keine Urheberrechte verletzen, auch wenn die Musikindustrie mit ihrer derzeit dargebotenen Meinung recht hätte.
 
-=Carlos=- schrieb:
-->Dazu muss ich jetzt auch mal was sagen!

Sorry, wenn ich falsch liege, aber meiner Ansicht nach

Kann Tabben nicht illegal sein!
*Mit einer Ausnahme*

Wenn ich meine Metallica CD nehme, einen Song selber raushöre, und diesen dann ins Internet stelle, kann das imo nicht illegal sein, da ich ja selber Arbeit geleistet habe bzw. selber "etwas hergestellt" habe! ..... Ich kopiere nicht und verletze damit keine Urheberrechte!


Genau Nummer Eins.

-=Carlos=- schrieb:
Die Ausname ist folgendes: Wenn ich jetzt die Tabulatur aus einem Songbook abschreibe, und dann ins Internet stelle, ist das illegal, da ich unliezensiert die Arbeit eines andern, der das Lied rausgehört hat, die Arbeit geleistet hat und etwas hergestellt hat kopiere. Dabei verletze ich jedoch nicht die Rechte des Songriters, sondern dessen, der im Besitz der Rechte für das Songbook besitzt! das wäre das gleiche, wie wenn ich eine Zusammenfassung eines Buches abschreibe ohne zu fragen, da verletze ich uach nicht die Rechte desse, der das Buch geschrieben hat bzw. die Rechte dafür Besitzt, sondern dessen, der die Zusammenfassung geschreiben hat.
Genau Nummer Zwei und deswegen totaler Quark was anderes zu sagen, denn so wie du es schreibst stehts auch im Gesetz.
 

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