LennyNero
HCA Gitarre: Racks & MIDI
@Carlos und UncleReaper:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
Erweiternd ( http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2b ) und da besonders ee):
Nachzulesen hier imBeitrag #253, bzw. an den verlinkten Stellen. Danke das ihr euch auch die Muehe gemacht habt mehr als den ersten und die letzten Beitraege zu lesen. :Rolleyes:
Quelle? Warum muss dann "Das ding" und "Das Ding 2" Copyrighthinweise mit drucken (und mit Sicherheit auch dafuer zahlen)?
Grundsaetzlich: was man privat macht, ist egal, da kannst du transkriptionen schreiben, die rudimentaer (nur Chords) oder praezise sind bis zur Schlacht von Harmageddon, man darf sie nicht im Internet veroeffentlichen.
Aha.
Wo?
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
§2 UrhG schrieb:§ 2
Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
2.
Werke der Musik;
...
Erweiternd ( http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2b ) und da besonders ee):
b) Werke der Musik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG)
bb) Für die Erlangung von Urheberrechtsschutz kommt es nicht darauf an, dass das Werk in Noten oder auf Tonträgern fixiert ist. Auch improvisierte Musikstücke sind dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Entscheidend ist, dass die persönliche geistige Schöpfung durch irgendeine Ausdrucksform für die Umwelt wahrnehmbar ist. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit von Werken der Musik sind nicht sehr hoch; auch die sog. ?kleine Münze? ist geschützt (BGH, Urt. v. 03.02.1988 - I ZR 142/86 = URECHT Web-Dok. 9/1999). Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich sind mangels individuellen Gestaltungsspielraums Akkorde, Klänge oder allgemeine Prinzipien der Musiklehre. Nur die Umsetzung dieser Lehren mit Hilfe von Tönen ist dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Zur Frage des Schutzes für Werke der Musik in den USA siehe US Copyright Office, Circular 50: Copyright Registration for Musical Compositions.
...
dd) Nach überwiegender Auffassung handelt es sich bei der Verbindung von Musik und Text nicht um ein einheitliches Werk, sondern um die Kombination eines Werkes der Musik mit einem Sprachwerk. Es handelt sich damit um einen Fall der sog. Werkverbindung nach § 9 UrhG (siehe Grundwissen III). Anders ist dies in den USA (siehe 17 U.S.C. § 102 (a) (2): ?Works of authorship include the following categories: (...) (2) musical works, including any accompanying words (...)?).
ee) Grafische Aufzeichnungen von Musik sind keine Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, sondern Werke der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, denn die Notierung ist kein Ausdrucksmittel der Sprache. Eine solche grafische Aufzeichnung von Musik ist nicht nur die traditionelle Notenschrift, sondern auch die Tabulatur, beispielsweise für die Gitarrenstimme (siehe hierzu das On-Line Guitar Archive (OLGA)).
§12 UrhG schrieb:§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
§53 UrhG schrieb:§53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
...
(4) Die Vervielfältigung
a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
...
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Nachzulesen hier imBeitrag #253, bzw. an den verlinkten Stellen. Danke das ihr euch auch die Muehe gemacht habt mehr als den ersten und die letzten Beitraege zu lesen. :Rolleyes:
-=Carlos=- schrieb:[/B]Außerdem, was mir gerade so einfällt:
Akkordfolgen sind nicht urheberrechtlich schützbar![/LEFT]
Das heißt, wenn ich jetzt meine Green Day CD nehme, wo ich die ganze Zeit Power-Akkord Geschrammel hab, und die Melodie [sprich Gesang] weglasse, würde ich damit keine Urheberrechte verletzen, auch wenn die Musikindustrie mit ihrer derzeit dargebotenen Meinung recht hätte.
[/CENTER]
Quelle? Warum muss dann "Das ding" und "Das Ding 2" Copyrighthinweise mit drucken (und mit Sicherheit auch dafuer zahlen)?
Grundsaetzlich: was man privat macht, ist egal, da kannst du transkriptionen schreiben, die rudimentaer (nur Chords) oder praezise sind bis zur Schlacht von Harmageddon, man darf sie nicht im Internet veroeffentlichen.
UncleReaper schrieb:Genau Nummer Zwei und deswegen totaler Quark was anderes zu sagen, denn so wie du es schreibst stehts auch im Gesetz.
Aha.
Wo?