Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Ein Zollamt und eine Rechnung/Bestätigung über den Kaufpreis.

Gruß
Martin
 
wobei bei "meinem" Zollamt der email-verkehr und die PayPal-zahlung reichen.
 
Okay, dann werde ich das so abwickeln. Danke für die Tipps. :)
 
In letzter Zeit gibt es bei Anderton`s immer wieder Fender FSR Modelle die mir sehr gefallen würden.
Nun würde mich interessieren ob jemand weiß wieviel eine Gitarre die um 1199,- Pfund angeboten wird tatsächlich kostet bis sie in Österreich ist.
Hab schon einiges recherchiert bin aber nicht ganz schlau daraus geworden. ( Zoll,... )

Danke schon mal !
 
Wird hier und in weiteren Posts des Threads immer wieder behandelt. Spannend ist immer wieder, ob der Verkäufer die britische Mehrwertsteuer abzieht oder nicht.
 
Nun würde mich interessieren ob jemand weiß wieviel eine Gitarre die um 1199,- Pfund angeboten wird tatsächlich kostet bis sie in Österreich ist.
kommt drauf an, wer das ganze verzollt.
kostet der versand bei der summe extra?

für deutschland gilt folgendes:
bei 1199 GBP sind das 3,7% Zoll = 49,94 EUR
plus 19% Steuer = 265,96 EUR
also 315,90 EUR

plus ggf. service zum verzollen
plus ggf. nochmal zoll und steuer für die versandkosten
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

habe aus Langeweile mal ein bissl bei AliExpress gestöbert und wollte mir eventuell einen Ric Nachbau kaufen. Rein zum Experimentieren für Zuhause.
Hat irgendjemand damit Erfahrungen? Wie ist das mit dem Zoll? Kann das ganze zu Problemen führen?

Grüße
 
Der Zoll erhebt Einfuhrumsatzsteuer (19% auf Warenwert plus Versandkosten) und Zoll (iirc um 3,7%). Und wenn der Zoll das als illegale Produktfälschung einstuft oder die in Deutschland vorgeschriebene CE-Kennzeichnung fehlt o.ä. dann wird die Lieferung komplett aus dem Verkehr gezogen. Ob du dann deine Kohle vom Verkäufer zurückbekommst, ist zumindest mal fraglich.

Fazit: Kann Probleme bis hin zum Totalverlust verursachen. Ob du das dann riskieren willst, musst du selbst entscheiden.
 
Zuletzt hatte @Bobgrey eine Greenie-LP Kopie gekauft und war glaube ich sehr zufrieden (nach etwas Umbauten). Allerdings traf ihn der Zorn des Forums (wie ich finde zu Unrecht). Also aufpassen, sonst landest Du auf dem digitalen Scheiterhaufen ;)

EDIT: Hier ist der Link
 
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Danke!

Hab nur bissl Schiss wegen Plagiat blabla. Theoretisch ist es ja nur ein Nachbau. Steht ja auch nix aufm Headstock oder so. Aber keine Ahnung, wie das im schlimmsten Fall eingeschätzt wird.
 
kommen diese Chinateile denn echt ohne Namen auf dem Headstock, oder sind da Fantasynamen drauf, „Fickenbacher“ oder so in der Art? Die zeigen ja nie die Headstocks bei den Fotos und schreiben immer… die „Fotos sind nicht unbedingt mit den Produkten identisch“.
 
.... ich hab das anders gemacht :

hab mir für en hunni einen gebrauchten rocktile rick gekauft und den dann umgebaut :

IMG_9681.JPG


aber : das würde ich nur nochmal machen , wenn ich den bass vorher ausprobieren könnte ..... bei meinem war ein pu nicht ordentlich zusammengebaut ( g saite wurde nicht abgenommen ) ...... aber dafür war der hals gerade .
 
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Das ist die besagte Gitarre, Headstock-Logo ist auf den Bildern keins drauf.
 

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oha, aber das fette „originale“ „R“ (jedoch falsch herum und falsche Typo) auf dem Saitenhalter, das ist dann vmtl. schon grenzwertig in Sachen Plagiat und Co, zumindest würde ich das so laienhaft empfinden.
 
Das ist das originale R am Tailpiece.
Schwierig.
 

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Geh ich richtig in der Annahme dass wenn es sich bei der in GB bestellten Gitarre um eine richtige Grurke handelt infolge einer Rücksendung die Einfuhrumsatzsteuer weg ist ?
 
Danke !

Denke dass das für Österreich ähnlich sein wird, vielleicht finde ich diesbezüglich noch etwas.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Das hatte ich übersehen:

Ist die bestellte Ware schadhaft oder entspricht sie nicht der Bestellung, so kann gemäß Artikel 118 UZK beim Zollamt Österreich ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Mit den Verzollungsunterlagen und der Ware geht man zur örtlich zuständigen Zollstelle (jene Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Ausführerin/der Ausführer ansässig ist) und lässt die Ware besichtigen. Zusätzlich ist eine Bestätigung vom Diensteanbieter (Versandhändler) notwendig, dass die Ware nicht der Bestellung entsprochen hat. Ein Zollpapier für die Ausfuhr wird erstellt, die Ware kann anschließend zurückgesendet werden. Dann bleibt ein Jahr Zeit, um beim Zollamt Österreich einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben zu stellen. Sollte bei der Paketzustellung sofort ersichtlich sein, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, so verweigern Sie auf jeden Fall die Annahme!

https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/post-internet/internet-shopping-versandhandel.html
 
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