@Claus,
das Holz der Ibanez AFC-151-DA fällt nicht unter besonderen CITES Schutz.
Ich habe zwei Gitarren aus den USA privat importiert, einmal war UPS der Spediteur, einmal FedEx. Die EUSt bemisst sich am Bruttopreis.
Also sollte - um Doppelbesteuerung auszuschließen - Händler den Nettopreis in Rechnung stellen.
Der Zoll erhebt je nach Ware einen Zollsatz zur EUSt, weil Du als Zustandsstörer eine Zollbearbeitung anstößt. Dieser liegt meiner Recherche nach zw. 3,7 % und 14 % des Warenwertes (Bruttopreis, also z. B. inkl. Porto und Transportversicherung). Wenn Du die Ware selber am Zoll abholst, musst Du dort die Ware auslösen und Zollsatz und EUSt bezahlen.
Erledigt die Durchschleusung der Spediteur, verlangt dieser eine Aufwandentschädigung.
Bei mir war das irgendwas 'umme' 30 EUR.
Und EUSt, Zollsatz, Aufwandentschädigung zahlst Du bar dem Auslieferer.