Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Also in dem Fall wäre es eine reverend double agent og Gitarre.

Im Netz heißt es: "Die Gitarren werden in Korea gefertigt und danach in die Staaten zum Einstellen und letzten Check verfrachtet."

Gekauft habe ich die Gitarre allerdings bei Merchant City Music in Glasgow (online)

Was hieße das also laut deiner Aussage für mich? :)
Da kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer und iirc 2,7% Zoll drauf. Es sei denn, die Gitarre wurde in UK hergestellt, dann ist die Einfuhr steuer- und zollfrei.
 
Was hieße das also laut deiner Aussage für mich? :)
Das was Thorwin schrieb ;) Da die Gitarre wie Du schreibst nicht in UK hergestellt wurde: Aus dem Zollwert = Rechnungswert plus Beförderungskosten wird mit dem Zollsatz der Zollbetrag berechnet. Rechnungswert plus Beförderungskosten plus Zollbetrag sind die Bemessungsgrundlage der EUST (19%), siehe Link von BassFan.
 
Dazu kann ich noch nichts sagen. Die Gitarre soll erst im März oder April kommen. Leider wird die Gitarre nur nach Auftrag gebaut, quasi....
 
Liebe Musikerfreunde,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich komm da nicht mehr mit.

Ich ziehe von Deutschland in die Schweiz und will meine Gitarren, Flöten als Umzugsgut in die Schweiz einführen. Da an diversen Instrumenten Palisander, Ebenholz mit verbaut sind, brauche ich laut Schweizer Zoll ein Cites-Zeugnis für die Instrumente.
Ich soll mich an den deutschen Zoll wenden!
Auf der Seite vom Zoll kam ich nicht weiter, diese gaben mir die Info beim Bundesamt für Naturschutz etwas zu beantragen.

Hat dieses Procedere von euch schon mal jemand durchlaufen und kann mir stichpunktartig kurz darstellen, wo ich mich hinwenden muss (evtl. in der Reihenfolge).
Vielleicht auch grob, was das ganze kostet.

Danke schon mal im Voraus
Stefan
 
Viel kann ich ich nicht helfen.... aber ich habe damals, weil die Gitarren alle Gebrauchtkäufe waren, mir vom Landratsamt bescheinigen lassen, dass ich die Instrumente schon vor dem Stichtag besessen habe (müsste der 31.12.2016 gewesen sein). Es dürfte evt. also hilfreich sein, wenn du auf irgendeine Art & Weise bestätigen kannst (Rechnung, Ebay-Auktion,...), dass du die Instrumente schon vorher gekauft hast!

Edit: Hier ist noch die Antwort vom Landratsamt damals:
"hiermit bestätigen wir Ihnen, dass am 28. Dezember 2016 eine Liste von Musikinstrumenten bei uns eingegangen ist, die Bestandteile von geschützten Hölzern enthalten könnten und die in Ihrem Besitz sind. Diese Liste ist für uns vor allem dann hilfreich, wenn Sie die Instrumente ins Nicht-EU-Ausland verkaufen, weil Sie dann vom Landratsamt eine Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz benötigen, welches die erforderliche Ausfuhrgenehmigung erteilt. In diesem Fall müssten Sie außerdem vorher feststellen welches Holz genau in dem Instrument verbaut ist. Bei Verkauf innerhalb der EU genügt es wenn Sie dem Käufer einen Herkunftsnachweis aushändigen aus dem aber ebenfalls die verbaute Holzart und das Alter des Instruments hervorgehen muss. Eine Anmeldung der Instrumente bei der Behörde ist nicht erforderlich, als gewerblicher Händler hätten Sie jedoch eine Buchführungspflicht."
 
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Ok, danke für den ersten Hinweis.
Ich habe gerade meine Unterlagen durchgeschaut, diese Bestätigung vom Landratsamte habe ich damals auch machen lassen.

Dann muss ich eigentlich beim Landratsamt diese Vorlagebescheinigung beantragen,
damit dann am Bundesamt für Naturschutz die Ausfuhrgenehmigung beantragen,
diese dann beim Schweizer Zoll abwickeln.

Wäre dieses Vorgehen so praktikabel?
 
Da an diversen Instrumenten Palisander, Ebenholz mit verbaut sind, brauche ich laut Schweizer Zoll ein Cites-Zeugnis für die Instrumente.
Ebenholz ist unkritisch, die Problemstellung gilt doch nur für Rio-Palisander, der aber nur bis 1991 verbaut werden durfte und seit diesem Zeitpunkt unter CITES I fällt.
 
Es gibt ja einen Annex, der für "fertige Produkte" bei Rosewood (ohne Rio) keine Genehmigung mehr erforderlich macht. Die Nachweispflicht endet an der Stelle an der das Rohholz verarbeitet wird.

Du solltest den Schweitzer Zoll anschreiben und ihm klar machen, dass du nur CITES konforme Instrumente einführst. Es sei denn, in deinem Fundus ist etwas mit Rio-Palisander.

Gruß
Martin
 
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Es gibt ja einen Annex, der für "fertige Produkte" bei Rosewood (ohne Rio) keine Genehmigung mehr erforderlich macht.
Ich schätze, das könnte noch nicht unbedingt überall angekommen sein. Im erste "Überschwinger" von CITES dazu waren ja auch diese Fälle aufwändig zu betrachten. Vielleicht mal vorsichtig mit Fingerspitzengefühl anfragen, ob die letzte Entschärfung dieser Regelung auch an der Stelle bekannt ist.
 
Genau, hätte mich auch gewundert, wenn Du keine Gitarren mit Rosewood (ausgenommen brazilian Rosewood) oder Ebenholz einführen dürftest.
Ich hätte wahrscheinlich nicht mal gefragt…..
 
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Danke für eure Antworten.

Ich habe mit dem Zoll Schweiz telefoniert:
Einführen darf ich meine Instrumente schon, ich brauche laut dem Zoll "Nur" ein CITES-Zeugnis (Für das einzuführende Instrument).

Mir ging es jetzt darum, wie ich am besten zu diesem Zeugnis komme :).
Ich werde einfach mal beim LRA am meinen bisherigen Wohnort nachfragen, vielleicht wissen die da Bescheid.

Einfach so mitnehmen über die Grenze ohne Zeugnis kann gut gehen, bei einer Kontrolle kann es aber auch schief gehen (wird eingezogen und unschädlich beseitigt :oops:. Deshalb würde ich mir schon die Mühe machen.

Stefan
 
Wofür brauchst Du eine CITES Bescheinigung ??
Rosewood darfst Du mitnehmen, Ebony darfst Du mitnehmen.
Nur Rio Palisander (brazilien rosewood) nicht.
Alles andere ist eigentlich kein Problem und Du brauchst kein CITES Dokument
 
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Hallo,
ich habe gestern mit dem Landratsamt telefoniert - ich brauche definitiv ein Cites-Zeugnis.

Das Zeugnis dient dazu zu belegen, dass es sich um keinen Rio-Palisander handelt, bzw. falls doch, dass er gesetzeskonform damals erworben wurde. So ist mir das gestern erklärt worden.

Ich bin jetzt mit diversen Ämtern / Zoll in Kontakt und werde euch weiter informieren.

Danke für eure Hilfe
 
Das wird schwierig, wenn Du keine Unterlagen vom Erwerb hast, welche die Holzart belegen. Dann bräuchtest Du ein Gutachten eines bestellten Sachverständigen für Hölzer, das wird dann richtig teuer. Ich würde die Sachen ins Auto packen und einfach mitnehmen.
 
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Ich würde die Sachen ins Auto packen und einfach mitnehmen.
+1 Rock'n'Roll! Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Zöllner je nach Richtung ganz andere Sachen im Blick haben ... größere Mengen von Bargeld, etc.
 
Hä?
Jetzt sollst Du nachweisen, dass es KEIN Rio ist?? Und das mit Papieren, die echt Geld kosten. Das kann nur der Sachverständige.
Sachen gibt‘s……
Wäre mir zu blöd.
Kann das sein, dass Du das irgendwie falsch angehst?

https://www.gitarrebass.de/stories/...snahmen-fuer-palisander-treten-bald-in-kraft/
Und das ist in Kraft getreten.
„Entsprechende fertiggestellte Produkte sind somit wieder ohne CITES-Nachweis handelbar. Die Nachweispflicht der verwendeten Hölzer besteht für die Hersteller weiterhin, entfällt aber für den Endverbraucher.“

und das kommt von den Schweizern:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/hom...-gebrauchsgegenstaenden/musikinstrumente.html
„Keine Bewilligung und Artenschutzkontrolle für Ein- und Ausfuhren von fertigen Produkten bis zu einem Maximalgewicht von 10 kg des betroffenen Holzes pro Sendung, sowie fertige Musikinstrumente und fertige Teile und Zubehör von Musikinstrumenten.“
 
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