Viel kann ich ich nicht helfen.... aber ich habe damals, weil die Gitarren alle Gebrauchtkäufe waren, mir vom Landratsamt bescheinigen lassen, dass ich die Instrumente schon vor dem Stichtag besessen habe (müsste der 31.12.2016 gewesen sein). Es dürfte evt. also hilfreich sein, wenn du auf irgendeine Art & Weise bestätigen kannst (Rechnung, Ebay-Auktion,...), dass du die Instrumente schon vorher gekauft hast!
Edit: Hier ist noch die Antwort vom Landratsamt damals:
"hiermit bestätigen wir Ihnen, dass am 28. Dezember 2016 eine Liste von Musikinstrumenten bei uns eingegangen ist, die Bestandteile von geschützten Hölzern enthalten könnten und die in Ihrem Besitz sind. Diese Liste ist für uns vor allem dann hilfreich, wenn Sie die Instrumente ins Nicht-EU-Ausland verkaufen, weil Sie dann vom Landratsamt eine Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz benötigen, welches die erforderliche Ausfuhrgenehmigung erteilt. In diesem Fall müssten Sie außerdem vorher feststellen welches Holz genau in dem Instrument verbaut ist. Bei Verkauf innerhalb der EU genügt es wenn Sie dem Käufer einen Herkunftsnachweis aushändigen aus dem aber ebenfalls die verbaute Holzart und das Alter des Instruments hervorgehen muss. Eine Anmeldung der Instrumente bei der Behörde ist nicht erforderlich, als gewerblicher Händler hätten Sie jedoch eine Buchführungspflicht."