Ich denke das kommt dann auf den Frachtvertrag zwischen BKP und DHL an. Ich hoffe mal, dass die sich rechtzeitig gekümmert- und das kundenfreundlich geregelt haben. Wenn die Importverzollung in DE nicht inkludiert ist, kann der Spediteur gegenüber dem Empfänger die Regeln bestimmen. (ganz schrecklich im B2B Markt bei Stückgutsendungen im internationalen Warenverkehr (LCL Sendungen) - da werden die Empfänger bei CFR Sendungen regelmäßig über den Tisch gezogen...)
Laut DHL Seite:
"
Um eine schnelle und reibungslose Zollabfertigung zu ermöglichen, benötigt DHL Express für jede
Einfuhrsendung eine Handels- oder Proformarechnung und eine
Importanweisung vom Importeur.
Jede Sendung muss von einer Handels- oder Proformarechnung begleitet werden und folgende Informationen enthalten:
- Detaillierte Warenbeschreibung (Handelsbezeichnung, Verwendungszweck, Materialzusammensetzung), die Anzahl und Maßeinheit der Produkte sowie den Warenwert pro Produkt; sofern verfügbar die deutsche Warentarifnummer
- Beteiligte Personen/Firmen: Versender, Paketempfänger, ggf. abweichender Importeur/Rechnungsempfänger mit Adresse und, sofern verfügbar Ansprechpartner
- Lieferbedingung der Ware inklusive des vereinbarten Übergabeortes (bevorzugte Verwendung der Incoterms 2010 der Internationalen Handelskammer), Art des Geschäftes (z. B. Verkauf, Muster zur Ansicht, Geschenksendung)
- Zusätzlich entstandene Kosten, die für die Zollabfertigung maßgeblich und nicht bereits im Rechnungspreis enthalten sind, wie z. B. Verpackungskosten, Frachtkosten, Lohn- und Materialkosten, Lizenzgebühren
DHL Express übernimmt gerne die Zollabfertigung für Sie. Dafür benötigt DHL Express eine schriftliche Importanweisung mit einer der folgenden Optionen:
- Zollabfertigung zum freien Verkehr; auch Rückwarenabfertigung (entgeltpflichtig)
- Unverzollter Weitertransport im Versandverfahren T1 oder Übergabe der Sendungsdaten an den Empfänger oder eine Spedition Ihrer Wahl zur endgültigen Zollabfertigung (entgeltpflichtig). Eine unverzollte Weiterleitung an ein Zollamt ist nicht möglich.
- Einzelavisierung aller Einfuhrsendungen (entgeltpflichtig)
Weitere entgeltpflichtige besondere Zollabfertigungen (Optionale Zollservices)"
Wenn nun bspw. die Warenbeschreibung nicht komplett ist, Informationen fehlen, Ausfuhr nicht korrekt angemeldet ist und und und, kann das dann am Empfänger hängen bleiben.
Der Punkt "Einzelavisierung aller Einfuhrsendungen" ist glaube ich die Nummer mit den Zolltarifnummern.
Ich hab beruflich mal ne Zeit in der Seefrachtspedition zu tun gehabt, kenn also nur die Regelungen des B2B Geschäfts....
Wir werden es dann ja sehen wenn unsere Single Coils ankommen, ich hab nur 2 PU´s gebraucht, da ich den Humbucker schon hatte, sonst hätte ich auch bei Thomann bestellt (ein komplettes Set wäre wohl trotzdem günstiger gewesen )