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Gast70546
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Wenn ich die Gebühren bezahle, gibt es außer Betrugsabsichten keinen Grund fur F&F
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Er wurde gefragt und hat geantwortet - imho völlig i.O.Er schlug vor PayPal F&F
Wenn ich das richtig verstehe, wurde das ohne "o.K." seitens des Verkäufer -also eigenmächtig- in Gang gesetzt; fragwürdig, denn dann hätte ich vorher erst gar nicht fragen (s.o.) brauchen und es missachtet ohne jeden Versuch einer Einigung den Vorschlag des Verkäufers.worauf ich natürlich PayPal Waren und Dienstleistungen genommen habe
Wenn ich das richtig verstehe, ist das die Reaktion auf das letztlich ja "eigenmächtige" Handeln. Sein gutes Recht, denn das war so zumindest nicht final vereinbart.Ich verkaufe darüber nicht mehr, da ich schon häufiger schlechte Erfahrungen mit dem 'Käuferschutz' gemacht habe.
Imho trotz Missachtung seines ganz oben gemachten Vorschlags (bzw. offensichtlich nicht kommunizierter Reaktion auf selbigen) kooperativ und entgegenkommend.Sie können sich gerne das Geld zurückerstatten lassen
Letztlich die Konsequenz aus einer Deinerseits nicht zu Ende geführten Verhandlung. Aber zumindest versetzt das ja in die Situation, sein Geld zurück zu erhalten. Die damit verbundenen Unbequemlichkeiten -> unter Lehrgeld verbuchen .Jetzt kann ich eine Fall öffnen, und meinem Geld hinterher rennen.
Das würde ich so nicht sagen.Da er ja schon oft Probleme damit hatte, stimmt ja wohl was bei ihm nicht
Es gab also keine beiderseitige Einigung zur Zahlunsart und Du hast eigenmächtig eine andere als vom Verkäufer vorgeschlagene verwendet.Er schlug vor PayPal F&F, worauf ich natürlich PayPal Waren und Dienstleistungen genommen habe
Zur not kann man ja vorbei fahren und die Sache unter vier Augen klärenDas würde ich so nicht sagen.
Der PayPal Käuferschutz wurde in der Vergangenheit schon das ein oder andere mal missbraucht, um ehrliche Verkäufer abzuziehen ("Ware kam nie an, ich will mein Geld zurück"). Dann ist Ware weg und Geld futsch.
Und wenn der Käufer das eigenmächtig entscheidet, obwohl es scheinbar anders abgesprochen war, dann würde mir das auch komisch vorkommen und ich würde von einem Verkauf absehen.
Da muss ich wiedersprechen, angenommen du verkaufst ne Gitarre für 1000€ der käufer kauft per Käuferschutz.Wenn man eine "weiße Weste" hat kann man auch den Käuferschutz anbieten.
Es gab also keine beiderseitige Einigung zur Zahlunsart und Du hast eigenmächtig eine andere als vom Verkäufer vorgeschlagene verwendet.
Nichts für ungut, aber an der Stelle empfinde ich das - für mich auch nachvollziehbar begründete - Verhalten des VKers als absolut nachvollziehbar, angemessen und nicht verwerflich.
Nope.Wenn man eine "weiße Weste" hat kann man auch den Käuferschutz anbieten.
Super Vorschlag...... -.-Zur not kann man ja vorbei fahren und die Sache unter vier Augen klären
Also, generelle Diskussionen über Bezahlsysteme und auch Versanddienstleister sind hier eher fehl am Platz - dafür gibt es hinreichend Threads im OT-Bereich.
Es wäre also prima, wenn diese ständige Diskussionen über Paypal, DHL & Co. wieder mehr dem eigentlichen Threadthema Platz machen würden - siehe Startpost .
LG Lenny (für die Moderation)